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Thema: Haftung bei Designleistungen vom 05.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Haftung bei Designleistungen
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Panda
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: 64753 Brombachtal
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 05.12.2005 12:22
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Haftung bei Designleistungen

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Hallo,

ich habe gerade einen Vertrag auf dem Tisch, den ich so eigentlich nicht unterschreiben möchte, und zwar soll ich als Designer uneingeschränkt für alle Schäden, die durch die Ausführung meiner Tätigkeit entstehen könnten, haften. Es geht dabei um eine CD-Rom-Produktion und im Ernstfall würde das für mich ja heißen, daß ich z.B. bei einem Fehler für die Kosten der Neuproduktion der CD-Rom aufkommen müßte. Mein Honorar steht dabei natürlich in keinem Verhältnis zu den Schadenersatzansprüchen, die dabei auf mich zukommen würden. Ich denke/hoffe natürlich daß es nie soweit kommt, aber was weiß man schon...

Was macht ihr in solchen Fällen, wie sichert ihr euch ab? Ich habe zwar in meinen AGB eine Haftungsbeschränkung stehen, aber die hebelt der Auftraggeber durch seine Vertragsklausel aus. Ist das üblich, daß der Designer in vollen Umfang haften muß? Das kann ja schnell ins Auge gehen...

Ach ja, dazu kommt, daß der Vertrag des Auftraggebers Wochen nach Beginn meiner Arbeit nachgereicht wurde. Jetzt ist die Arbeit fast abgeschlossen und ich soll diesen "Knebelvertrag" unterschreiben. Ist das überhaupt zulässig?

Mich würden eure Erfahrungen zu diesem Thema interessieren!

Grüße,
Panda
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.12.2005 12:34
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wieso solltest du für selbst verursachte fehler nicht haftbar sein?
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
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Verfasst Mo 05.12.2005 12:36
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Du streichst die Klauseln, die dir nicht zusagen und schickst den Vertrag unterschrieben zurück - nimmt der Auftraggeber den Vertrag so an, dann ist er damit einverstanden, dass du dann zum Beispiel keine Haftung übernimmst. Du kannst auch zusätzlich schreiben, dass die Haftung, wie in deinen AGB vereinbart, gilt. Du solltest das aber auf jeden Fall vor Fertigstellung des Auftrags klären. Vielleicht sogar die Arbeit daran solange niederlegen, bis das vertraglich geregelt ist.
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Panda
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: 64753 Brombachtal
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 05.12.2005 13:52
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Okay, ich fürchte nur, das wird der Auftraggeber so nicht akzeptieren. Wie ist denn eigentlich die rechtliche Grundlage in meinem Fall, wenn der Auftraggeber die Vertragsbedingungen mit einer derartigen zeitlichen Verzögerung nachschiebt, darf er das überhaupt? Es wurde bei der mündlichen Beauftragung zwar vereinbart, daß der schriftliche Vertrag in wenigen Tagen folgt (daraus wurden dann allerdings Wochen), aber die Bedingungen, die der schriftliche Vertrag jetzt beinhaltet wurden nicht kommuniziert. Das scheint mir alles andere als sauber.
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olli_h

Dabei seit: 26.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.12.2005 14:02
Titel

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Mahlzeit.
Machst du jetzt ein Screen-Design für die CD, oder auch die "Software" die drauf ist.
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Panda
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: 64753 Brombachtal
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 05.12.2005 14:05
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Ich bin nur für das Screendesign + Logo zuständig.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.12.2005 14:07
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Panda hat geschrieben:
Wie ist denn eigentlich die rechtliche Grundlage in meinem Fall, wenn der Auftraggeber die Vertragsbedingungen mit einer derartigen zeitlichen Verzögerung nachschiebt, darf er das überhaupt?

Ganz ehrlich: Wenn du schon was gemacht hast, ohne schriftlich etwas in der Hand zu haben... dein Problem. * Keine Ahnung... *
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olli_h

Dabei seit: 26.02.2005
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.12.2005 14:11
Titel

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Und was für Fehler sollen dabei auftreten?
Du läßt dir einfach eine Freigabe/Imprimatur unterschreiben. Damit geht die Haftung an den Auftraggeber über.

Ganz einfach...
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