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DBWL
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2017
Ort: Idiotenflugplatz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.05.2017 11:39
Titel Haftung bei Copyright Verletzungen Pixabay |
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Hallo, ich hätte mal zwei kleine Fragen bezüglich der kommerziellen Nutzung von Bildern von Pixabay. Konnte ich über die suche leider nicht ganz klären.
1. Wer haftet wenn z.B. der Fotograf ein Foto veröffentlicht für das er selbst nicht das Copyright besitzt?
2. Wie sieht es aus wenn ein Produkt oder Logo abgebildet wird welches geschützt ist? z.B. Foto von einem Auto, muss dann extra beim Autohersteller angefragt werden?
Danke gleich mal für eure Antworten!
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.05.2017 13:48
Titel
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Wenn das Auto zentrales Motiv ist, muss das Logo weg oder eine Genehmigung eingeholt werden.
Zu 1) Erst einmal haftet derjenige, gegen den Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Siehts schlecht aus erstmal. Du kannst versuchen den Schaden gegenüber dem Fotografen geltend zu machen.
Aber eskommt m.e. immer auf dem Umstand an. wie z.b. redaktionelle und journalistische Inhalte.
Rechtsberatung macht immer noch ein Anwalt.
Zuletzt bearbeitet von flavio am Mo 08.05.2017 13:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 08.05.2017 14:32
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In den Richtlinien von Pixaby steht ja drin, das die Bilder frei von "Urheberrechten" (gemeinfrei) ist und frei verfügbar sind. Selbst für kommerzielle Projekte. Ich würde mal schätzen, darauf könnte man sich berufen.
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ernie-f
Dabei seit: 25.06.2008
Ort: Unterm Osser
Alter: 64
Geschlecht:
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Verfasst Mo 08.05.2017 20:40
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | In den Richtlinien von Pixaby steht ja drin, das die Bilder frei von "Urheberrechten" (gemeinfrei) ist und frei verfügbar sind. Selbst für kommerzielle Projekte. Ich würde mal schätzen, darauf könnte man sich berufen. |
Geanau so ist es. Ich veröffentliche auch Fotos auf Pixxabay und nutze natürlich auch Fotos anderer.
Bisher habe ich die meisten Anfragen von Amerikanern, Canadiern, Australieren und Chinesen (es war bisher kein Deutscher) bekommen ob sie meine Bilder auch kommerziel verwenden dürfen. Ich habe ihnen natürlich die Erlaubnis lt. Pxabay-AGB gegeben. Fragen hätten sie nicht gebraucht aber vlt. wollten sie sich noch einmal extra absichern, oder verstehen das Lizenzmodell nicht ganz.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 09.05.2017 09:31
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Wenn du den Kalender mit Logo verzierst und ihn Audi-Kalender nennst, könnte es vlt stress geben. Sonst sehe ich da kein Problem. Aber ich bin auch kein Anwalt.
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DBWL
Threadersteller
Dabei seit: 02.05.2017
Ort: Idiotenflugplatz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 10.05.2017 10:49
Titel
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Danke mal für eure Antworten.
Bezüglich der Bedingungen von Pixabay:
ja das steht dort so drin das alles frei ist aber sie sichern sich auch ab das gegen sie rechtlich nicht vorgegangen werden kann. Aber reicht es dann aus davon auszugehen das der Fotograf hier kein Urheberrecht verletzt?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 10.05.2017 14:37
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Bei konkreten Fragen wirst du einen Anwalt fragen müssen und da wirst du auch nur konkrete Aussagen über einen konkreten Fall bekommen. Es kommt immer darauf an wer was wie gemacht hat. Pixabay wirbt ja damit, dass du alles frei nutzen kannst und alle Bilder (bis auf Shutterstock) unter die CC0 fallen.
Hier auch noch ein paar Infos: https://pixabay.com/de/blog/posts/public-domain-bilder-und-bildrechte-was-ist-erla-33/
Verbindlich wird dir hier keiner was sagen können.
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