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Thema: Gutschein über eine Logogestaltung? vom 18.02.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gutschein über eine Logogestaltung?
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Senta
Threadersteller

Dabei seit: 12.11.2007
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Verfasst Mi 18.02.2015 10:48
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Gutschein über eine Logogestaltung?

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Hallo,
ein Kunde möchte von mir einen Gutschein, den er weiter verschenken kann. Auf dem Gutschein soll aber nicht der Geldwert stehen, sondern nur "für Logoggestaltung, Visitenkartengestaltung...." o.ä. Der Beschenkte soll den Wert nicht sehen. Da aber der Kunde mir nicht sagen kann, um was es dabei genau gehen wird - es ist keine Vorbesprechung möglich - und meine Preise je nach Auftrag variieren, könnte es schwierig werden mit der Einlösung des Gutscheins... Wäre das Logo aufwändiger, zahl ich drauf, wäre es popeleinfach, ist es dem Beschenkten gegenüber ungerecht.
Würdet ihr Euch drauf einlassen?
Beste Grüße
Senta
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 18.02.2015 11:00
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Nur mit Zusatzvereinbarung mit dem Schenkenden, in der die Zahlungsmodalitäten (Deckel / nach Aufwand etc.), Detailleistungen (Liefergegenstände, Korrekturen etc.) festgehalten sind.
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ExMD

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Verfasst Mi 18.02.2015 11:01
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musst ihm halt klar machen, dass er den gutschein halt nicht im voraus bezahlen kann (aufgrund er oben genannten gründe), sondern am ende die rechnung bekommt. * Keine Ahnung... *
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 18.02.2015 11:20
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Da ich diese Idee (ohne konkrete Vereinbarung, siehe Nimroy) für sinnbefreit halte, würde ich eher nicht darauf eingehen. Das kann nur zu Problemen führen.

Das klingt auch nicht nach angemessener Vergütung für dich. Aber da bin ich vlt auch grundsätzlich etwas voreilig.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Mi 18.02.2015 11:59
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Wenn dein Kunde einen Gutschein über Deine Dienstleistung weiterverschenken will, hält er ja was von Deiner Arbeit.
Also kannst Du auch entspannt mit ihm reden und einen Vertrag ausmachen, der beide Seiten berücksichtigt.

Grundsätzlich finde ich die Idee auch befremdlich, würde mich aber zu guten Bedingunge darauf einlassen.
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Senta
Threadersteller

Dabei seit: 12.11.2007
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Verfasst Do 19.02.2015 17:51
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Danke für Eure Antworten. Ich denke entweder mach ich das, wie ExMD meinte, auf Rechnung, oder ich lass es dann bleiben. Alles andere wird wohl zu schwammig... Mal sehn, was der Kunde dazu meint.
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Fr 20.02.2015 11:56
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Senta hat geschrieben:
Danke für Eure Antworten. Ich denke entweder mach ich das, wie ExMD meinte, auf Rechnung, oder ich lass es dann bleiben. Alles andere wird wohl zu schwammig... Mal sehn, was der Kunde dazu meint.


Wie gesagt: Beschreibe dennoch auch die Leistung und die Lieferobjekte!
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