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Thema: Großschreibung bei geschützten Namen Pflicht? vom 25.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Großschreibung bei geschützten Namen Pflicht?
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froschfinger
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 11:02
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Nun, da habe ich wohl meinen Mund etwas zu voll genommen. Die erwähnte Schreibschrift besitzt zwar Ligaturen, aber nicht übermäßig. Die Lesbarkeit ist gut, solange ich auch nur Kleinbuchstaben verwende. Das ist das zweite Problem, das ich nach der Groß- und Kleinschreibung nun habe. Dass eine verzierte Schnörkelschrift für Auszeichnungen eher ungeeignet ist, stimmt natürlich.

Zuletzt bearbeitet von froschfinger am Di 26.05.2009 11:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 11:28
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Ich weiß ja nicht wie der Schriftzug aussieht. Gibt es eigentlich so etwas wie das Gegenteil von Kapitälchen? Anstatt verkleinerte Großbuchstaben also vergrößerte Kleinbuchstaben? * Keine Ahnung... *

Etwa so:
shendo

Vielleicht habe ich es auch deshalb noch nirgends gesehen, eil es einfach sch...limm aussieht. Grins
Aber versuchen kann man es ja mal...

(Wäre natürlich besser, wenn deine Schrift auch noch einen dünneren Schnitt hat, damit die vergrößerten Kleinbuchstaben eine ähnliche Strichstärke haben.)
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 11:54
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Das wird alles nicht funktionieren, weil der Charakter des Namens ganz wesentlich auf der speziellen Verwendung von Großbuchstaben beruht. "ShenDo" wirkt ganz einfach völlig anders als "shendo" und auch die offensichtliche Bedeutung würde für den unvoreingenommenen Betrachter bzw. Leser verloren gehen.

Think positive: Du solltest es ganz einfach als deine Aufgabe ... oder noch besser als Herausforderung *zwinker* ... betrachten, gestalterisch alles aus der Textzeile herauszuholen, OBWOHL du sie nicht ausschließlich in Kleinbuchstaben schreiben kannst.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 26.05.2009 12:00, insgesamt 2-mal bearbeitet
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froschfinger
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 11:58
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Ganz recht, GreenMan. Ich komme, wenn ich die Markenrechte wahren und den Begriff nicht verstümmeln will, nicht um eine Großschreibung herum. Die Ligaturen der Großbuchstaben dieser Schrift sind allerdings so schnörkelig, dass der sonst recht frische Charakter des Flyers verloren geht. Ich habe mich für Großbuchstaben entschieden, allerdings verwende ich dezentere, in Schnitt, Größe und Ausrichtung passende Großbuchstaben einer anderen Schriftart. Damit ist das Problem nun dann doch irgendwie ( Lächel ) gelöst.

Zuletzt bearbeitet von froschfinger am Di 26.05.2009 12:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 12:24
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das klingt nach einer angemessenen Lösung des Problems ...
wir sind nun aber gespannt, wie es ausgesehen hätte und wie es endgültig aussieht ...
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 12:47
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Stimmt. Schon allein, um daraus zu lernen *zwinker*
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froschfinger
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 13:38
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Okay, mit ein wenig Aufwand hier ein Vorher-Nachher-Vergleich (wobei das generell bisher alles nur Entwürfe sind).



Beste Grüße

Froschfinger
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.05.2009 13:43
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Das könnte man jetzt mit einer kleinen Umfrage hier verbinden, wer wirklich als Kind schon immer mal in Schokolade baden wollte *ha ha*

Die Formulierung unter Hot Choko ist nicht so ganz astrein. Der Doppelpunkt an der Stelle haut nicht hin.
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