mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 09:26 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Grafische Gestaltung analog bekannte Werbung ? vom 06.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Grafische Gestaltung analog bekannte Werbung ?
Autor Nachricht
karincccc
Threadersteller

Dabei seit: 06.02.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 06.02.2010 21:30
Titel

Grafische Gestaltung analog bekannte Werbung ?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielleicht könnt Ihr mir hier helfen.

Ein Kunde von mir möchte in seiner Anzeige darstellen, dass er als Fachhändler auch mit einer bestimmten großen Elektrokette, (die nicht will, dass "man blöd ist") mithalten kann in Sachen Preis, und dazu noch die gute Beratung des Fachhändlers bietet.

Darf man eine Anzeige gestalten, die der dieses Elektroriesen ähnelt? Also rot hinterlegt, schwarz/weiße umrandete Schrift und dann vielleicht noch den Text "Sei nicht blöd!"
Oder gibts da gewaltig Ärger?????

Will weder mir noch dem Kunden Ärger bereiten.
Kenne mich aber rechtlich nicht so aus.

Vielen Dank!

Gruß, Karin
  View user's profile Private Nachricht senden
rover88

Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 07.02.2010 00:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist natürlich ein Gratwanderung.

Einerseits ziehen Konkurrenten sich gerne mal gegenseitig durch den Kakao, wobei in solchen Fällen die Rechtsabteilungen jeweils gleich gut dargestellt sind.

Dann ist vergleichende Werbung per se nicht mehr verboten, wenn sie auf Tatsachen beruht ... oder zumindest in diese Richtung geht. Das zielt aber mehr auf Wesensmerkmale des zu bewerbenden Produkts, was hier nicht unbedingt gegeben ist.

Dann könnte es ein absichtliches Marketingkonzept sein, auf das Risiko der Unterlassungserklärung und einer möglichen Klage einzugehen, um dann damit in der Öffentlichkeit den kleinen harmlosen Underdog zu spielen, hat was virales ist aber nicht kalkulierbar.

Dreh das Layout um, mach rote Schrift, schwarz/weiß hinterlegt oder so. Bei Verwendung der gleichen Typo sollte es eigentlich ohne Folgen bleiben.


// r88
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.02.2010 13:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich sag mal so, sei vorsichtig. Es gibt gewisse Firmen, die dafür bekannt sind, dass sie nicht gerade zimperlich mit Konkurrenten umgehen. Ob sich das mittlerweile geändert hat, kann ich dir leider nicht sagen
  View user's profile Private Nachricht senden
top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.02.2010 16:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frag doch mal bei Höffner nach... *Huch*
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Darf ich bekannte Logos plotten? Urheberrecht?
INHALT eines Vertrages über grafische Leistungen
Muss ich offene Daten (grafische Layouts) herausgeben?
Produktfotos für Werbung
Ingame- Werbung
Vertrag in Schriftform für Werbung?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.