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Thema: GEZ: Doppel kassieren für Laptop vom 09.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> GEZ: Doppel kassieren für Laptop
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.03.2007 20:24
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GreenMan hat geschrieben:
Ich fürchte da hast du ein Problem:
Zitat:
Bei Handys und Laptops wird die Gebühr zudem nicht pro Gerät fällig, sondern pro Standort. Firmen-Laptops sollten daher einer Geschäftsadresse zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen werden. Nur dann seien tragbare Geräte von weiteren Gebühren befreit.

Quelle: www.computerhilfen.de


eben dieses problem hat er nicht, da das gerät auf firma angemeldet und gez abgeführt wird laut erstem post.

erst alles lesen, dann tipps geben.

b2t: versuch doch mal das gespräch mit der rechtsabteilung aufzuzeichnen, und spiels ihr vor, schicks ihr oder sonstwas. vielleicht hifts ja.

ansonsten hilft wirklich nur noch ein anruf bei irgend einem anwalt. welcher sollte eigentlich egal sein. vorrausgesetzt du kannst wirklich mit 100%iger wasserdichter sicherheit beweisen, das du das gerät zuhause nicht privat verwendest.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.03.2007 20:31
Titel

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Wenn ich das richtig verstehe ist "auf firma angemeldet und gez abgeführt" eben nicht "einer Geschäftsadresse zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen". Deswegen wird ja im Artikel gerade darauf hingewiesen.

Wenn das doch bei seiner Firma der Fall sein sollte, sollte er einen Widerspruch + Kopien des entspr. Eintrages an die GEZ schicken (per Einschreiben + Rückschein!). Aber auf keinen Fall einen Papier- bzw. Telefonkrieg mit denen eingehen !


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 09.03.2007 20:37, insgesamt 3-mal bearbeitet
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