pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
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Verfasst Fr 09.03.2007 20:24
Titel
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GreenMan hat geschrieben: | Ich fürchte da hast du ein Problem:
Zitat: | Bei Handys und Laptops wird die Gebühr zudem nicht pro Gerät fällig, sondern pro Standort. Firmen-Laptops sollten daher einer Geschäftsadresse zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen werden. Nur dann seien tragbare Geräte von weiteren Gebühren befreit. |
Quelle: www.computerhilfen.de |
eben dieses problem hat er nicht, da das gerät auf firma angemeldet und gez abgeführt wird laut erstem post.
erst alles lesen, dann tipps geben.
b2t: versuch doch mal das gespräch mit der rechtsabteilung aufzuzeichnen, und spiels ihr vor, schicks ihr oder sonstwas. vielleicht hifts ja.
ansonsten hilft wirklich nur noch ein anruf bei irgend einem anwalt. welcher sollte eigentlich egal sein. vorrausgesetzt du kannst wirklich mit 100%iger wasserdichter sicherheit beweisen, das du das gerät zuhause nicht privat verwendest.
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