Autor |
Nachricht |
Kai.S
Threadersteller
Dabei seit: 20.12.2005
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 04.04.2008 23:30
Titel Gewerbeanmeldung - Was kommt auf mich zu |
|
|
Hallöle,
da ich nun einige Webseiten betreibe, die voraussichtlich Werbeeinnahmen erzielen werden und zusätzlich ab und an mal ein paar Grafik- und Programmierarbeiten nebenberuflich übernehmen möchte, habe ich mich nun für eine Gewerbeanmeldung entschlossen.
Als Zweck: "Erbringung von Internetdienstleistungen" sollte doch ausreichen?
Ich bin ganz regulär Arbeitnehmer/Angestellter.
Kommt durch die Anmeldung jetzt was in Sachen Genossenschaft, IHK, Versicherungen, Krankenkasse etc. auf mich zu?
Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht?
Kann ich mich mit der Gewerbeanmeldung dann auch in BGB-Gesellschaften(GbR) einbringen ohne erneute Anmeldung?
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 05.04.2008 13:05
Titel
|
|
|
unser FAQ Selbständigkeit kennst Du und hast es gelesen?
Ich gehe mal davon aus, Du willst ein Kleingewerbe gründen. Dann kommt auf jeden Fall auf Dich zu:
• IHK-Beitrag (bei geringen Einnahmen ist das aber meist nur ein Betrag von 25 - 50 € / Jahr)
• Müllgebühren bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde (und es is egal, ob Du tatsächlich Müll produzierst oder nicht - kostet aber auch nur so 15 - 50 € / Jahr)
• evtl. Berufsgenossenschaftsbeitrag - wobei das eher für den Printbereich gilt. Könntest also Glück haben und drum herum kommen
• Versicherungen und extra Krankenkassenbeiträge werden nich auf Dich zukommen, weil Du ja einer regulären Arbeit nachgehst und hier Sozial- und Krankenversichert bist. Erst wenn der Verdienst aus dem Nebenerwerb deinen normalen Lohn überschreitet, musst Du dir Gedanken machen
• Grundsätzlich sind aber so Dinge wie Betriebshaftpflicht und Rechtschutzversicherung eine Überlegung wert...
• und je nach Höhe Deiner Einnahmen kommen natürlich noch Steuerforderungen vom Finanzamt auf Dich zu
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 05.04.2008 13:36
Titel
|
|
|
aUDIOfREAK hat geschrieben: | Müllgebühren bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde (und es is egal, ob Du tatsächlich Müll produzierst oder nicht - kostet aber auch nur so 15 - 50 € / Jahr) |
In welcher Region ist das denn Fakt?
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 05.04.2008 13:39
Titel
|
|
|
nanu hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | Müllgebühren bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde (und es is egal, ob Du tatsächlich Müll produzierst oder nicht - kostet aber auch nur so 15 - 50 € / Jahr) |
In welcher Region ist das denn Fakt? |
in meiner z.b. als ich damals ein kleingewerbe angemeldet hatte, bekam ich jedes jahr einen müllgebührenbescheid von 25 €, obwohl ich selbst noch nich mal ne mülltonne fürs gewerbe habe. wenn man eine mülltonne hat, braucht man hier nämlich noch mal extra müllmarken, die pro leerung gelten und extra kosten...
aber gut - das is wohl von stadt zu stadt bzw. gemeine unterschiedlich geregelt... hier isses halt so
|
|
|
|
|
Kai.S
Threadersteller
Dabei seit: 20.12.2005
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 05.04.2008 14:40
Titel
|
|
|
Hey,
danke für deine Antworten, die FAQ hab ich gelesen, allerdings ist auf meiner Gewerbeanmeldung kein Feld, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt, muss man das erst später angeben?
Und wie ist das mit einer Beteiligung in einer GbR? Muss ich die dann zusätzlich anmelden und doppelt bezahlen??
|
|
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 05.04.2008 17:44
Titel
|
|
|
Kai.S hat geschrieben: | Hey,
danke für deine Antworten, die FAQ hab ich gelesen, allerdings ist auf meiner Gewerbeanmeldung kein Feld, dass es sich um ein Kleingewerbe handelt, muss man das erst später angeben?
Und wie ist das mit einer Beteiligung in einer GbR? Muss ich die dann zusätzlich anmelden und doppelt bezahlen?? |
du bekommst nach deiner gewerbeanmeldung einen schrieb vom finanzamt. dort wollen die deinen geschätzten umsatz wissen... dort kannst duangeben, das du unter 16.500 € verdienen wirst und deswegen die kleinunternehmerregelung in anspruch nimmst (sofern du das willst - ansonsten meldest du halt n normales gewerbe an und machst halt ne monatliche umsatzsteuervoranmeldung - je nachdem).
bei der gbr ist das so: jeder beteiligte bekommt einen gewissen %-satz geschäftsanteile. das machen die gbr-beteiligten unter sich aus. entsprechend werden gewinne und verluste dann verteilt. allerdings muss jedes mitglied der gbr dann die einnahmen daraus in seiner eigenen steuererklärung angeben. nehmen wir an, ihr macht 60/40. dein partner gibt dann 60 % an, du 40% von dem was nach der überschussrechnung als gewinn über bleibt.
|
|
|
|
|
Kai.S
Threadersteller
Dabei seit: 20.12.2005
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 05.04.2008 18:02
Titel
|
|
|
Na das klingt doch gut
Also müssen wir die GbR an sich nicht zusätzlich anmelden?
Danke für die Hilfe
|
|
|
|
|
Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 05.04.2008 18:06
Titel
|
|
|
Zu GbR:
Du meldest nur (!) die GbR als Unternehmen bei der Gemeinde und beim Finanzamt an. Kostet ca 20€ und dann schreibst du noch einen Gesellschaftervertrag, da gibts Vorlagen. Da kommt dann die Aufteilung und Gewinnanteile und all sowas rein.
Ist eigentlich nicht viel Aufwand alles... wenn du spezielle Fragen hast, frag.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung=Gewerbeschein?
Projekt - Gewerbeanmeldung?
Gewerbeanmeldung bei einmaliger Geldzahlung
Werbung ohne Gewerbeanmeldung?
Reise-Internetportal mit Werbung >>> Gewerbeanmeldung?
|
|