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Thema: Gestellte PDF-Datei bearbeiten vom 17.01.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gestellte PDF-Datei bearbeiten
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avalon
Threadersteller

Dabei seit: 17.01.2013
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Verfasst Do 17.01.2013 11:43
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Gestellte PDF-Datei bearbeiten

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Hallo Leute,

bin neu hier und hoffe die Frage wurde noch nicht gestellt
(Suchfunktion habe ich zumindest keine Lösung gefunden)

Heute hat mich Kunde XY angerufen und möchte von mir seine Broschüre geändert / überarbeitet haben.
Nun habe ich diese Broschüre nicht erstellt und dem Kunden liegt nur eine DruckPDF vom alten Grafiker vor.
Importieren und Bearbeiten wäre für mich kein Problem, allerdings würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht.

1. Darf der Kunde XY die Datei einfach so von mir Bearbeiten lassen?
2. Habe ich rechtliche Konsequenzen zu erwarten wenn der Kunde das nicht darf?
3. Worauf muss ich den Kunden hinweisen bzw. was kann dem Kunden passieren wenn er dies nicht darf?

Merci vorab
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DesignKater

Dabei seit: 26.06.2007
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Verfasst Do 17.01.2013 12:07
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Im Grunde kannst du mit den Daten, die dir der Kunde übergibt machen was auch immer du in seinem AUftrag damit machen sollst. Was der Kunde mit den Daten machen darf und was nicht sollte nicht deine Baustelle sein. Du könntest ihn aber netterweise darauf hinweisen, oder fragen, ob er uneingeschränktes Recht für die Verarbeitung, bzw. Veränderunge der Daten hat.
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avalon
Threadersteller

Dabei seit: 17.01.2013
Ort: Deutschland
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Verfasst Do 17.01.2013 12:28
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Hey, danke für die schnelle Antwort.
Dachte ich mir auch schon.
Habe das dem Kunden auch schon so vermittelt.
Aber ist ja grundsätzlich immer besser auf Nummer sicher zu gehen.

Danke!
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Benutzer 37983
Account gelöscht


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Verfasst Do 17.01.2013 13:15
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Das ist so nicht ganz richtig. Du würdest dich mitschuldig machen, wenn es nicht erlaubt ist und zu einer Klage kommt. Der Kunde würde die bearbeiteten Sachen verbreiten/in Umlauf bringen/nutzen, du aber hättest sie erstellt. Auch das ist nicht erlaubt und somit sitzt du mit im Boot.

Soviel zu deiner 2. Frage.

Das Recht, was dein Kunde benötigt, nennt sich Bearbeitungsrecht. Wenn ihm das vorliegt, ist alles ok. Wenn nicht, darf nicht bearbeitet werden.

Natürlich gilt das nur, wenn das zu bearbeitende "Werk" überhaupt ein solches ist und somit den Schutz des Urheberrechts genießt.
 
 
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