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Thema: Gekündigt - Arbeitgeber verweigert mir meine Arbeitsproben vom 19.07.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gekündigt - Arbeitgeber verweigert mir meine Arbeitsproben
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kenzai
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2013
Ort: Berlin
Alter: 50
Geschlecht: -
Verfasst Fr 19.07.2013 14:01
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Gekündigt - Arbeitgeber verweigert mir meine Arbeitsproben

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Hallo zusammen,

Ich habe vor kurzem meine Angestelltenverhältnis (Grafik Designer) gekündigt.
Der Agenturchef verweigert mir nun die Mitnahme von den Daten der Projekte an den ich tätig war.
In 2 1/2 Jahren ist da eine Menge zusammen gekommen und ich brauche diese unbedingt für mein Portfolio um mich adäquat bewerben zu können. Ich will ja auch nicht die offenen Daten.. sondern eben etwas besser aufgelöste Jpgs (150 dpi), oder pdf der fertigen Produkte damit ich ein aktualisiertes Portfolio erstellen kann.

Vor so einem Problem stand ich noch nie... und das war nicht meine erste Agentur.

Bitte, könnt ihr mir da helfen und mich über die Rechtslage aufklären?

Viele Grüße
Thom


Zuletzt bearbeitet von kenzai am Fr 19.07.2013 14:03, insgesamt 3-mal bearbeitet
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 19.07.2013 14:22
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Im Angestellen-Verhältnis liegen alle Nutzungsrechte beim Arbeitgeber.
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kenzai
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2013
Ort: Berlin
Alter: 50
Geschlecht: -
Verfasst Fr 19.07.2013 14:32
Titel

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hallo pantonine,

ja.. das ist schon klar. natürlich auch die urheberrechte. ich will diese arbeiten in bewerbungsgesprächen präsentieren.

wie soll ich denn mein portfolio zusammenstellen?
meine arbeit ist visuell / kreativ. ich habe noch nie einen grafiker gesehen der sich ohne portfolio bewirbt.

danke und gruss
T.


Zuletzt bearbeitet von kenzai am Fr 19.07.2013 14:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 19.07.2013 14:40
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Normalerweise sammelt man doch während der Zeit Belegexemplare. Hast Du keine Belege Deiner Arbeit bekommen?

Ich hab ja nun nicht lange in Agenturen gearbeitet, aber das erinnere ich, dass man Belege bekommen hat.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.07.2013 14:50
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kenzai hat geschrieben:
ich will diese arbeiten in bewerbungsgesprächen präsentieren.

Auch das ist ein Nutzung deren Rechte Du leider nicht hast.
Hast Du Dir vor deiner Kündigung keine Abeitsproben auf die Seite gelegt?
Jetzt wirst Du kaum mehr rankommen.
Mit welchem Grund verweigert Dir dein alter Arbeitgeber die Mappennutzung?

Falls du doch noch an Andrucke, Belegexamplare oder sogar Daten rankommen solltest, würde ich sie ausschliesslich für persönliche Mappenbgespräche bei potentiellen Arbeitgebern verwenden, auf keine Fall für irgendein Online-Portfolio.
Auch für persönliche Gespräche hast Du keine Nutzungsrechte, nur merkt das niemand.

Viel Erfolg.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 19.07.2013 14:53
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http://www.designschutznews.de/2011/11/darf-ein-designer-auftragsarbeiten-als-referenzen-veroffentlichen/
 
KiraSophie

Dabei seit: 02.11.2009
Ort: Irgendwo
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 19.07.2013 14:53
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Also rein rechtlich gesehen kannst du (meines Wissens nach, das nicht allumfassend ist) nichts machen.
Dein Chef darf dir das untersagen und ist nicht verpflichtet dir die Daten zu geben.

Oft läuft das eben unter "Wo kein Kläger, da kein Richter". Von den Internetseiten etc. kann man sich Screenshots machen und von Flyern hat man oft Belegexemplare (oder schaut danach bevor man kündigt. ich habe zuhause nen Ordner wo ich immer ein paar Exemplare abhefte), so dass das oft einfach ohne Erlaubnis genutzt wird. Allerdings würde ich das Portfolio dann nicht gerade öffentlich zugänglich ins Netz stellen.


Zuletzt bearbeitet von KiraSophie am Fr 19.07.2013 14:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 19.07.2013 14:56
Titel

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Ein Belegexemplar im Bewerbungsgespräch vorzeigen ist kein Rechtsbruch. Ein Belegexemplar veröffentlichen schon!
 
 
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