Dabei seit: 15.06.2009 Ort: Potsdam Alter: 54 Geschlecht:
Verfasst Do 25.03.2010 22:02 Titel
Mir ist nicht klar, wie du von "Verkauf" reden kannst, wenn du die Broschüre für lau erstellt hast. Kann man also überhaupt rein rechtlich von Verkauf reden in deinem Fall? Ich würde das eher Geschenk nennen. Was meint Ihr? Ich hab noch nie gratis für einen Kunden gearbeitet, es gibt doch immer eine Gegenleistung, üblicherweise eine entsprechende Bezahlung oder eben eine Gegenleistung. .... Broschüre mit 16 Seiten klingt auch nicht nach wenig Arbeit.....
Re: "Geistiges Eigentum": Frage, was passiert nach
Blackeagle123 hat geschrieben:
...ich habe ein Foto in einer Broschüre eingearbeitet und die komplette Broschüre (16 Seiten) einer Kundin kostenlos erstellt und am Ende druckfertig abgeliefert, also quasi für 0€ verkauft.
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