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Autor |
Nachricht |
derdani
Threadersteller
Dabei seit: 08.02.2006
Ort: magdeburg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.10.2015 20:18
Titel Geheimhaltungserklärung - habe ich sie richtig verstanden? |
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Ich grüße euch,
ich erstelle gerade Illustrationen für einen Kunden und muss dafür eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben.
Aus der Vereinbarung geht nicht eindeutig hervor, ob ich die Illustrationen am Ende des Projektes veröffentlichen darf.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wie ich den Begriff "Geschäftsvorgang" zu verstehen habe. Sind damit nur alle projektbezogenen Informationen zum Unternehmen, die sich während des Projektes ergeben, gemeint? Oder beinhaltet der Begriff "Geschäftsvorgang" ebenso die finalen Illustrationen?
In der Vereinbarung steht folgendes:
"Es ist dem Auftragnehmer bekannt, dass die Eigenart der Aufgaben und Kooperation zwischen Agenturen und ihren Auftragnehmern die Kenntnis vertraulicher Geschäftsvorgänge notwendig mit sich bringt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche durch seine Tätigkeit bekannt gewordenen oder anvertrauten Geschäftsvorgänge gegenüber jedermann strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt uneingeschränkt, und zwar sowohl für die Dauer des Vertragsverhältnisses/ der Kooperation als auch für die Zeit nach dessen Beendigung. Der Auftragnehmer darf die ihm bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge auch persönlich nicht auf unlautere Art verwerten. Unter die Verschwiegenheitspflicht fallen insbesondere auch Art, Form oder Inhalt einer noch nicht veröffentlichten Projektes sowie Umsatzziffern, finanzielle und sonstige Dinge des Betriebes und seiner Kunden.
Jede Verletzung der vorstehend angeführten Pflichten berechtigt Max Mustermann und/oder ihrem Rechtsnachfolger zur fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses. Unbeschadet von der Beendigung des Vertragsverhältnisses haftet der Auftragnehmer gegenüber Max Mustermann und/ oder ihrem Rechtsnachfolger für alle Schäden, die aus einer solchen Verletzung entstehen können."
Bevor ich etwas unterschreibe, möchte ich genau wissen, was ich da unterschreibe.
Mich interessiert sehr, was ihr dazu sagt. Letztlich möchte ich die Illustrationen schon gerne als Referenz verwenden.
Viele Grüße,
Daniel
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.10.2015 22:06
Titel
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Es ist eigentlich ziemlich egal, was wir darunter verstehen. Wichtig ist, wie der Kunde das lesen möchte. Und das fragst Du ihn am besten selbst.
Und wenn Du die Sachen am Ende nicht zeigen darfst, dann wird es halt ggf. teurer. Oder wie auch immer Du drauf reagieren möchtest.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.11.2015 10:26
Titel Re: Geheimhaltungserklärung - habe ich sie richtig verstande |
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derdani hat geschrieben: | ...Die Verpflichtung gilt uneingeschränkt, und zwar sowohl für die Dauer des Vertragsverhältnisses/ der Kooperation als auch für die Zeit nach dessen Beendigung... |
Das ist doch recht deutlich, oder?
Nein, du darfst (erstmal) deine Illustration nicht als Referenz verwenden.
Falls dein Kunde die Illustration irgendwann veröffentlichen sollte, würde ich dann den Auftraggeber anfragen, ob du die Illus als Referenz verwenden darfst - und mir das schriftlich geben lassen.
Ansonsten musst du dich selber fragen, was für dich wichtiger ist - die Referenz oder der Job?
Ohne deine Geheimhaltungserklärung zu verletzen - was für eine Illu soll das werden und in welchem Medium soll sie erscheinen?
Ich hatte so etwas auch schon einmal, ein Storyboard für ein Produkt, dass noch nicht auf dem Markt war.
Da waren Kunde wie Agentur schwer hinterher, dass nichts in die Öffentlichkeit kam und musste auch eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben.
Nachdem der Spot aber dann im TV lief habe ich noch einmal nachgefragt und ich konnte dann das Board auch in mein Portfolio aufnehemen.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 02.11.2015 12:48
Titel
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ich sehe es wie Monika, frag nicht uns, sondern deinen Kunden. Und ggf. formuliert ihr die Erklärung eben eindeutiger. Frag nach, bis du sie verstanden hast, das ist wichtig.
Und besprich auch die Sache mit den Referenzen durch Zeigen der Illustrationen. Wirst du namentlich genannt, wenn die Illus veröffentlicht werden? Wenn nicht und du sie auch nicht zeigen darfst, dann solltest du dafür deutlich entschädigt werden. Unter Kollegen gilt die (ungeschriebene) Regel, unsichtbare Arbeit kostet doppelt! Sprich wenn keine Namensnennung erfolgen soll. Das hat allerdings nichts mit der Referenz anschließend zu tun, fiel mir nur bei dem Thema ein.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.11.2015 12:55
Titel
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Illumaus hat geschrieben: | ...Unter Kollegen gilt die (ungeschriebene) Regel, unsichtbare Arbeit kostet doppelt! ... |
Ich mache jetzt seit 30 Jahren Illustration aber diese Regel kannte ich noch nicht und ich denke, die ist auch nicht immer durchsetzbar.
Ich würde auch einen Kunden verstehen, der das will aber trotzdem nicht das doppelte zahlen will.
Da steht man als Illustrator eher vor der Frage, macht man den Job auch "unsichtbar" oder eben nicht.
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.11.2015 13:51
Titel
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Naja, Du hast das Recht auf Namensnennung. Wenn Du in dem Zusammenhang nicht genannt wirst und das Ganze auch nicht zeigen darfst, dann kann man das entsprechend einpreisen. Was natürlich nicht erfolgen kann, nachdem man bereits ein Angebot abgegeben hat, soviel Fairness dem Kunden gegenüber muss schon sein.
Ich verstehe die Kundenseite auch. Sie wollen vielleicht nicht zeigen, dass sie sich jemanden von außen geholt haben oder was auch immer. Nur Sonderwünsche kosten halt auch mehr.
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.11.2015 16:14
Titel
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Wir haben Jahrelang die Geschäftsberichte von Aktiengesellschaften erstellt, da durfte auch keine der Infografiken, und sei sie auch im Laufe des Umbruchs aus dem finalen Bericht herausgefallen sein, irgendwo auftauchen. Aber zu sowas gehört doch nicht viel Menschenverstand, um zu wissen, dass man damit tunlichst nicht beim direkten Konkurrenten hausieren geht – auch später nicht!
Wenns um die kreative Arbeit geht, kann man ja gerne die Originalzahlen und Beschriftungen verfremden um die Grafik im Portfolio zu demonstrieren.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 02.11.2015 16:33
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Illumaus hat geschrieben: | ...Unter Kollegen gilt die (ungeschriebene) Regel, unsichtbare Arbeit kostet doppelt! ... |
Ich mache jetzt seit 30 Jahren Illustration aber diese Regel kannte ich noch nicht und ich denke, die ist auch nicht immer durchsetzbar.
Ich würde auch einen Kunden verstehen, der das will aber trotzdem nicht das doppelte zahlen will.
Da steht man als Illustrator eher vor der Frage, macht man den Job auch "unsichtbar" oder eben nicht. |
Klar, ob man immer das doppelte bekommt, sei mal dahin gestellt. Was ich damit sagen will ist, dass ein Verzicht auf Namensnennung eben kostet. Monika hat es gut formuliert. Natürlich gehören solche Dinge vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Aber hier gehts ja um das Zeigen der fertigen Arbeit im Portfolio.
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