Dabei seit: 03.05.2006 Ort: etown Alter: 35 Geschlecht:
Verfasst Fr 27.07.2007 15:55 Titel
Wie sicher bist du dir mit GbR? ich hab bis jetzt gesagt bekommen GdbR...
//edit: Und schreibt man Gesselschafter: Nicht nur bei Aktiengesellschaften? Gibts da nicht ne eigene Abkürzung für persönlich haftende Gesellschafter?
Zuletzt bearbeitet von palmy am Fr 27.07.2007 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 26.08.2002 Ort: München Alter: 47 Geschlecht:
Verfasst Fr 27.07.2007 17:22 Titel
palmy hat geschrieben:
Wie sicher bist du dir mit GbR? ich hab bis jetzt gesagt bekommen GdbR...
//edit: Und schreibt man Gesselschafter: Nicht nur bei Aktiengesellschaften? Gibts da nicht ne eigene Abkürzung für persönlich haftende Gesellschafter?
--
da vertauschst du aber einiges.
gesellschafter gehören zur GbR
und zur aktiengesellschaft gehören
vorstand und aufsichtsratsvorsitzender.
und das persönlich haftender gesellschafter
kannst weglassen, weil bei der GbR immer
die gesellschafter auch mit ihrem privatbesitz
haften. gesellschafter reicht also als bezeichnung.
Dabei seit: 24.08.2006 Ort: Kiel Alter: 47 Geschlecht:
Verfasst So 29.07.2007 21:17 Titel
GbR ist richtig. Alternativ kannst du auch den Begriff BGB-Gesellschaft verwenden. Die Bezeichnung "Gesellschafter" ist ebenfalls korrekt; diese sind im Rechtsverkehr alle(!) zu nennen, wobei mindestens der Name eines Gesellschafters vollständig - also mit Vor- und Zunamen - angegeben werden muss. Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft sind immer persönlich haftend, weshalb dieses nicht gesondert erwähnt werden braucht.
Zuletzt bearbeitet von spread-media am So 29.07.2007 21:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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