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Thema: GbR und persönlich haftende Gesellschafter vom 27.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> GbR und persönlich haftende Gesellschafter
Autor Nachricht
palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.07.2007 15:23
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GbR und persönlich haftende Gesellschafter

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Hi,

ich erstelle gerade eine Briefpapier und hab 2 Fragen, schreib ich GbR oder GbdR?

und an der Fusnote soll ich eine Abkürzung für persönlich haftende Gesellschaft setzen. Weiß Jemand wie die lautet?

Danke! Lächel
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.07.2007 15:42
Titel

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GbR

Gesellschafter:
Herr A
Frau B
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.07.2007 15:55
Titel

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Wie sicher bist du dir mit GbR? ich hab bis jetzt gesagt bekommen GdbR...


//edit: Und schreibt man Gesselschafter: Nicht nur bei Aktiengesellschaften? Gibts da nicht ne eigene Abkürzung für persönlich haftende Gesellschafter?


Zuletzt bearbeitet von palmy am Fr 27.07.2007 16:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.07.2007 16:55
Titel

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Es heißt Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

und die Partner sind die Gesellschafter.

M.W müssen die auf dem Briefbogen stehen. Eine Benennung ist nicht nötig.

Im Fuß könnte stehen

PlimPlamPlum GbR
Peter Mustermann
Friedegunde Mustermann
...
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mark

Dabei seit: 26.08.2002
Ort: München
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.07.2007 17:22
Titel

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palmy hat geschrieben:
Wie sicher bist du dir mit GbR? ich hab bis jetzt gesagt bekommen GdbR...


//edit: Und schreibt man Gesselschafter: Nicht nur bei Aktiengesellschaften? Gibts da nicht ne eigene Abkürzung für persönlich haftende Gesellschafter?


--
da vertauschst du aber einiges.

gesellschafter gehören zur GbR
und zur aktiengesellschaft gehören
vorstand und aufsichtsratsvorsitzender.

und das persönlich haftender gesellschafter
kannst weglassen, weil bei der GbR immer
die gesellschafter auch mit ihrem privatbesitz
haften. gesellschafter reicht also als bezeichnung.
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spread-media

Dabei seit: 24.08.2006
Ort: Kiel
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 29.07.2007 21:17
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GbR ist richtig. Alternativ kannst du auch den Begriff BGB-Gesellschaft verwenden. Die Bezeichnung "Gesellschafter" ist ebenfalls korrekt; diese sind im Rechtsverkehr alle(!) zu nennen, wobei mindestens der Name eines Gesellschafters vollständig - also mit Vor- und Zunamen - angegeben werden muss. Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft sind immer persönlich haftend, weshalb dieses nicht gesondert erwähnt werden braucht.

Zuletzt bearbeitet von spread-media am So 29.07.2007 21:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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