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manuel85
Dabei seit: 02.12.2006
Ort: Sauerland
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.03.2009 00:10
Titel
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Kein Problem. Die genauen Auflagen hab ich nicht im Kopf. Frag einfach deinen Steuerberater, das ist so oder so immer die beste Lösung in solchen Fragen, denn niemand hier kann dir 100% verbindliche Aussagen geben.
Du brauchst von ihm aber keine Quittung o.ä. Ihr überweist ihm einfach einmal im Monat oder nach erfolgter Arbeit o.ä. das Honorar mit "Honorar Erstellung Website xy" und "Honorar enth. keine MwSt." im Betreff. Dann müsst ihr einmal im Jahr oder wenn ihr wollt auch einmal im Monat dem freien Mitarbeiter eine Honorarabrechnung zukommen lassen, in der halt steht, was er in dem Zeitraum verdient hat und dass er für die Versteuerung selbst verantwortlich ist.
Alles weitere bei deinem Steuerberater!
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.03.2009 08:12
Titel
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dazu muss der freie mitarbeiter allerdings eine tätigkeit als freischaffender beim fianzamt gemeldet haben! dann kann er euch aber genauso gut eine entsprechende rechnung schreiben. das macht dann keinen unterschied...verbucht werden muss der kram so oder so. und ich finde sowas mit rechnung und belegen sauberer und nachvollziehbarer in der buchhaltung. mag vielleicht daran liegen das ich gelernter kaufmann bin und man mir in der lehre eingebleut hat "keine buchung ohne beleg"... aber der ganz zum steuerberater ist sicherlich die richtige wahl.
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dyingp
Threadersteller
Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.03.2009 17:49
Titel
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Ist denn diese "tätigkeit als freischaffender" das gleiche wie ein Einzelunternehmen, sprich mit Steuernummer, Steuereklärung etc.
Oder ist das eher sone kleine Anmeldung damit das Finanzamt weiß dass da jemand Geld verdient und solange das Geld unter der Steuerfreigrenze bleibt interessiert es keinen?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.03.2009 18:46
Titel
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dyingp hat geschrieben: | Ist denn diese "tätigkeit als freischaffender" das gleiche wie ein Einzelunternehmen, sprich mit Steuernummer, Steuereklärung etc.
Oder ist das eher sone kleine Anmeldung damit das Finanzamt weiß dass da jemand Geld verdient und solange das Geld unter der Steuerfreigrenze bleibt interessiert es keinen? |
ein freischaffender ist quasi das selbe wie ein gewerbetreibender. nur gilt dieser freiberuflerstatus nur für bestimmte berufsgruppen wie z.b. anwälte, steuerberater, ärzte und eben auch grafiker und künstler.
und sobald du für leistungen regelmäßig geld nimmst, muss diese tätigkeit angemeldet werden und es muss auch eine jährliche steuererklärung gemacht werden - egal ob du unter der steuerfreigrenze bleibst oder nicht. zumal du im jahr insgesamt unter ca. 8500 € verdienen müsstest, damit das einkommenssteuerfrei bleibt. damit sind aber alle einnahmen gemeint - auch die, die man z.b. mit einem normalen angestelltenverhältnis oder mit einer ausbildungsstelle verdient.
die freigrenze ist auch der grund, warum man als azubi im normalfall keine einkommenssteuer zahlt, weil das ausbildungsgehalt aufs jahr gesehen oft unter den 8500 € bleibt...
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dyingp
Threadersteller
Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.03.2009 18:54
Titel
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okai, dann muss derjenige also ein Einzelunternehmen anmelden.
Mhh.. dann wird das ganze wohl doch aufwendiger als ich dachte, hatte gehofft dass das als "Aufbesserung des Taschengelds" oder ähnliches durchgehen könnte.
Aber ist die Grenze momentan nicht bei 7664€ oder so und soll jetzt mit Konjunkturpaket auf 8004 angehoben werden?
Oder hast du schon die Werbungskosten mit eingerechnet ?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.03.2009 19:01
Titel
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dyingp hat geschrieben: | okai, dann muss derjenige also ein Einzelunternehmen anmelden.
Mhh.. dann wird das ganze wohl doch aufwendiger als ich dachte, hatte gehofft dass das als "Aufbesserung des Taschengelds" oder ähnliches durchgehen könnte.
Aber ist die Grenze momentan nicht bei 7664€ oder so und soll jetzt mit Konjunkturpaket auf 8004 angehoben werden?
Oder hast du schon die Werbungskosten mit eingerechnet ? |
stimmt du hast recht... habsch mich um nen tausender vertan
Zitat: | In Deutschland hat jeder Einkommensteuerpflichtige gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag von 7.834 Euro im Jahre 2009[1] (Bis 2008: 7.664 €; ab 2010: 8.004 Euro). |
also anmelden musser das in jedem fall - ob nun einzelunternehmen oder als freischaffender is dabei erstmal zweitrangig. nur ohne anmeldung isses dem gesetz nach schwarzarbeit und damit strafbar.
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dyingp
Threadersteller
Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Trier
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 17.03.2009 19:06
Titel
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okai, vielen Dank für die - nicht selbstverständliche - Hilfe.
Dann muss das ganze wohl oder übel über den bürokratischen Weg gegangen werden...
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