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Thema: freier mitarbeiter-vertrag vom 03.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> freier mitarbeiter-vertrag
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Nachtfalter
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Verfasst Fr 04.01.2008 13:36
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sheeba hat geschrieben:
Zeitvorgaben, dass die Dienstleistung in deren Arbeitszeit zu erfüllen ist oder Erfüllungsort deren Standort, machen mich schon stutzig. Dabei meine ich nicht, dass Projekt x an Tag x fertig sein soll - dass das ja indiskutabel und selbstverständlich ist hat hier keiner bezweifelt :*)


Wenn Du für die als freier Mitarbeiter tätig bist, bist Du nicht Orts- und Zeitgebunden. Natürlich kannst Du Deine Arbeit an deren Standort und während deren Arbeitszeiten erfüllen. Es sollte nur nicht im Vertrag stehen.

Aber am allerbesten suchst Du Dir einen Steuerberater, der auf freier Künstler spezalisiert ist. Der kann das durchschecken und Dir auch im Hinblick auf Deine anderen Kunden sagen, was das Beste ist.
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 04.01.2008 13:44
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der erfüllungsort heisst doch nichts anderes, als das die arbeit inhouse zu erfolgen hat und das während der üblichen geschäftszeiten des betriebes. das heisst ja nicht, das man dort eine 40-h-woche ableistet. von dem her kann ich daran jetzt nichts verwerfliches finden.

ich denke diese klausel hat den grund, das daten die inhouse erstellt werden, auch inhouse bleiben. insbesondere bei sensiblen daten, die nicht für jedermann bestimmt sind, sind firmen eben etwas vorsichtiger in zeiten von plagiaten & industriespionage. und wenn man eben grad an der marketingkampagne für das neueste produkt strickt, das aber der mitbewerber nicht sehen darf, ist man nunmal etwas vorsichtiger, mit der herausgabe von daten.

sobald die daten bei dir daheim auf dem rechner sind, sind sie nicht mehr sicher. da braucht nur zufällig jemand von deinen freunden beim mitbewerber arbeiten und dich besuchen kommen. der sieht dann das du an $superduperneueminnovativemprodukt arbeitest und erzählt das dann brühwarm seinem chef - und schon haben wir den salat. solcherlei szenarien gibt es mit sicherheit noch mehr. und genau sowas versucht man dadurch entgegen zu wirken.

von dem her kann ich das schon ein stückweit nachvollziehen...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 04.01.2008 13:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sheeba
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Verfasst Fr 04.01.2008 14:05
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@ Nachtfalter:
danke erstmal für "Rückendeckung" was Vertragsstrafe angeht - bzw. fürs Verständnis ;*) Geht mir ein wenig wohler, denn so meinte ich das, wie du das ausgedrückt hast ...


Ich habe kein Problem bei manchen Projekten inhouse zu arbeiten - und extrem wichtige bzw. vertrauliche Aufträge geben die nicht extern ab, sondern machen mit internen Grafikern, aber das ist auch egal. Es soll nur nicht generell im Vertrag stehen, wo und wann ich zuarbeiten habe, weil sonst darf ich im Grunde genommen nicht zu Hause arbeiten, weil der Vertrag ja generel gilt und projektübergreifend.
Habe gestern so ein Vertragsmuster gefunden, was mir gefiel, wo drin stand dass man generell frei ist als Freiberufler, zu wählen, wann und wo ich arbeite, und es trotzdem aus betrieblichen Gründen auch sein kann und dem Auftraggeber damit entgegenkomme, bei manchen Projekten inhouse zu arbeiten und das auch während deren Arbeitszeiten. Das ist doch was, oder? Das klingt richtig vernünftig und für beide Parteien machbar!
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c_writer
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Verfasst Fr 04.01.2008 15:40
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Nachtfalter hat geschrieben:


Bullshit.


Starkes Argument, Bubi. *balla balla*

Dass Du wenig Ahnung hast, zeigt u.a. Dein Scheinselbstständigkeitsgeschreibe - kompletter "Bullshit". Es ist völlig normal, dass Auftraggeber Freelancer inhouse haben wollen - wir machen das projektweise genauso, weil wir mit extrem sensiblen Daten und Unterlagen zu tun haben, die das Haus nicht verlassen, weder physisch noch elektronisch.

Damit sind die Freien sowohl orts- als auch zeitgebunden, denn wenn hier Feierabend ist und die Alarmanlage eingeschaltet wird, bleiben die sicher nicht in der Agentur oder nehmen Sachen mit nach Hause.

Wie überhaupt eine Menge Freie in Agenturen orts- und zeitgebunden ist, die projektweise dort arbeiten, weil's gar nicht anders geht. Wie sollte ein ein freier CD ein Agenturteam führen, wenn er zuhause im Kämmerlein vor sich hin bastelt? Wie sollen drei, vier fünf Abstimmungen am Tag in einem Pitch drin sein, wenn der Freie sonstwo ist?

Das sind Lieschen-Müller-Vorstellungen oder eben in Deinen Worten: "Bullshit".

c_writer
 
sheeba
Threadersteller

Dabei seit: 22.12.2007
Ort: bi
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Verfasst Fr 04.01.2008 21:34
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Zitat:
Starkes Argument, Bubi.


Na - warum so hart? Ich denke jeder soll seine Meinung ablassen, deswegen hab ich Euch ja gefragt ...

Mal abgesehen davon muss man sich schon ein wenig mit Scheinselbstständigkeit auseinandersetzen und das im Hinterkopf behalten. Es ist völlig rechtens, wenn man zur Abstimmung, teilweise für Projekte, bei denen es nicht anders geht, mal inhouse arbeitet. Doch der Gesetzgeber drückt auch aus, wenn der Auftraggeber einen Freiberufler Anweisungen zur Arbeitszeit oder Erfüllungsort generell vorgibt, dann sind das Indizien bzw. Kriterien für Scheinselbstständigkeit. Ich habe schon einmal erwähnt, dass es sich um einen dauerhaften Vertrag (in diesem Fall für ein Jahr) mit einer Firma handelt, wo es nicht nur um ein oder zwei Aufträge geht. Das heißt, wenn der mir IMMER vorgibt, Projekte so zu erledigen, wäre das rechtlich bedenklich - und meines Wissens weniger für mich, sondern dann wird die Firma belangt. Theoretisch. In der Praxis hat man aber so einen Kunden verloren.

Falls ich hier was Falsches reingeschrieben habe - bin aber auch für Korrekturen offen Lächel
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cheffel

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Verfasst Mi 09.01.2008 09:12
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Ich würde das auf alle Fälle von einem Anwalt prüfen lassen.

Gerade im Hinblick auf Scheinselbstädigkeit und Sittenwidrigkeit
hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafe.

Ein Anwalt kennt sich da viel besser aus als alle Forenmitglieder
zusammen. Dafür kriegt er dann auch sein Geld.

Nebenbei:

Hier im Forum sind doch auch immer sofort alle dafür, dass es für
Lau keine Qualität gibt. Ich verstehe nicht, warum viele dann hier
ganz eifrig kostenlos Ihre Erfahrungen weitergeben während jede
Anfrage in den Projekten mit dem Hinweis "Qualität kostet" sofort
abgeblockt wird.

Hier ist es genauso. Der Anwalt hat's gelernt und will sein Geld
damit verdienen. Also verweist doch konsequent auch hier auf
den Profi.
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c_writer
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Verfasst Mi 09.01.2008 13:33
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cheffel hat geschrieben:

Hier im Forum sind doch auch immer sofort alle dafür, dass es für
Lau keine Qualität gibt. Ich verstehe nicht, warum viele dann hier
ganz eifrig kostenlos Ihre Erfahrungen weitergeben während jede
Anfrage in den Projekten mit dem Hinweis "Qualität kostet" sofort
abgeblockt wird.


Weil es sich, wie Du richtig erkannt hast, um individuelle Erfahrungen handelt - nicht um professionellen, verbindlichen Rat auf der Basis eines Studiums.

Und auffallenderweise taucht hier auch nie jemand auf und erwartet in herrischem Ton 'zwei' verbindliche, juristische Aussagen für lau oder zweifuffzich. Wie das in anderen Forenbereichen leider an der Tagesordnung ist.

Zitat:
Hier ist es genauso. Der Anwalt hat's gelernt und will sein Geld
damit verdienen. Also verweist doch konsequent auch hier auf
den Profi.


http://www.mediengestalter.info/forum/41/wichtige-hinweise-fuer-beitraege-im-forum-recht-57247-1.html

Schon mal einen Blick reingeworfen?

c_writer
 
 
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