Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst So 20.10.2013 22:39
Titel
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Jo, 30 Tage nach Rechnungsstellung ist man immer im Verzug - egal ob Mahnung oder nicht. Dann kann man gerichtlich Mahnen oder auch ein Inkassounternehmen einschalten. Meist geht es aber um zu wenig Geld, als sie das (und die Kosten) lohnen würde.
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