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Thema: Freiberufler, Mahnung und Verzugszinsen vom 02.10.2013

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Freiberufler, Mahnung und Verzugszinsen
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Autor Nachricht
Kipperlenny

Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 20.10.2013 22:39
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Jo, 30 Tage nach Rechnungsstellung ist man immer im Verzug - egal ob Mahnung oder nicht. Dann kann man gerichtlich Mahnen oder auch ein Inkassounternehmen einschalten. Meist geht es aber um zu wenig Geld, als sie das (und die Kosten) lohnen würde.
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