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Thema: Freiberufler + Angestellter vom 14.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Freiberufler + Angestellter
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 15.07.2009 20:24
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lustigerklaus hat geschrieben:
Zitat:
Naja Umsatzsteuer is eigentlich eh ein durchlaufender Posten. d.h. du schlägst das auf deine rechnung eh nur oben auf.


MUSS ich die ust mit drauf schlagen, oder kann ich mich auch von ihr befreien lassen. Soweit ich weis, ist eine nichtbefreiung binden für 5Jhre?? Und welche Konsequenzen hat soetwas im Bezug auf voraussteuer zahlen/schätzen/angeben.


wenn du zur umatzsteuer optierst musst du die umsatzsteuer af deine rechnungen aufschlagen und monatlich ans finanzamt abführen. wenn du recht wenig umsatz stellt dich das finanzamt irgendwann auf 1/4, 1/2 oder jährlich um. du kannst aber auch die kleinunternehmerregelung in anspruch nehmen und eben keine ust ausweisen. wie schon gesagt - musst du wissen. wenn du recht viele anschaffungen planst, ist die variante mit umsatzsteuer sinnvoller.

die 5 jährige bindung hast du, wenn du dich entscheidest, das du umsatzsteuer ausweist. auf die steuervorauszahlung usw. hat das gar keinen einfluss, weil das eh immer mit den nettowerten gerechnet wird. wie gesagt - umsatzsteuer is im grunde n durchlaufender posten.

lustigerklaus hat geschrieben:

Zitat:

kann ich als freiberufler auch einen negativbetrag am jahresende "erwirtschaftet" haben?? ----> somit weniger steuerabgaben??
??????

Sobald man die 2te Steuernummer erhält, muss man eine Steuererkläreung machen, soweit korrekt??
Kann ich die 2te Steuernummer wieder abgeben??
klar kannste - dann darfste halt keinefreiberuflichen tätigkeiten mehr auf rechnung ausüben.
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Achim M.

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Verfasst Do 16.07.2009 00:03
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Re: Freiberufler + Angestellter

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lustigerklaus hat geschrieben:
Ich würde mich über einige Antworten freuen, denn ich bin echt überfragt und möchte wegen evtl. in Zukunft mal 100€ als Freiberufler nicht gleich einen Steuerberater aufsuchen.

Ganz ehrlich, bei Deinen Fragen wärst Du bei einem Steuerberater ganz gut aufgehoben. Ich musste damals bei meiner ersten Beratung durch einen Steuerberater gar nichts zahlen. Dafür verdient er halt seit vielen Jahren an mir.

Ansonsten suche Dir so eine Büroservice, die Kontierungen übernehmen. Das sind ja oft selbstständige Steuerfachangestellte. Die dürfen Dich zwar nicht offiziell in Steuerfragen beraten, trotzdem können sie Dir helfen, erst einmal ein wenig Überblick über die Materie zu bekommen. Habe ich in der Zeit meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit auch so gemacht. Ist viel günstiger als ein Steuerberater und hilft, nicht gleich mit einem Steuerchaos zu starten.

Gruß

Achim
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lustigerklaus
Threadersteller

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Verfasst Mo 20.07.2009 11:54
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Hallo nochmal,

danke fuer die Antworten, nach Gesprächen mit Kollegen und Steuerfachangestellten ist die steuerliche situation nun fast 100% klar.

Jetzt ist bei den gesprächen mehrfach erwähnt worden, ich solle ein Gewerbe anmelden, da ich einige Vorteile ggü.Freiberuf geniessen kann.
Nun hab ich malwieder lange gesucht und auch schöne Informationen und Vergleichstabellen zwischen Freiberuf und Gewerbe gefunden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ist es nciht sinnvoller gleich ein Gewerbe anzumelden, obwohl mein Beruf laut Katalog als Freiberuf gelten würde?

Kann es sein, dass eine Gewerbeanmeldung im vgl. nur vorteile mit sich bringt, ausser Gewinn >5200€= IHK Mitgliedschaftspflicht?? ....wobei dies auch kein Nachteil wäre, denn Beitrag muss man dafür laut aussage der selbständig(gewerbetreibenden) Kollegen.

Also lieber Freiberufler oder Gewerbeanmeldung???


viele Grüße

klaus
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 20.07.2009 12:04
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es kommt halt schwer drauf an was du alles verkaufen willst. als freiberufler darfst du halt nur freiberufliche leistungen anbieten. als gewerbetreibender im grunde alles. d.h. wenn du z.b. die komplette druckabwicklung für einen kunden machen sollst, kannst du als gewerbetreibender bei der druckerei bestellen und mit aufschlag an den kunden weiter berechnen. als freiberufler müsste die druckerei direkt an den kunden abrechnen, weil diese druckkosten eben gewerblich sind. beim webhosting isses z.b. auch das gleiche, oder bei werbemitteln.

der nachteil beim gewerbe sind eben die ihk-abgaben und ab 25.000 € jahresgewinn auch gewerbesteuer (wobei hier ja schon seit jahren diskutiert wird, ob nicht auch freiberufler eine solche steuer entrichten sollen). das beste wird wohl sien, du lässt dich hier mal umfassend von einem steuerberater informieren, was für deinen fall die sinnvollere variante ist.
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