Autor |
Nachricht |
Findet Ihr die KSK gut? |
Ja |
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25% |
[ 3 ] |
Nein |
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50% |
[ 6 ] |
habe ich mich noch nicht Informiert. |
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25% |
[ 3 ] |
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Stimmen insgesamt : 12 |
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börni
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2008
Ort: ulm
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.06.2009 15:37
Titel Fragen zum Thema KSK ab wann und wie Pflicht |
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Hi alle zusammen,
also ich hatte gerade mit meinem Geschäftspartner eine Diskussion welche mir viele Fragen aufwirft wessen Antwort ich bislang nirgends gefunden habe.
Ich hoffe Ihr wisst darüber bescheid oder könnt aus erfahrung sprechen, Bestenfalls ein paar Links....
Situation
Wir führen zu 2. eine Werbeagentur ich bin Mediengestalter für Digital und Printmedien / Medien Design
Wenn wir in dem Namen der Agentur / der Werbung mit Design werben sind unsere Kunden dann in der Situation das sie an die KSK abdrücken müssen oder nicht?
Darf ich mit Design werben oder Design im Firmennamen halten?
wenn ja wie Läuft es dann mit der KSK
Unter werbung mit Design meine ich Webdesign Grafikdesign Mediendesign etc.....
Vielen dank schon mal im voraus.
LG Börni
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 09.06.2009 15:56
Titel
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es geht dabei um die dienstleistung nicht den namen.
wein dein unternehmen hans wurst gbr heist und du grafikdesign verkaufst, dann muss dein kunde an die ksk abdrücken. dabei must du nicht einmal mitglied sein. da liegt, glaube ich, der knacktpunkt der kritik. es scheint wilkührlich für den kunden.
du must nicht an die ksk zahlen, wenn du nicht bei denen versichert bist.
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Anzeige
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augenblick-media
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.06.2009 16:39
Titel
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kann mir das mal jemand genau erklären mit der ksk ich wurde von kd. schon gefragt ob ich da mitgleid bin oder so da es von vorteil wäre da diese dann irgendwelche erstattungen oder sonstwas bekommen würden. ich konnte darüber keine genauen informationen erhalten oder finden. auch mein buchhalter und steuerberater wusst nix :=)
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 09.06.2009 17:43
Titel
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der kunden soll vergünstigungen kommen, wenn du da mitglied bist? nimm den direkten weg und kämpf dich bei der ksk direkt durch... gerne auch mal mit mehreren leuten sprechen, nicht jeder ist gleich informiert.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 10.06.2009 08:15
Titel
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Ich hab in meinem Kundenmagazin mal nen Artikel zu diesem Thema geschrieben:
http://www.wo-pro.de/wo-pro-content/agenturgefluester_01_08.pdf
Seite 14 und 15.
ums kurz zusammenzufassen. die künstlersozialabgabe ist eine pflichtabgabe, die schon seit über 20 jahren existiert aber erst in den letzten jahren wirklich in erscheinung getreten ist, weil die forderungen der ksk mit unterstützung der rentenversicherungsanstalt eingetrieben wird. ksk-abgabe ist grundsätzlich auf alle arbeiten fällig, die nötig sind, um ein werbemedium zu erstellen (egal ob es sich dabei um eine künstlerische gestaltung handelt oder nicht). dabei ist auch unerheblich ob der beauftragte dienstleister selbst mitglied der ksk ist oder nicht. man kann die abgabe am ehesten mit dem solidarzuschlag vergleichen, der beim einkommen fällig wird.
bei einzelunternehmen oder personengesellschaften muss hierbei der kunde die ksk übernehmen. bei kapitalgesellschaften wie gmbh oder ag wird die ksk auf die gehälter von mitarbeitern, geschäftsführern und vorständen fällig. unterm strich macht das aber für den kunden keinen unterschied, weil diese abgabe indirekt wieder in die kalkulation fließen und er am ende die zeche trotzdem zahlt (weil viele kunden dann eben sagen "dann beauftrag ich halt ne gmbh").
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 10.06.2009 08:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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augenblick-media
Dabei seit: 19.04.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 10.06.2009 09:04
Titel
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...warum muss ich sowas dann nicht bezahlen?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 10.06.2009 09:11
Titel
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augenblick-media hat geschrieben: | ...warum muss ich sowas dann nicht bezahlen? |
etwas mehr information wär zum beantworten der fragen gut:
hast du eine gmbh oder ag? oder beschäftigst du freelancer?
aonsten - wenn du einzelunternehmer bist, müssen die abgaben deine kunden tragen - auf die rechnungen die sie von dir bekommen.
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