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Thema: Fragen zu Nebeneinkünfte auf Stockfoto-Seiten vom 12.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fragen zu Nebeneinkünfte auf Stockfoto-Seiten
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Hektor
Threadersteller

Dabei seit: 12.05.2010
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Verfasst Mi 12.05.2010 09:42
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Fragen zu Nebeneinkünfte auf Stockfoto-Seiten

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Ich bin ausgebildeter Grafik-Designer und bin auch als Grafik-Designer Vollzeit in einer Firma angestellt.
Nun will ich nebenbei noch Geld verdienen, in dem ich bei einer Stockfoto-Plattform Grafiken anbieten möchte.
Bei allen Fragen geht es mir nur um meine Situation. Also das anbieten von Grafiken (keine Fotos) und das nebenberufliche Arbeiten.



Finanzamt
Das man jedes Einkommen versteuern muss ist klar.
Man nimmt ja am Anfang "nur" Kredits ein. Die Währung bei Stockfoto-Anbietern. Und es ist ja nicht von vorne herein klar, ob man überhaupt einen einzigen Kredit einnimmt. So lange man die Kredits nicht in Euro umwandelt fließt ja eigentlich kein Geld.

Frage 1:
Muss ich SOFORT zum Finanzamt gehen und mich dort melden?Also noch BEVOR ich auf der iStockfoto-Seite Grafiken hoch stelle und Kredits nebenher verdiene?
Oder erst dann, wenn ich die gesammelten Kredits in Euro umwandle (z.B. am Ende des Jahres)?

Frage 2:
Muss ich überbaut zum Finanzamt gehen und was melden? Oder reicht es diese Einkünfte von der iStockfoto-Seite nur in der Jahreslohnsteuererklärung anzugeben?

Frage 3:
Falls man zum Finanzamt gehen muss läuft das ganze dann (in meinem Fall) wahrscheinlich unter freie, nicht gewerbliche Tätigkeit.
Was muss dann beachtet werden?
Braucht man eine zweite Lohnsteuerkarte?
Gibt es als freie, nicht gewerbliche Tätigkeit ein Einkommenslimit?




Mein Arbeitgeber
Ich bin wie gesagt fest angestellt als Grafik-Designer bei einem Arbeitgeber, der jährlich meine Lohnsteuerkarte bekommt.

Frage 4:
Muss ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass ich nebenberuflich auf einer Stockfoto-Seite Grafiken anbieten möchte und damit eventuell Kredits und schließlich Geld verdienen will?

Frage 5:
Und muss ich das VORHER machen...oder erst wenn ich tatsächlich Erfolg haben sollte?




Berufsgenossenschaft (BG)

Ich bin ja als fest angestellter Grafike-Designer bereits in einer BG. Und als Grafik-Designer übt man denke ich mal eine gestalterische Tätigkeit aus.

Frage 5:
Muss ich mich (wenn ich nun Grafiken nebenberuflich auf einer iStockfoto-Seite anbiete) dahingehend um was kümmern? Oder ist das hinfällig, weil ich ja hauptberuflich schon in der BG versichert bin?

Frage 6:
Sollte ich mich also zusätzlich für das anbieten von Grafiken auf einer Stockfoto-Seite in einer BG versichern müssen, was wäre da dann für eine BG?
Wäre das als Illustrator/Grafik-Designer in gestalterischer Tätigkeit die BG Verwaltung?
Und wenn ja, brauche ich dafür irgendwelche Unterlagen (z.B. Lohnsteuerkarte oder Nachweis von der Stockfoto-Seite)?



Das sind sehr viele Fragen und ich habe auch hier und da schon einiges gelesen. Aber es trifft eben nie genau auf meine Situation zu.
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safer-print

Dabei seit: 11.03.2010
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.05.2010 10:54
Titel

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Das sind ja viele Fragen. Ich fang mal an:
Zitat:
Muss ich SOFORT zum Finanzamt gehen und mich dort melden?

Ein Nebengewerbe kann man auch nachträglich anmelden. Es ist ja im vor hinein gar nicht klar, ob und wieviel du verkaufen wirst.

Zitat:
Oder erst dann, wenn ich die gesammelten Kredits in Euro umwandle (z.B. am Ende des Jahres)?

Versteuert wird prinzipiell nur das was auch auf dein Konto eingeht und zwar wenn es eingeht.

Zitat:
Muss ich überhaupt zum Finanzamt gehen und was melden?

Wenn das Einkommen einen sehr geringen Betrag (über die Höhe bin ich mir nicht sicher, aber vielleicht waren es etwa 100 EUR im Monat) überschreitest musst du ein Gewerbe anmelden. Das hat mit dem Finanzamt erst mal gar nichts zu tun. Die bekommen das dann mitgeteilt und alles geht seinen Gang.

Zitat:
Braucht man eine zweite Lohnsteuerkarte?

Nein

Zitat:
Muss ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass ich nebenberuflich auf einer Stockfoto-Seite Grafiken anbieten möchte und damit eventuell Kredits und schließlich Geld verdienen will?

Wenn du ein gutes Verhältnis zu ihm hast, würde ich das eventuell schon sagen. Vielleicht kannst du dort ja sogar Photos verkaufen. Aber solange deine Arbeitskraft nicht beeinträchtigt ist, musst du nicht angeben.

Ansonsten geh doch mal zu einem Steuerberater ... die wissen immer ganz schön viel. Und da kannst du auch sicher sein, das es fachlich absolut fundiert ist und die genauen Zahlen auch passen.
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Hektor
Threadersteller

Dabei seit: 12.05.2010
Ort: -
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Verfasst Mi 12.05.2010 11:22
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Danke für die schnelle Antwort.
Zum Steuerberater würde ich gerne mit etwas Grundwissen gehen. Das ich erhoffe hier mit der einen oder anderen Antwort zu bekommen. Denn Steuerberater sind auch nur Menschen. Der eine weiß mehr, der andere weniger. *zwinker*

Dann zu deinen Antworten:
Ich will ja kein Gewerbe/Nebengewerbe anmelden. Das ganze ist ja eine frei, nicht gewerbliche Tätigkeit.
Und die Frage ist, ob ich diese SOFORT irgendwo melden muss.

Nochmals Danke für deine schnellen Antworten.
Ich würde mich über weitere Antworten zu meinen Fragen (speziell zu meinem Fall) sehr freuen.
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eengell

Dabei seit: 29.08.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 12.05.2010 11:42
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Zitat:
Muss ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass ich nebenberuflich auf einer Stockfoto-Seite Grafiken anbieten möchte und damit eventuell Kredits und schließlich Geld verdienen will?


Normalerweise schon, denn du darfst deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.
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Romeryo

Dabei seit: 26.02.2012
Ort: Dresden
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.05.2013 12:03
Titel

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Hat sich hier noch was getan seitens des Threaderstellers? Mich interessieren im Groben die gleichen Fragen, nur dass ich mich noch in einem Ausbildungsverhältnis befinde, sprich so wenig verdiene, dass ich noch gut Luft nach oben hab um überhaupt den Steuerfreibetrag zu erreichen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 10.05.2013 13:05
Titel

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Für den Anfang:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

Den Rest findest du über Suche, da diese Fragen immer wieder gestellt werden und die Antworten eigentlich immer die selben sind. *zwinker*

Zitat:
Wenn das Einkommen einen sehr geringen Betrag (über die Höhe bin ich mir nicht sicher, aber vielleicht waren es etwa 100 EUR im Monat) überschreitest musst du ein Gewerbe anmelden. Das hat mit dem Finanzamt erst mal gar nichts zu tun. Die bekommen das dann mitgeteilt und alles geht seinen Gang.

Das hier stimmt meiner Meinung nach zumindest nicht. Das Finanzamt bestimmt nämlich ob es auch wirklich gewerblich oder freiberuflich ist und vergibt dann erst die nötige neue Steuernummer. Und grundsätzlich kann man nur ein "Gewerbe" anmelden. Wenn man regelmäßige Einnahmen hat, kann man es nach meinem Wissen nicht privat handhaben also ohne Selbständigkeit (auch nebenberuflich).
 
 
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