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Thema: Frage zum Thema "Abwerben von Kunden" vom 13.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zum Thema "Abwerben von Kunden"
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markusk1979
Threadersteller

Dabei seit: 13.12.2006
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: -
Verfasst Mi 13.12.2006 22:38
Titel

Frage zum Thema "Abwerben von Kunden"

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Euch allen einen wunderschönen guten Tag,

ich bin nun seit knapp 4 Jahren freiarbeitender Grafiker und einer meiner wichtigsten Kunden
ist der Caritasverband e.V..
Nun ist es so das der Caritasverband zwischenzeitlich so von meiner Arbeit überzeugt ist, dass ich mich kaum noch vor Anfragen retten kann. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden ein paar zusätzliche Grafiker ins Boot aufzunehmen!!!

Da ich bis jetzt (was die grafischen Leistungen angehen) immer alleine gearbeitet habe, bin nun auf der Suche nach einer Vertragslösung die mich ein Stück gegen "das abwerben meiner Kunden" (innerhalb und nach der Projektrealisierung) schützt...

Einen Vertrag "Vertrag über freie Mitarbeit" konnte ich mir zwischenzeitlich schon ausarbeiten. Nur zum beschriebenen Thema fehlen mir noch jegliche Informationen, bzw. Formulierungen.


Es wäre klasse wenn Ihr mir Informationen, bzw. eventuelle Hilfestellungen geben könntet wie ich zu meinem Ziel komme...


Vorab vielen Dank


Markus
[/b]
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.12.2006 07:04
Titel

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vielleicht hilfreich: ich habe jetzt das hier gefunden. außerdem solltest du - so hier keine weiteren infos reinkommen, mal nach wettbewerbsverbot googeln.
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markusk1979
Threadersteller

Dabei seit: 13.12.2006
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: -
Verfasst Do 14.12.2006 07:49
Titel

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radschlaeger hat geschrieben:
vielleicht hilfreich: ich habe jetzt das hier gefunden. außerdem solltest du - so hier keine weiteren infos reinkommen, mal nach wettbewerbsverbot googeln.


Guten Morgen radschlaeger,

ja den urteilsticker kenne ich auch schon..... leider liefert er mir das gewünschte auch nicht!!!! Ich google mir eben meine kleinen zarten Finger wund....

Ich Danke Dir aber mal vorab und vielleicht findest Du ja mit Zufall doch noch interessante Links...

LG Markus
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 14.12.2006 08:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das Ganze nennet man Neudeutsch NDA (non-disclosure agreement) -- oder Vereinbrung zur Verschwiegenheit

..
Der Partner verpflichtet sich, den Endkunden für die Dauer von 3 Jahren nicht zu kontaktieren oder Geschäftsbeziehungen mit dem Endkunden aufzunehmen.
..
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