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Thema: Frage zum Nutzungsrecht bzw. Verwendungsrecht bei Magazin vom 21.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zum Nutzungsrecht bzw. Verwendungsrecht bei Magazin
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 21.02.2011 22:23
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Katharina89 hat geschrieben:
Wenn ich jetzt von diesem Auftrag ausgehe + meine restlichen kleineren Sachen, würde ich wahrscheinlich unter den 50.000 bleiben, sobald ich also etwas andere merke (noch ein großer Auftrag, was auch immer) muss ich mich beim Finanzamt melden?

Genau, dann wird geprüft ob du als Freiberufler arbeitest oder ein Gewerbe anmelden musst. Wenn du auch die Druckabwicklung übernimmst, dann wird es wohl eher ein Gewerbe werden mit Gewerbeschein.

Katharina89 hat geschrieben:
okay, also auch wenn ich sagen würde, ich nehme 100 Euro für die Nutzung meines Entwurfs - das wäre dann eine Sache zw. mir und dem Kunden, richtig? Muss nur in das Angebot mit hinein, was dann auch unterschrieben werden muss oder? (-> von beiden Seiten oder reicht, wenn er unterschreibt?)

Genau, was ihr vereinbart ist erstmal eure Sache, solange beide Seiten einverstanden sind. Und ja, am besten alles, was besprochen wurde einmal schriftlich zusammenfassen, alle Lieferfristen, Zahlungstermine, Summen, Nutzungsrechte, Datenlieferungen, etc. und vom Kunden unterschreiben lassen. Du selber musst nicht unterschreiben.

Katharina89 hat geschrieben:
Doch doch, ich meinte, wenn er sie drucken will, wie bisher, aber nicht verkauft sondern einfach so vertreibt. Ob ich dann weniger Berechnen müsste für das Nutzungsrecht?

Er bringt sie aber ja trotzdem unters Volk. Ob er Geld dran verdient oder die Sache verschenkt ist erstmal egal würde ich denken, klärt mich da aber gerne auf, wenn ich falsch liege.

Katharina89 hat geschrieben:
1. Liegen dann eigentlich die Rechte für das Layout allgemein bei mir, weil ich es erstellt habe, oder muss ich das mit im Angebot erwähnen?

Wie gesagt, wenn überhaupt eine Schöpfungshöhe erreicht ist dann ja.

Katharina89 hat geschrieben:
2. Die Formulierung für das Nutzungsrecht / Verwendungsrecht im Angebot, ist die quasi "frei wählbar" oder dann evtl unter Umständen nicht rechtens?

Es gibt Begriffe, die auftauchen sollten: einfaches/exklusives Nutzungsrecht, für welchen Zweck (Print, Zeitschrift XY, 1000 Stk. z.B.), räumliches Nutzungsrecht (Deutschlandweit, inkl. Schweden...), evtl. noch die Nutzungsdauer, die ist aber mit der Stückzahl bei der Auflage besser gegeben. Wenn er 1001 ducken will, muss er dich vorher fragen. Wenn du es auf ein Jahr beschränkst, müsste er ggf. alle nicht verkauften Hefte aus dem Handel nehmen, das wäre vermutlich nicht schlau.
Es kann passieren, wenn man sich zu ungenau ausdrückt, dass es dann zu Unstimmigkeiten kommt oder im Zweifel doch er mehr Rechte hat als vereinbart, weil du ein falsches Wort verwendet hast. Das ist recht knifflig, mach dich am Besten über die Formulierungen und Nutzungsarten mal schlau.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 21.02.2011 22:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Katharina89
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2011
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Verfasst Mo 21.02.2011 22:42
Titel

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Danke für deine Antwort, das hilft mir schon mal sehr Lächel

Zitat:
Du musst also ausrechnen, wie oft wohl so ein Auftrag kommt und was du damit verdienst. Ob du in diese Grenze fällst. Wenn ja, bleibst du weiterhin Kleinunternehmer und weist

Wenn ich jetzt von diesem Auftrag ausgehe + meine restlichen kleineren Sachen, würde ich wahrscheinlich unter den 50.000 bleiben, sobald ich also etwas andere merke (noch ein großer Auftrag, was auch immer) muss ich mich beim Finanzamt melden?

Zitat:
und wie du dich bezahlen lässt, kannst du mit dem Kunden aushandeln

okay, also auch wenn ich sagen würde, ich nehme 100 Euro für die Nutzung meines Entwurfs - das wäre dann eine Sache zw. mir und dem Kunden, richtig? Muss nur in das Angebot mit hinein, was dann auch unterschrieben werden muss oder? (-> von beiden Seiten oder reicht, wenn er unterschreibt?)

Zitat:
Wenn der Kunde die Zeitschrift nicht drucken lassen will, weil er sie nicht verkaufen will? Dann muss er auch kein Nutzungsrecht erwerben, er nutzt ja deine Daten und Layouts nicht. Aber das wäre wohl sinnlos, dann hätte er dich ja auch nicht beauftragen müssen.

Doch doch, ich meinte, wenn er sie drucken will, wie bisher, aber nicht verkauft sondern einfach so vertreibt. Ob ich dann weniger Berechnen müsste für das Nutzungsrecht?

Zitat:
Wenn der Kunde die Daten deutschlandweit nutzen darf ohne weitere Einschränkungen, kann er eben alles deutschlandweit damit machen. Ne Zeitschrift drucken, aus einem der Artikel ein Poster machen lassen, Teile davon für ein Sammelwerk verwenden, what ever. Nur nicht über die Landesgrenzen hinaus.

Okay, blos könnte er das ohne mich und meine Daten ja garnicht? Da er ja höchstens Korrekturabzüge bekommt, und ich wickel ja auch den gesamten Druck mit ab.

Noch ein paar Fragen kamen mir auf (das Thema ist sehr interessant und gefährlich...):

1. Liegen dann eigentlich die Rechte für das Layout allgemein bei mir, weil ich es erstellt habe, oder muss ich das mit im Angebot erwähnen?

2. Die Formulierung für das Nutzungsrecht / Verwendungsrecht im Angebot, ist die quasi "frei wählbar" oder dann evtl unter Umständen nicht rechtens?
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