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Thema: Frage zu Rechtstreitigkeiten mit Kunden vom 17.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zu Rechtstreitigkeiten mit Kunden
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 18.05.2012 10:01
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was hast du dem kunden denn bisher angeboten? hast du schon mal mit ihm telefoniert, persönlich getroffen usw.?
deine gesamte kommunikation mit dem kunden können wir ja nicht kennen. reden hilft immer! wenn ihr euch einigt seid, dann ist ja gut, wenn nicht, dann eben vor gericht.

das kann in die hose gehen, kann aber auch was bringen. das kann hier nicht geklärt werden. egal was andere für erfahrungen gemacht haben. jeder fall hat seine eigenen rahmenbedingungen.
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 46
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Verfasst Fr 18.05.2012 11:10
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Isi78 hat geschrieben:
aber bevor ich dann vor Gericht auch noch doof dastehe und noch weitere Kosten habe...


Das kann natürlich passieren. Deswegen ja Nimroys Frage, die du mit "auf jeden Fall" bejaht hast.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Fr 18.05.2012 12:07
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Naja, vor Gericht kann viel passieren. Du kannst einen Richter treffen, der kein Bock auf ne lange Verhandlung hat und einen Vergleich anstrebt. Oder einen, der den von dir aufgerufenen preis (den wir nicht kennen) für zu hoch hält und einen anderen niedrigeresn ansetzt. Oder oder oder.

Es läuft am Ende auf Aussage gegen Aussage hinaus und da solltest du dich außergerichtlich mit dem Kunden einigen. Und den Verlust als Lehrgeld verbuchen.
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
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Verfasst Fr 18.05.2012 12:13
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Alex hat geschrieben:
Ohne Vertrag ist schon schlecht, das stimmt, aber wurden die Preise nicht mal in einer Email genannt?
Wenn das der Fall ist könnte es für dich besser ausgehen als wenn nicht.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag. Nur, wenn es um Beweise geht, da braucht man entweder was schriftliches, einen Zeugen oder etwas, das die Behauptungen konludent verifiziert.

Zuletzt bearbeitet von Typografit am Fr 18.05.2012 12:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
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Verfasst So 20.05.2012 19:22
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Vor Gericht wird es auf einen vergleich hinauslaufen, jeder hat dann seine Anwaltskosten am Backen und am Ende gehst du nach Abzug der Kosten leer aus. Kommt es nicht zur Einigung, muss ein Gutachter bestellt werden, der entscheidet ob deine Dienstleistung das geforderte Geld wert ist. Diesen Gutachter darfst du natürlich vorstrecken. Ich würde mir überlegen was ich mache. Hängt auch von der Höhe der geforderten Summe ab, die wir bisher nicht kennen.
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NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
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Verfasst So 20.05.2012 23:21
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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein Gericht i.d.R. davon ausgeht, dass mit dem Erbringen einer Leistung auch eine vernünftige Bezahlung einhergeht. D.h. wenn du beweisen kannst, dass du eine Leistung erbracht hast, wirst du gute Chancen haben plausibel zu machen, dass auch eine geldliche Entlohnung vereinbart gewesen ist. Vor allem wenn du gewerblich arbeitest, ist es nicht unplausibel, dass du das nur gegen Geld tust. Aber Gerichte sind zuweilen unberechenbar, das darf man auch nicht vergessen.

Bei der Höhe der Vergütung gibt es dann verschiedene Möglichkeiten: Entweder das Gericht glaubt dir, was die vereinbarte Vergütung angeht, oder aber es wird ein Gutachter zu Rate gezogen, andere Möglichkeiten ist die Orientierung an marktüblichen Preisen, bemessen an Vergütungstarifverträgen wie AGD oder MFM.

In jedem Fall brauchst du vieeel Geduld, bei mir hat ein ähnlicher Fall mehrere Jahre gedauert Lächel

Ach ja, ein außergerichtlicher Vergleich ist wie schon erwähnt natürlich ebenfalls möglich und könnte die Sache entsprechen abkürzen - wenn auch mit etwaigen Einbußen.


Zuletzt bearbeitet von NRK am So 20.05.2012 23:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hellgold

Dabei seit: 05.10.2006
Ort: Duesseldorf
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.05.2012 09:23
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Konkret bitte?

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Hallo an Alle,

nur mal interessehalber: Um welche Summe geht es denn hier? Doch nicht etwas 500€ oder so?
Die sind mit dem Thread hier doch schon längst dreimal ausgegeben.

Oder sprechen wir hier von 12000€?
Dann ab zum Anwalt.

[size=x-small]... nur 12000€ verhandel ich doch nie mündlich, oder?[/size]

Gruß
HG
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Alex

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.05.2012 09:32
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Typografit hat geschrieben:
Alex hat geschrieben:
Ohne Vertrag ist schon schlecht, das stimmt, aber wurden die Preise nicht mal in einer Email genannt?
Wenn das der Fall ist könnte es für dich besser ausgehen als wenn nicht.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag. Nur, wenn es um Beweise geht, da braucht man entweder was schriftliches, einen Zeugen oder etwas, das die Behauptungen konludent verifiziert.


Auf genau das wollte ich ja hinaus. Dass ein mündlicher Vertrag genauso bindend ist wie ein schriftlicher ist mir schon klar, nur lässt sich der mündliche nicht ganz so einfach belegen *zwinker*
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