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Thema: Frage zu Rechtstreitigkeiten mit Kunden vom 17.05.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zu Rechtstreitigkeiten mit Kunden
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Isi78
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2008
Ort: Braunschweig
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.05.2012 17:21
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Frage zu Rechtstreitigkeiten mit Kunden

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Hallo,
ich habe einen Kunden der nicht bereit ist den "leider" mündlich ausgehandelten Betrag zu zahlen. Die ausgemachten Arbeiten habe ich alle erledigt und die Rechnungen geschickt bis zur dritten Mahnung hin, kein Kommentar mehr nix mehr von ihm, also habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid aufgegeben. Er behauptet jetzt, ich hätte nie Preise genannt und sie seien auch viel zu hoch und will Widerspruch einlegen.
Wie ist das jetzt? Da ich leider zu vertrauensvoll war (vorherige Aufträge gut geklappt hatten) wurden die Preise nur mündlich besprochen, sollte das jetzt vor Gericht gehen, hat man da trotzdem gute Chancen? Die geleisteten Arbeiten kann ich natürlich nachweisen und den gesamten E-Mail Verkehr habe ich auch..
Hat jemand schonmal Erfahrungen mit sowas gemacht?
Vielen Dank im voraus!
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Alex

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.05.2012 18:26
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Ohne Vertrag ist schon schlecht, das stimmt, aber wurden die Preise nicht mal in einer Email genannt?
Wenn das der Fall ist könnte es für dich besser ausgehen als wenn nicht.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.05.2012 18:26
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Wichtigste Frage vorab: Rechtsschutzversichert? Oder bereit Anwaltskosten etc. vorzufinanzieren?
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Isi78
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2008
Ort: Braunschweig
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 17.05.2012 18:33
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nein bin nicht Rechtschutz. Bislang hatte ich noch nie Ärger mit Kunden.
Aus den E-Mails gehen nur die Änderungen hervor, leider leider keine Preise, wir hatten das mündlich gemacht und auch am Telefon. Normalerweise mache ich auch immer schriftliche Angebote, der Kunde muß diese dann unterzeichnen, aber ich hatte vorher schon öfters mit dem Kunden gearbeitet und immer alles reibungslos, darum dachte ich es sei nicht mehr nötig... das war ein Fehler wie ich jetzt feststellen muß..
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.05.2012 00:44
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Nimroy hat geschrieben:
Wichtigste Frage vorab: Bereit Anwaltskosten etc. vorzufinanzieren?
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Isi78
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2008
Ort: Braunschweig
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.05.2012 00:48
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ja, aufjedenfall.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 18.05.2012 09:45
Titel

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dann mach direkt bei einem anwalt weiter, hier kannst du nur meinungen einfordern. das bringt nüchsts...
warum man eine schriftliche auftragsbestätigung (ordentliches angebot mit allen fakten + eine schriftliche bestätigung) haben muss, ist dir ja jetzt sonnenklar. *zwinker*
 
Isi78
Threadersteller

Dabei seit: 23.01.2008
Ort: Braunschweig
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 18.05.2012 09:54
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ja, ich hatte nur überlegt, ob es Sinn macht sich mit dem Kunden irgendwie zu einigen, es ist zwar eine Riesensauerei, aber bevor ich dann vor Gericht auch noch doof dastehe und noch weitere Kosten habe... deshalb wollte ich ja hier die Meinungen, dachte das ist doch bestimmt schon öfters mal vorgekommen und jemand kann mir berichten ob sichs lohnt oder nicht..was in so einme Fall am besten ist? ...
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