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Thema: Frage zu eingetragenem Namen vom 23.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zu eingetragenem Namen
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niggo
Threadersteller

Dabei seit: 08.10.2005
Ort: Stadt die es nicht gibt
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.04.2010 09:31
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Frage zu eingetragenem Namen

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moin!!

mein onkel will sich demnächst im bereich personalmanagement selbstständig machen. nehmen wir an er möchte seine firma xxxxcom nennen, wobei xxxx die ersten buchstaben seines nachnamens sind, diese ein englisches wort darstellen und das ganze auch gut zusammen klingt.

von der idee her also nicht schlecht, nur gibt es eine schweizer firma die die marke "xxxxcom GmbH" beim deutschen patentamt angemeldet hat. diese firma macht hauptsächlich customer relationship marketing.

mal abgesehen davon, ob es sinn macht einen namen zu wählen, der evtl. leicht verwechselt werden kann: dürfte er seine firma denn nun "xxxxcom Personalmanagement GmbH" nennen? oder ist das zu nah dran und deshalb nicht erlaubt?

lg n.
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Eistee
Administrator

Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.04.2010 09:43
Titel

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Das wird zu 99.9% nur der Markenrechts-Anwalt deines Vertrauens verbindlich beantworten können...
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niggo
Threadersteller

Dabei seit: 08.10.2005
Ort: Stadt die es nicht gibt
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.04.2010 09:51
Titel

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dass ich hier niemanden auf eine verbindliche aussage festnagel ist schon klar... *zwinker*

aber für mein verständnis: ist das denn von fall zu fall so unterschiedlich? oder wovon hängt es ab, ob eine solche namensähnlichkeit erlaubt ist oder nicht? denn sooo ungewöhnlich ist der fall doch eigentlich auch nicht, oder...?

lg n.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.04.2010 10:48
Titel

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niggo hat geschrieben:
dass ich hier niemanden auf eine verbindliche aussage festnagel ist schon klar... *zwinker*

aber für mein verständnis: ist das denn von fall zu fall so unterschiedlich? oder wovon hängt es ab, ob eine solche namensähnlichkeit erlaubt ist oder nicht? denn sooo ungewöhnlich ist der fall doch eigentlich auch nicht, oder...?

lg n.


doch, es hängt von fall zu fall ab. Man muss gucken, wer wo welche Eintragungen vorgenommen hat, wie nah oder entfernt branchen sind, welches interesse und welche marktzugänge die einzelnen unternehmen haben etc. und vor allem, weiß man einfach nicht, mit welchen bandagen das bereits eingetragene Unternehmen seine Pfründe verteidigen wird.
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