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Zim
Threadersteller
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.05.2010 11:29
Titel Frage Impressum |
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Hi,
wer hätte gedacht das ich mal ne Frage im Forum Recht stelle
Folgende Situation:
Ein Schüler von mir hat ein Mod für ein Open-Source Spiel geschrieben welcher sich im Moment hoher Beliebtheit erfreut.
Jetzt hat ich mit ihm eine Seite darüber gemacht wo es ein paar Screenshots, ein Manual, Rules und nen Developer Blog gibt.
Eine Domain habe ich für ihn registriert (damit sein Name nicht über ein Whois auftaucht).
Die Frage wäre nun – braucht das ganze Teil ein Impressum?
Da gabs doch mal was mit privaten Seiten – da der erst 15 ist würde ich es gerne umgehen das der mit Anschrift und so da auftaucht – wenn es sich nicht umgehen lässt schreib ich mich ins Impressum aber hmmm…
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ScorpionTHS
Dabei seit: 14.08.2006
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.05.2010 11:56
Titel
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Nach meinem Wissen, benötigen nur gewerbliche Internetseiten ein Impressum. Private und familiäre Internetseiten benötigen kein Impressum.
Da die Seite des Schülers keinem Wettbewerb unterliegt, ist diese wohl als privat einzustufen.
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Heinzelfrau
Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.05.2010 12:02
Titel
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Open Source Mod = Dienstleistung = Wettbewerb = Impressum
Liebe Grüße
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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ScorpionTHS
Dabei seit: 14.08.2006
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.05.2010 16:20
Titel
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Heinzelfrau hat geschrieben: | Open Source Mod = Dienstleistung = Wettbewerb = Impressum
Liebe Grüße |
Kann ich jetzt nicht nachvollziehen. An welcher Stelle wird diese Seite dann gewerblich genutzt?
Zitat: | Dem maßgeblichen Paragrafen 5 des TMG ist zu entnehmen, dass eine Kennzeichnungspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Dienste besteht, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Darunter versteht der Gesetzgeber eine wirtschaftliche Gegenleistung für die angebotene Leistung. |
Zudem ist er noch minderjährig, das würde heißen, wenn dennoch eine Impressumpflicht bestehen sollte (sehr unwahrscheinlich) müsste nur bzw. auch der gesetzliche Vertreter genannt werden.
Zuletzt bearbeitet von ScorpionTHS am Do 20.05.2010 16:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 83064
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 20.05.2010 22:45
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Sehr schwieriges Thema. Gesetzlich sind private Homepages von der Impressumspflicht entbunden, aber die Geister scheiden sich daran, was als privat gilt. Daher habe ich schon in einigen Rechtsratgebern gelesen, dass man lieber ein Impressum führen sollte statt keins, denn Webseiten ohne Impressum sollen wohl nach dem Geist des Gesetzes die Ausnahme sein und bleiben.
Ich würde eins reinsetzen, natürlich den Erziehungsberechtigten vorher befragen, mich nicht selbst in die Nesseln setzen, indem ich Minderjährige zu gefährlichen Dingen verleite, und überhaupt ... letztlich können als unbegründet angesehene Abmahnungen ignoriert werden; erst beim gerichtlichen Mahnbescheid muss Widerspruch eingelegt werden. Das hab ich zumindest neulich erst wieder gelesen, meine wohl Leutheusser-Schnarrenberger.
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Eistee
Administrator
Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.05.2010 08:56
Titel
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Mal von der praktischen Seite gedacht: Du bist eh schon Domaininhaber und deine Daten sind somit "bekannt" - warum erstellst du nicht ein Impressum mit deinen Daten und gut ist's?
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