Ridman
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Lübeck
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Verfasst Do 13.10.2005 15:17
Titel
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Deine Frage ist nicht so ganz klar zu beantworten.
Normalerweise hat die Gestaltung ja ein Ziel. Z.B. die Entwicklung und Veröffentlichung eines Eventplakates. Das Plakat wird in einer bestimmten Größe, in einer bestimmten Auflage gedruckt und in einem regionalen Bereich veröffentlicht.
Mit der Bezahlung gehen dann die eingeschränkten Nutzungsrechte an den Kunden über. Immer vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung das Ziel war und nicht ein Pitch.
Der Kunde kann dasselbe Motiv dann nicht automatisch als Broschürentitel verwenden ohne erneut Nutzungsrechte abzusprechen (und im Zweifel zu bezahlen).
Wichtig ist in diesem Zusammenhang nicht nur der Gesetzestext sondern auch die so genannten Handelsbräuche.
So wird man einen Kunden, der ein Logo für eine Geschäftsgründung bestellt nicht nach einem Jahr mit neuen Nutzungsgebühren belasten oder wenn es das Logo neben dem Briefbogen auch auf der Website verwendet.
In deinem speziellen Fall wird sicherlich Aussage auf Aussage treffen. Kann man nur versuchen eine für beide Seiten faire finanzielle Regelung zu finden oder das ganze als Erfahrung abhaken. Mit der Brechstange geht da nix.
(Das hier angsonderte stellt nur meine persönliche Meinung das, ist keine Rechtsberatung und auch rechtlich nicht verbindlich)
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