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Autor |
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst So 14.11.2010 14:55
Titel
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Schau mal, das UrhG sagt folgendes:
Zitat: | UrhG §31 (3):
Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt. |
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leetsil
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2010
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 14.11.2010 15:05
Titel
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Ja, es kann bestimmt werden... aber dazu müsste es ja eigentlich eindeutig in den Teilnahmebedienungen des Wettbewerbs erwähnt werden, oder?
Ein Weitergabe des Nutzungsrecht an andere Personen ist damit von meiner Seite aus sowieso nicht mehr möglich/ erlaubt, oder?
Z.b.: Ich reiche das Foto bei diesem Wettbewerb ein und 5 Tage später möchte irgend eine andere Person/ Firma das Bild zum Beispiel für die eigene Homepage verwenden, so darf ich rein rechtlich kein weiteres Nutzungsrecht an diese vergeben?
Zuletzt bearbeitet von leetsil am So 14.11.2010 15:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst So 14.11.2010 15:08
Titel
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`Du redest immer noch von dem "ausschließlichen" Nutzungsrecht, das es doch laut des Posts von Elisabeth K. so nicht mehr in den Bedingungen gibt ...
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leetsil
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2010
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 14.11.2010 15:14
Titel
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Frank Münschke hat geschrieben: | `Du redest immer noch von dem "ausschließlichen" Nutzungsrecht, das es doch laut des Posts von Elisabeth K. so nicht mehr in den Bedingungen gibt ... |
nein, ich rede mittlerweile von einem andere Wettbewerb: www.welios.at/index.php/fotowettbewerb.html: bei dem scheinbar eine ähnliche Problematik herrscht, wo ich mich leider rechtlich zu wenig auskenne und mir nicht sicher bin, es richtig zu interpretieren.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 14.11.2010 15:25
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Zitat: | für eine Ausstellung im Welios sowie eine Berichterstattung darüber |
Das würde bedeuten, du kannst das Foto für andere Dinge durchaus nutzen.
Es kommt ja drauf an, wofür man das ausschließliche NR einräumt. Für alles? Klar, dann hat der Kunde alles und du kannst es nichtmal mehr als Referenz nutzen, dein Foto. Wenn ich ihm aber erlaube, als einziger, eben ausschließlich, das Foto für die Werbung zum Klobürsten-Plakatwettbewerb des Jahres 2011 zu nutzen, kannst ich damit immer noch eine Postkarte drucken, das NR am Bild an einen Kunden verkaufen, der WCs herstellt und es als Referenz nutzen usw.
Siehe auch UrG § 31 (3) 1: Das ausschließliche NR berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.
Frank, ist das der selbe Veranstalter, wie die Dame, die sich hier wegen der NR vor einiger zeit geäußert hatte und sie ändern wollte?
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leetsil
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2010
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 14.11.2010 15:32
Titel
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Illumaus hat geschrieben: | Zitat: | für eine Ausstellung im Welios sowie eine Berichterstattung darüber |
Das würde bedeuten, du kannst das Foto für andere Dinge durchaus nutzen.
Es kommt ja drauf an, wofür man das ausschließliche NR einräumt. Für alles? Klar, dann hat der Kunde alles und du kannst es nichtmal mehr als Referenz nutzen, dein Foto. Wenn ich ihm aber erlaube, als einziger, eben ausschließlich, das Foto für die Werbung zum Klobürsten-Plakatwettbewerb des Jahres 2011 zu nutzen, kannst ich damit immer noch eine Postkarte drucken, das NR am Bild an einen Kunden verkaufen, der WCs herstellt und es als Referenz nutzen usw.
Siehe auch UrG § 31 (3) 1: Das ausschließliche NR berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.
Frank, ist das der selbe Veranstalter, wie die Dame, die sich hier wegen der NR vor einiger zeit geäußert hatte und sie ändern wollte? |
Herzlichen Dank für diese schnelle und ausführliche Antwort
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Lando
Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst So 14.11.2010 23:34
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Welios® - Fotowettbewerb hat geschrieben: | Ich räume der Welios Betriebs-GmbH die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern für eine Ausstellung im Welios sowie eine Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien) ein. |
Leute... lest doch BITTE was das GENAU steht bevor Ihr hier die Pferde scheu macht.
Die wollen eine Ausstellung mit den Fotos machen und einen Medienrummel darüber veranstalten. Dass sie nicht wollen dass die Fotos bis diese Aktion rum ist ausgestellt werden oder in den Medien auftauchen kann ich absolut verstehen.
Hinter dem "räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt" steckt vermutlich die Tatsache, dass der Termin für diese Veranstaltung noch nicht fest steht.
Zumindest kenne ich das so von einigen anderen Wettbewerben an denen ich teilgenommen.
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 15.11.2010 00:27
Titel
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Lando hat geschrieben: | [
Leute... lest doch BITTE was das GENAU steht bevor Ihr hier die Pferde scheu macht.
Die wollen eine Ausstellung mit den Fotos machen und einen Medienrummel darüber veranstalten. Dass sie nicht wollen dass die Fotos bis diese Aktion rum ist ausgestellt werden oder in den Medien auftauchen kann ich absolut verstehen. |
In diesem Fall, ja. Anders verhält sich das damit:
Zitat: | Hinter dem "räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt" steckt vermutlich die Tatsache, dass der Termin für diese Veranstaltung noch nicht fest steht.
Zumindest kenne ich das so von einigen anderen Wettbewerben an denen ich teilgenommen. |
Wenn das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum - nämlich bis die Ausstellung (inkl. Berichterstattung) gelaufen ist, übertragen werden soll, dann kann man das auch _genau so_ in den Bedingungen formulieren. Da braucht es kein "vermutlich" und Rätselraten.
"Räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt" ist etwas komplett anderes - wer das unterschreibt oder durch seine Teilnahme an einem solchen 'Wettbewerb' akzeptiert, gibt sämtliche Nutzungsrechte ab, und zwar für immer.
b.
Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mo 15.11.2010 00:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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