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Thema: Fotos von Gegenständen - Welche Paragraphen greifen? vom 01.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotos von Gegenständen - Welche Paragraphen greifen?
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Jerry
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Verfasst Mi 01.06.2011 12:57
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Fotos von Gegenständen - Welche Paragraphen greifen?

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Hallo zusammen,
ich hab gerade ne Diskussion mit einem Journalisten laufen, in der es darum geht, dass man nicht einfach irgendwelche Gegenstände (keine Kunst- oder Designgegenstände) fotografieren und abbilden/veröffentlichen darf, ohne Zustimmung des Rechteinhabers.
Ich bin der Auffassung, dass es eben nicht unbedingt legitim ist, Gegenstände einfach ohne Einwilligung der Rechteinhaber als Abbildung zu verbreiten und sich dieser dagegen wehren kann.

Daher bin ich auf der Suche nach einer Antwort zu folgenden Frage:
Darf man jedes Produkt (auch wenn es mein Eigentum ist) fotografieren und publizieren (z.B. in einer wissenschaftlichen Arbeit)? Im konkreten Fall würde es um Hörgeräte, die am Ohr getragen werden, gehen.

Gibt es hier einen Unterschied zum Presserecht? – Darf die Presse alles fotografieren und abbilden?
Wo finde ich den konkreten Paragraphen, der dies regelt?
Schonmal vielen Dank für hilfreiche Hinweise.
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Nimroy
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Verfasst Mi 01.06.2011 13:52
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Urheberrecht, Stichwort Vervielfältigung

http://www.rechtambild.de/2000/05/bgh-parfumflakon/


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 01.06.2011 13:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 01.06.2011 14:02
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Markenrecht.
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Jerry
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Verfasst Mi 01.06.2011 14:08
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Danke schonmal für den Hinweis. Genau dieses Schriftstück kenne ich bereits und habe es ihm den Link dazu auch schon gegeben.
Zitat seiner Antwort darauf: "der Knackpunkt beim Flakon ist, dass es sich dabei um ein Werk im Sinne eines Designs handelt, also um eine künstlerisches Werk. Insofern stellt die gewerbliche Nutzung von Reproduktionen (und das ist der abdruck in einem Prospekt nunmal) einen Verstoß gegen das Urheberrecht da -- genauso wie eine Kopie von einem Bild oder Foto.
Insofern behandelt das Urteil einen Sonderfall"

Deshalb meine Frage nach Regelungen bei Nicht-Design-gegenständen... Gibt es nicht irgendwo einen konkreten Paragraphen, aus dem hervorgeht, dass es alle Gegenstände betrifft? Eine generelle Regelung also?
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Nimroy
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Verfasst Mi 01.06.2011 14:20
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Was ist denn ein "Nicht-Design-Gegenstand"? Ich meine, selbst Gießkannen oder Brotdosn erhalten heute Designpreise. Selbst Krankenhausbett-Rollen erhalten Designpreise. Was ist also die Grenze?
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Jerry
Threadersteller

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Verfasst Mi 01.06.2011 14:25
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Sind also alle Gegenstände in diesem Sinne künstlerische Werke?
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Nimroy
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Verfasst Mi 01.06.2011 14:51
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Jerry hat geschrieben:
Sind also alle Gegenstände in diesem Sinne künstlerische Werke?


In welchem Sinne?
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Jerry
Threadersteller

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Verfasst Mi 01.06.2011 15:03
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Naja, dass sie eben Designpreise gewinnen könnten und somit einem speziellen Schutz unterliegen.
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