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Nachricht |
type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 16.10.2011 14:51
Titel
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Frank Münschke hat geschrieben: | ... Das hängt doch dann vom Umfeld der Veröffentlichung ab ... In einem reinen Bildumfeld kann es nur als eigenständiges Bild aber nicht als Bildzitat gewertet werden ... |
Und wenn man ein Flickr Album als Bildgalerie zu einem Blog-Artikel Anbietet? A la Fotostrecke der Veranstaltung XY?
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst So 16.10.2011 15:14
Titel
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Habe bisher immer, wenn ich Bildseiten in Bücher gemacht habe, im Gegensatz zu Bildern, die im Text mitfließen, diese nich als Zitat verwenden dürfen ... Ärger mit der VG ...
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 16.10.2011 15:22
Titel
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Frank Münschke hat geschrieben: | Habe bisher immer, wenn ich Bildseiten in Bücher gemacht habe, im Gegensatz zu Bildern, die im Text mitfließen, diese nich als Zitat verwenden dürfen ... Ärger mit der VG ... |
Danke
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mimimoma
Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.10.2011 08:55
Titel
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Das Fotografieren von Kunstwerken und das Verbreiten solcher Fotos stellt eine erlaubnispflichtige Verwertungshandlung der Kunstwerke dar. Ohne Einwilligung des Künstlers ist dies nicht erlaubt.
Doch gibt es zahlreiche Ausnahmen im Urheberrecht. Bei einer öffentlichen Ausstellung könnte die erlaubte Berichterstattung über ein Tagesereignis gemäß § 50 UrhG greifen. Dann dürfen die Fotos von der Presse im Rahmen ihrer aktuellen Berichterstattung verwertet werden.
Diese Fragen werden z.B. im Urteil des LG Berlin vom 27.09.2011, Az. 16 O 484/10 behandelt.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.10.2011 09:05
Titel
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Da greifen aber nicht nur die Urheberrechte sondern auch die Rechte der Ausstellungsleitung. Die hat nämlich Hausrecht und darf das Fotografieren auch zum persönlichen Gebrauch untersagen. Also muss eine Erlaubnis der Ausstellungsleitung vorliegen, dass dort überhaupt und wer dort fotografieren darf ... Oft dürfen nicht mal die Presse allgemein sondern nur ausgewählte Fotografen fotografieren, weil das richtige in Szene setzen der Exponate Teil des Ausstellungskonzeptes ist. An die Presse wird dann ein kleines Portfolio an lizenzfreien Abbildungen vergeben ... den Rest gibts dann nur gegen Geld ... entsprechend sind oft bundesweit die identischen Bilder zu sehen.
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Außerdem geht es dem TE nicht um eine begleitende Presse-Berichterstattung sondern um eine Veröffentlichung im Web.
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