mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 10:47 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Fotografien von öffentlichen Austellungen vom 16.10.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotografien von öffentlichen Austellungen
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.10.2011 14:51
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frank Münschke hat geschrieben:
... Das hängt doch dann vom Umfeld der Veröffentlichung ab ... In einem reinen Bildumfeld kann es nur als eigenständiges Bild aber nicht als Bildzitat gewertet werden ...


Und wenn man ein Flickr Album als Bildgalerie zu einem Blog-Artikel Anbietet? A la Fotostrecke der Veranstaltung XY?
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.10.2011 15:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Habe bisher immer, wenn ich Bildseiten in Bücher gemacht habe, im Gegensatz zu Bildern, die im Text mitfließen, diese nich als Zitat verwenden dürfen ... Ärger mit der VG ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.10.2011 15:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frank Münschke hat geschrieben:
Habe bisher immer, wenn ich Bildseiten in Bücher gemacht habe, im Gegensatz zu Bildern, die im Text mitfließen, diese nich als Zitat verwenden dürfen ... Ärger mit der VG ...


Danke Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
mimimoma

Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.10.2011 08:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das Fotografieren von Kunstwerken und das Verbreiten solcher Fotos stellt eine erlaubnispflichtige Verwertungshandlung der Kunstwerke dar. Ohne Einwilligung des Künstlers ist dies nicht erlaubt.

Doch gibt es zahlreiche Ausnahmen im Urheberrecht. Bei einer öffentlichen Ausstellung könnte die erlaubte Berichterstattung über ein Tagesereignis gemäß § 50 UrhG greifen. Dann dürfen die Fotos von der Presse im Rahmen ihrer aktuellen Berichterstattung verwertet werden.

Diese Fragen werden z.B. im Urteil des LG Berlin vom 27.09.2011, Az. 16 O 484/10 behandelt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.10.2011 09:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da greifen aber nicht nur die Urheberrechte sondern auch die Rechte der Ausstellungsleitung. Die hat nämlich Hausrecht und darf das Fotografieren auch zum persönlichen Gebrauch untersagen. Also muss eine Erlaubnis der Ausstellungsleitung vorliegen, dass dort überhaupt und wer dort fotografieren darf ... Oft dürfen nicht mal die Presse allgemein sondern nur ausgewählte Fotografen fotografieren, weil das richtige in Szene setzen der Exponate Teil des Ausstellungskonzeptes ist. An die Presse wird dann ein kleines Portfolio an lizenzfreien Abbildungen vergeben ... den Rest gibts dann nur gegen Geld ... entsprechend sind oft bundesweit die identischen Bilder zu sehen.
--
Außerdem geht es dem TE nicht um eine begleitende Presse-Berichterstattung sondern um eine Veröffentlichung im Web.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen
Fotografien verwenden
Werbung im öffentlichen Raum > Berlin
Rechtslage für Zeichnungen von öffentlichen Personen
Urheberrecht - 10.000 EUR Schadensersatz für Fotografien
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.