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repiVtra
Threadersteller
Dabei seit: 21.04.2007
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Verfasst Mi 24.10.2007 17:20
Titel Fotografien verwenden |
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Hallo Leute, hoffe ich bin in dieser Rubrik richtig (sorry an die Admins falls sie mich verschieben müssen
Folgender Sachverhalt:
Ein Fotograf erhält von einer Agentur den Auftrag bei einem der Agentur-Kunden Fotografien des Teams, der Räume, der Maschinerie etc. zu tätigen. Eine schriftliche Vereinbarung wird nicht getroffen, lediglich mündlich.
Der Fotograf hat am Ende des Shootings seine Rechnung an die Agentur übergeben, die Agentur hat bezahlt.
Ist es denn so, dass dieser Sachverhalt unter Auftragsfotografie fällt und die Agentur die Bilder verwenden kann wie sie möchte. Der Fotograf hat kundenspezifische Produkte fotografiert und kann im Prinzip nichts mehr mit den Aufnahmen anfangen.
Unterliegt die Auftragsfotografie dennoch dem geistigen/künstlerischem Eigentum des Fotografen, auch wenn nichts Schriftliches vereinbart wurde? Oder, wie gesagt, kann die Agentur die Bilder verwenden ohne das Einverständnis des Fotografen einholen zu müssen.
Kleine Hinweise auf die Rechtssprechung bzw. Paragraphen würden sehr helfen.
Im Voraus vielen lieben Dank!
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 24.10.2007 17:37
Titel
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der fotograf hat seinen werken immer das urheberrecht. er kann die nutzungsrechte jedem übertragen.
soetwas nicht schriftlich zu fixieren und klare nutzungsrechte deklarieren ist absolut falsch. worauf willst du dich dann beziehen? was stand auf der rechnung?
der fotograf kann mit seinen bilder machen was er will!
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.10.2007 10:56
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Nefliete hat geschrieben: | der fotograf kann mit seinen bilder machen was er will! | Das würde ich mal bezweifeln. Da hat der Agenturkunde auch noch ein Wörtchen mitzureden. Schliesslich hat der Fotograf in den Räumen des Kunden Produkte und Mitarbeiter fotografiert.
Aber der Rechnungstext würde mich auch mal interessieren.
Klingt alles - wie so oft - recht unprofessionell.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 25.10.2007 10:58
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war vielleicht doof formuliert, aber er brauch den kunden nicht zu fragen, ob er sie auf seine eigene homepage packen darf oder als werbung benutzen. der rest ist dann vertragssache, aber das scheint ja nicht passiert zu sein.
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Mark-Korb
Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.10.2007 13:44
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Obwohl das auch nur relativ ist mit der eigenen Nutzung des Fotografen. Speziel bei Produkt Fotos hat ja der Hersteller das Nutzungs- und Urheberrecht an dem Produkt. Normalerweise wird sowas halt vertraglich geregelt.
Grade sowas sind immer wieder einzellfall Entscheidungen
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 25.10.2007 15:00
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das kann ich dir nicht 100% sagen, ob der kunde auch das Urheberrecht hat. der auftraggeber hat das bild ja nicht gemacht und vielleicht auch keine vorgaben gegeben, das hat der fotograf gemacht.
in d ist dieses recht ja nicht übertragbar aber die nutzungsrechte und darunter kann ja eine vereinbarung durchaus getroffen werden, wie die bilder von beidenseiten benutzt werden können. also etwas vertragliches wäre hier wie du sagst ausschlag gebend.
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 25.10.2007 16:22
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Nefliete hat geschrieben: | das kann ich dir nicht 100% sagen, ob der kunde auch das Urheberrecht hat. |
Das Urheberrecht ist (in Deutschland) ein absolutes Recht, nur übertragbar durch Tod/Erbe. Sonst nicht. Man kann Urheberrechte weder verkaufen noch verschenken. Entscheidend ist immer, wer welche _Nutzungs_rechte hat.
c_writer
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 25.10.2007 16:45
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war für einen moment versunsichert was das urheberrecht angeht.
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