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Datahell
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2008
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Verfasst Sa 27.09.2008 21:16
Titel Flyer ab Behörden senden |
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Hallo,
die Firma in der ich arbeite stellt unter anderem Geräte her die für Behörden interessant sind.
Es ist wohlgemerkt eine kleine Firma. So klein dass ich nur einer von 3en bin, wovon der Geschäftführer aber nie da ist...
Jetzt soll ich für unsere Produkte sämtliche Behördlichen Stellen raussuchen die ein potenzieller Kunde sein könnte und Flyer für diese entwerfen. Das habe ich auch schon soweit gemacht.
Bloß interessiert mich im Moment eher eine Frage: Ist es überhaupt erlaubt Behörden Werbung zu schicken? Ich mein bei Behörden die ohnehin schon Kunde sind habe ich mir dabei bisher keine gedanken gemacht. Chef sagt es, ich mach
es. Aber das soll ja jetzt Deutschlandweit auch an Behörden gehen die keinerlei Kontakt bisher mit uns hatten.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Vorgehensweise nicht erlaubt ist. Sonst hätte ja jede Behörde ein endlos großes Aufkommen an Flyern und somit auch Personal was die wegwerfen oder eventuell sogar auswerten müsste etc. o_O
Leider habe ich dazu bisher nichts im Internet gefunden bisher.
Meinem Chef ist das egal. Ich denke mal deshalb weil er immer sagen kann "Das hat unser Auszubildender gemacht. Der wusste das nicht..." oder so. Bzw. es würde wahrscheinlich erstmal eine Aufforderung zur Unterlassung von denen kommen, ehe überhaupt irgendwelche Konsequenzen hätte.
Ich hingegen wüsste schon mal gern' ob es erlaubt ist. Und wenn nicht: Was ist erlaubt? Wie kann ich einer Behörde Produkte vorstellen?
MFG Datahell
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Sa 27.09.2008 21:39
Titel
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Bringt das überhaupt was? Müssen Behörden nicht Ausschreibungen machen, bevor sie Aufträge vergeben?
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Sa 27.09.2008 21:56
Titel
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Ab einem bestimmten Auftragsvolumen müssen sie ausschreiben. Aber in kleinerem Volumen machen sie auch manchmal beschränkte Ausschreibungen und da kann es schon interessant sein, wenn sie Dich kennen. Und kleinere Sachen werden auch so vergeben.
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Datahell
Threadersteller
Dabei seit: 27.09.2008
Ort: -
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Verfasst So 28.09.2008 00:40
Titel
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Das lohnt sich allerdings wenn man bedenkt, dass es nur einen bekannten Anbieter hier in Deutschland auf dem Markt gibt, abgesehen von einem größeren der sich vor kurzem ebenfalls diesem Markt angeschlossen hat.
Unser Produkt ist halt sehr speziell und wird in der Regel auch nur von einer bestimmten Abteilung in bestimmten Behörden benötigt.
Wir haben also eher damit zu kämpfen, dass uns kein Schwein kennt.^^
Mal abgesehen von den Produktionskapazitäten/Finanzierung sollte die Resonanz größer sein, was ich meinem Chef schon immer predige. Aber naja, nicht mein Problem.^^
In der Regel "finden" die Behörden kurz vor Jahresende "plötzlich" noch Geld was Sie raushauen wollen...
Also wird eine Beschaffung oft nach einer Werbung zu einem bestimmten Produkt, oftmals auf Polizeifachmessen, erst angeregt.
Bei geringeren Summen ist es da den Oberfinanzdirektionen recht egal wer da den Zuschlag kriegt, da die "Spezialisten" eben selber wissen müssen was Sie für Gerätschaften brauchen und von wem Sie die am besten nehmen. Da gibt die Oberfinanzdirektion halt nur einen Budgetrahmen vor wieviel ihre Beschaffung kosten darf. Die werden das schon irgendwie Begründen können die Spezialisten warum den einen nehmen und nicht den anderen obwohl er womöglich teurer ist. Womit wir aber keine Probleme haben, da wir soweit ich das sagen kann im Moment eh die günstigsten sind. x)
Soviel zu Ausschreibungen^^
Aber weiss jemand nun ob es erlaubt ist mit Flyern zu werben? Also wir schreiben nicht pauschal alle Behörden an und hoffen, dass was ankommt. Sondern wir schreiben schon direkt die Abteilungen und Ansprechenpartner an. Dank des Internets lässt sich ja mittlerweile alles herausfinden...
Sollte also theoretisch auch für die Behörden nicht unnütz sein.
Das ändert aber nichts an der Frage: Darf ich eigentlich oder nicht?^^
Edit: Und davon abgesehen könnte es auch relevant sein ob es denn "fair" ist.
Ich meine wenn der eine Werbung schickt und der andere nicht hat er nunmal klar bessere Chancen.
Aber da werde ich mich mal beim Verein für Unlauteren Wettbewerb melden und nachfragen.
Werbung an sich ist auf jedenfall erlaubt wenn die Behörde zu dir (Messe) kommt. Die freuen sich auch immer über Einladungen...
Aber ist es anders wenn ich mich direkt an die Behörde wende und gleich das Produkt auf's Auge drücke? ;S
Zuletzt bearbeitet von Datahell am So 28.09.2008 00:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 28.09.2008 11:30
Titel
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also ich denke behörden sind, was mailings angeht, auch nicht anders zu handhaben, als gewerbetreibende. d.h. wenn man von einem interesse des beworbenen an dem produkt ausgehen kann (was bei euch wohl der fall ist, weil ihr ein sehr spezielles produkt anbietet), ist werbung per post erlaubt.
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