o-mark
Dabei seit: 14.06.2006
Ort: Hamburg
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Verfasst Mi 14.06.2006 17:03
Titel
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bitte beachten, daß bei Firmennamen (im weiteren Sinne) auch das Namensrecht (§ 12 BGB) zu beachten ist, von ggf. einschlägigen handelsrechtlichen Normen ganz abgesehen!
Insgesamt kann ich in der Kürze nur sagen, daß die Namensgebung nicht so unkompliziert ist - wegen der damit ggf. verbundenen besonderen Risiken (z.B. auch wettbewerbsrechtlich) sollte jeder gut überlegen, ob er nicht einen RA hinzuziehen will.
Handelt es sich um ein gänzlich unbedeutendes Projekt, hält sich das Risiko in der Regel auch (finanziell) in Grenzen, sobald diese Schwelle aber überschritten ist, ist es wohl allgemein empfehlenswert, sich kompetent beraten zu lassen.
Besten Gruß,
Oliver (selbst RA, aber auch Lehrbeauftragter für Medien- und Wirtschaftsrecht)
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