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instinkt
Threadersteller
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
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Verfasst Do 09.04.2009 13:30
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RAfodera hat geschrieben: | @ Instinkt:
siehe oben in meiner ersten Anmerkung. |
Hä? Okay, dann bin ich einfach zu blöd.
=> Wäre die Verwendung eines Logos mit einem komplett anderen Namen (s. Beispiel oben - welches nicht grundlos so gewählt wurde) denn jetzt in Ordnung oder nicht? Ein Ja oder Nein wäre hilfreich.
@smooth dann sag ichs mal mit anderen Worten: deine Aussagen beantworten keinerlei offene Fragen und dienen daher lediglich zur Verwirrung, ja!?
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RAfodera
Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.04.2009 14:33
Titel
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Eine Antwort mit Ja oder Nein ist hier leider nicht möglich.
Solange es sich um eine Marken-ähnliches Logo handelt, welches die wahre Identität der hinter der Gesellschaft stehenden natürlichen Personen nicht verwischt, ist ein Logo mit eigenem Wortlaut m.E. zulässig.
Problematisch wäre es wenn etwa ein Nachname ("Müller") gewählt wird welcher unter den beteiligten Gesellschaftern nicht existiert.
Ein Logo (etwa "Webdisegn") gefolgt von den Namen der Gesellschafter dürfte hingegen m.E. unschädlich sein.
Gruß
AF
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 09.04.2009 14:38
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Wieso sollte das denn nicht gehen?
Ich bin selbst Gesellschafter einer GbR.
Firmiert wird unter Novolo Designagentur. Das ist auch so eingetragen beim Gewerbeamt und FA.
Dazu muss aber eben bei offiziellen Geschäftsbriefen der volle Name inkl. Gesellschafter stehen, siehe erster Beitrag meinerseits. Und nein, es dient nicht nur der Verwirrung.
Und wenn du dir sicher gehen willst, geh zum Anwalt, letztendlich ist er es der dir das mit Ja oder Nein beantworten kann.
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instinkt
Threadersteller
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
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Verfasst Do 09.04.2009 16:07
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Smoothi:
Schau, du hast die gleiche Frage .
Ich versteh es jetzt so, dass der Schriftzug im Logo nicht total aus der Luf gegriffen sein darf!?
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 09.04.2009 18:09
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instinkt hat geschrieben: | Smoothi:
Schau, du hast die gleiche Frage .
Ich versteh es jetzt so, dass der Schriftzug im Logo nicht total aus der Luf gegriffen sein darf!? |
Hast du denn schon die GbR angemeldet?
Wie schon gesagt, du kannst im Gewerbeanmeldeschein direkt einen fiktiven Firmennamen nennen. Diesen darfst du also auf jeden Fall benutzen...
Ich hab keine Fragen...
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Marcell
Dabei seit: 11.04.2009
Ort: Bremen
Alter: -
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Verfasst Mo 13.04.2009 12:29
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Also ich habe ebenfalls eine GbR und einen fiktiven Firmennamen. Das einzige was ich weiß ist, dass die Gesellschafter in Briefverkehr und auch auf der Webseite mit vollem Namen aufgeführt werden müssen.
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XCarinaX
Dabei seit: 28.06.2006
Ort: -
Alter: 35
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Verfasst Do 04.07.2013 16:29
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Ich bin nach lesen dieser Beiträge jetzt völlig verwirrt
Wenn ich ein Logo gestalte für Firmen die als Kleinunternehmen auftreten oder normales Unternehmen aber NICHT im Handelsregister eingetragen sind, sondern nur eine Gewerbeanmeldung haben.... müssen diese Leute in ihrem Logo dann den Namen des Inhabers drin haben?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 04.07.2013 16:46
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Smooth-Graphics hat es doch schon treffend formuliert. Der Name des Gewerbetreibenden (Kleinunternehmer ist nur Umgangssprache und existiert eigentlich nicht) muss nicht im Logo oder Firmennamen auftauchen, wenn dadurch keine falscher Eindruck entsteht. In den Geschäftsdrucksachen muss aber der Name des Verantwortlichen stehen.
Bei Einzelkämpfern würde ich sogar empfehlen den Namen mit einem Signet zu verbinden. Denn der Name ist auch gleich die Marke - du verstehst was ich meine?
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