mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 12:56 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Firmenname bei Kleinunternehmen, GbR's vom 09.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Firmenname bei Kleinunternehmen, GbR's
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
instinkt
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.04.2009 13:30
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

RAfodera hat geschrieben:
@ Instinkt:

siehe oben in meiner ersten Anmerkung.


Hä? Okay, dann bin ich einfach zu blöd.

=> Wäre die Verwendung eines Logos mit einem komplett anderen Namen (s. Beispiel oben - welches nicht grundlos so gewählt wurde) denn jetzt in Ordnung oder nicht? Ein Ja oder Nein wäre hilfreich.

@smooth dann sag ichs mal mit anderen Worten: deine Aussagen beantworten keinerlei offene Fragen und dienen daher lediglich zur Verwirrung, ja!?
  View user's profile Private Nachricht senden
RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.04.2009 14:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Eine Antwort mit Ja oder Nein ist hier leider nicht möglich.

Solange es sich um eine Marken-ähnliches Logo handelt, welches die wahre Identität der hinter der Gesellschaft stehenden natürlichen Personen nicht verwischt, ist ein Logo mit eigenem Wortlaut m.E. zulässig.

Problematisch wäre es wenn etwa ein Nachname ("Müller") gewählt wird welcher unter den beteiligten Gesellschaftern nicht existiert.

Ein Logo (etwa "Webdisegn") gefolgt von den Namen der Gesellschafter dürfte hingegen m.E. unschädlich sein.

Gruß

AF
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.04.2009 14:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wieso sollte das denn nicht gehen?

Ich bin selbst Gesellschafter einer GbR.
Firmiert wird unter Novolo Designagentur. Das ist auch so eingetragen beim Gewerbeamt und FA.
Dazu muss aber eben bei offiziellen Geschäftsbriefen der volle Name inkl. Gesellschafter stehen, siehe erster Beitrag meinerseits. Und nein, es dient nicht nur der Verwirrung. Meine Güte!
Und wenn du dir sicher gehen willst, geh zum Anwalt, letztendlich ist er es der dir das mit Ja oder Nein beantworten kann.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
instinkt
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.04.2009 16:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Smoothi:

Schau, du hast die gleiche Frage *zwinker*.

Ich versteh es jetzt so, dass der Schriftzug im Logo nicht total aus der Luf gegriffen sein darf!?
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 09.04.2009 18:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

instinkt hat geschrieben:
Smoothi:
Schau, du hast die gleiche Frage *zwinker*.
Ich versteh es jetzt so, dass der Schriftzug im Logo nicht total aus der Luf gegriffen sein darf!?


Hast du denn schon die GbR angemeldet?
Wie schon gesagt, du kannst im Gewerbeanmeldeschein direkt einen fiktiven Firmennamen nennen. Diesen darfst du also auf jeden Fall benutzen...
Ich hab keine Fragen... *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Marcell

Dabei seit: 11.04.2009
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.04.2009 12:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also ich habe ebenfalls eine GbR und einen fiktiven Firmennamen. Das einzige was ich weiß ist, dass die Gesellschafter in Briefverkehr und auch auf der Webseite mit vollem Namen aufgeführt werden müssen.
  View user's profile Private Nachricht senden
XCarinaX

Dabei seit: 28.06.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 04.07.2013 16:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich bin nach lesen dieser Beiträge jetzt völlig verwirrt Grins *balla balla*

Wenn ich ein Logo gestalte für Firmen die als Kleinunternehmen auftreten oder normales Unternehmen aber NICHT im Handelsregister eingetragen sind, sondern nur eine Gewerbeanmeldung haben.... müssen diese Leute in ihrem Logo dann den Namen des Inhabers drin haben?
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 04.07.2013 16:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Smooth-Graphics hat es doch schon treffend formuliert. Der Name des Gewerbetreibenden (Kleinunternehmer ist nur Umgangssprache und existiert eigentlich nicht) muss nicht im Logo oder Firmennamen auftauchen, wenn dadurch keine falscher Eindruck entsteht. In den Geschäftsdrucksachen muss aber der Name des Verantwortlichen stehen.

Bei Einzelkämpfern würde ich sogar empfehlen den Namen mit einem Signet zu verbinden. Denn der Name ist auch gleich die Marke - du verstehst was ich meine?
 
 
Ähnliche Themen Fotoequipment bei Kleinunternehmen als Gewinnminderung?
firmenname firmenlogo
2. Firmenname bei Einzelunternehmen
Logo Schreibweise vs. Firmenname
Firmenname Deutschlandweit registriert ?
Firmenname - Vergeben oder nicht?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.