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Thema: Firma zersägt Seite meines Kunden vom 22.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Firma zersägt Seite meines Kunden
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swick
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2007
Ort: Overath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 22.04.2010 12:28
Titel

Firma zersägt Seite meines Kunden

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Hallo Leute,

mir ist etwas lustiges passiert. Eine professionelle Agentur aus Köln hat die Datenbank eines Kunden von mir zerschossen, ergo ist seine Hauptseite offline, welche ich nun neu aufbauen soll. Backups wurden keine gemacht (nicht mein Auftrag) und der Provider (Wohnzimmeranbieter) macht keine Sicherungen seiner Datenbanken.

Darum gehts auch nicht, es geht um folgendes:

Die o.g. Firma muss doch Schadensersatz leisten oder? Einmal für entgangenen Gewinn und mein Honorar für das erneute Aufbauen der Seite.

Hat jemand vielleicht ein paar § oder Erfahrungsberichte zur Hand?

Grüße
swick
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 12:31
Titel

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Da muss sich dein Auftraggeber drum kümmern nicht du.
Wenn es geht einigt er sich mit der Agentur so – wenn nicht mit Anwalt – Tipps von Leuten aus dem Internet, von denen keiner die volle Sachlage kennt sind eher nichts wert *zwinker*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 13:01
Titel

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Also erst mal um einen Zahn zu ziehen: Entgangener Gewinn fällt in Deutschland nict unter Schadensersatzanspruch, da nicht bezifferbar. Nur die tatsächlich entstandenen Schäden fallen in die Berechnung der Summe. Und ob tatsächlich ein Anspruch besteht und in welcher Höhe genau ist vom Grad der Fahrlässigkeit abhängig, was wiederum ein Gericht entscheiden wird.

Dein Kunde hat also zwei Möglichkeiten: Außergerichtliche Einigung durch Einmalzahlung oder Gang zum Anwalt und Beschreiten des Klageweges.
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Cus.ario

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 15:52
Titel

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Entgangener Gewinn ist nach deutschem Schadensersatzrecht gemäß § 252 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Bestandteil jedes Schadensersatzanspruchs.



Vielleicht sollte man solche Antworten Juristen überlassen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 16:11
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mensch, ich stelle fest das ich in pucto BGB nicht mehr fit bin. Studium doch zu lange her. Also danke für den aufmerksamen Hinweis!

Aber der Paragraf ist ein gutes Beispiel dafür, wie man sich über die Höhe in die Wolle kriegen kann.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 22.04.2010 16:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Cus.ario

Dabei seit: 24.12.2008
Ort: Kenia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 22.04.2010 16:22
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
mensch, ich stelle fest das ich in pucto BGB nicht mehr fit bin. Studium dich zu lange her. Also danke für den aufmerksamen Hinweis!

Aber der Paragraf ist ein gutes Beispiel dafür, wie man sich über die Höhe in die Wolle kriegen kann.



Naja, sowas in Euro zu betiteln ist sowieso schwer/unmöglich. Deswegen eben der Rat lieber mit einem Anwalt reden wenn alles andere nichts hilft.
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