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Thema: [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer vom 09.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer
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Mac

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Verfasst Mo 10.10.2005 10:35
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Re: [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer

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Waschbequen hat geschrieben:
MacCon hat geschrieben:
Ganz klare Antwort: Wern nicht eine GmbH, KG oder Co.KG ist, handelt in seinem eigenen Namen. Bei einer Gbr muss jeder auf dem Brifbogen stehen, bei den GmbHs etc die Geschäftsführer.

Stopp: es geht um den Firmennamen, nicht ums Briefpapier. Also um Auftritte à la "MediengestalterInteractive" anstatt "MediengestalterInteractive Max Mustermann". Das geht auch als normale Einzelunternehmung, sofern man als voll geschäftsfähige/r Kaufmann/Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist.


Dann muss das aber deutlich zu erkennen sein. Rechtsform UND GF oder Inhaber
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Waschbequen
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Verfasst Mo 10.10.2005 10:37
Titel

Re: [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

MacCon hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:
MacCon hat geschrieben:
Ganz klare Antwort: Wern nicht eine GmbH, KG oder Co.KG ist, handelt in seinem eigenen Namen. Bei einer Gbr muss jeder auf dem Brifbogen stehen, bei den GmbHs etc die Geschäftsführer.

Stopp: es geht um den Firmennamen, nicht ums Briefpapier. Also um Auftritte à la "MediengestalterInteractive" anstatt "MediengestalterInteractive Max Mustermann". Das geht auch als normale Einzelunternehmung, sofern man als voll geschäftsfähige/r Kaufmann/Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist.


Dann muss das aber deutlich zu erkennen sein. Rechtsform UND GF oder Inhaber

NEIN

Ich kann dann unter "MediengestalterInteractive e.K." firmieren, genau wie Microsoft unter "Microsoft Deutschland GmbH", ohne Angaben zu Geschäftsführer oder Inhaber im Titel.
 
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Mac

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Verfasst Mo 10.10.2005 10:47
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Ich bin kein Rechtsanwalt, aber auch für das Internet gilt, dass der 'Urheber' genannt werden muss.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html

Und sollte das nicht greifen, kann man den Inhaber und/oder Admin-C zur Rechenschaft ziehen.

Wie gesagt, bin kein Anwalt, darf auch keine Rechtsbelehrung geben, erzähle nur aus dem Nähkästchen.
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Waschbequen
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Verfasst Mo 10.10.2005 10:48
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MacCon hat geschrieben:
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber auch für das Internet gilt, dass der 'Urheber' genannt werden muss.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html

Und sollte das nicht greifen, kann man den Inhaber und/oder Admin-C zur Rechenschaft ziehen.

Wie gesagt, bin kein Anwalt, darf auch keine Rechtsbelehrung geben, erzähle nur aus dem Nähkästchen.

In welchem Film bist du denn jetzt? Ich sprach die ganze Zeit vom Firmennamen, nicht von irgendeinem Briefbogen und auch nicht vom Webimpressum.
 
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Mo 10.10.2005 10:52
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In diesem:

ulmer_hocker hat geschrieben:
Olla,

Nur eine kurze Frage, falls mein Wissen da nicht aktuell sein sollte.
Es ist doch richtig das im Geschäftsverkehr der ausschliessliche Auftritt unter einer Firma einzig in das Handelsregister eingetragenen Kaufleuten vorbehalten ist, oder?

Also: Lieschen Müller die unter „Phantasiename“ eine Gestaltungsdienstleistung anbietet ist dazu verpflichtet überall anzugeben „Phantasiename“-Lieschen Müller, und darf sich nicht z.B. im Impressum, AGB etc. nur als „Phantasiename“ bezeichnen.

Oder?
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Waschbequen
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Ort: -

Verfasst Mo 10.10.2005 10:57
Titel

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MacCon hat geschrieben:
In diesem:

ulmer_hocker hat geschrieben:
Olla,

Nur eine kurze Frage, falls mein Wissen da nicht aktuell sein sollte.
Es ist doch richtig das im Geschäftsverkehr der ausschliessliche Auftritt unter einer Firma einzig in das Handelsregister eingetragenen Kaufleuten vorbehalten ist, oder?

Also: Lieschen Müller die unter „Phantasiename“ eine Gestaltungsdienstleistung anbietet ist dazu verpflichtet überall anzugeben „Phantasiename“-Lieschen Müller, und darf sich nicht z.B. im Impressum, AGB etc. nur als „Phantasiename“ bezeichnen.

Oder?


In Ordnung Lächel
 
frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
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Verfasst Mo 10.10.2005 11:33
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Waschbequen hat geschrieben:
MacCon hat geschrieben:
In diesem:

ulmer_hocker hat geschrieben:
Olla,

Nur eine kurze Frage, falls mein Wissen da nicht aktuell sein sollte.
Es ist doch richtig das im Geschäftsverkehr der ausschliessliche Auftritt unter einer Firma einzig in das Handelsregister eingetragenen Kaufleuten vorbehalten ist, oder?

Also: Lieschen Müller die unter „Phantasiename“ eine Gestaltungsdienstleistung anbietet ist dazu verpflichtet überall anzugeben „Phantasiename“-Lieschen Müller, und darf sich nicht z.B. im Impressum, AGB etc. nur als „Phantasiename“ bezeichnen.

Oder?


In Ordnung Lächel

Wenn mit überall jetzt überall gemeint sein sollte,
ist das nicht richtig.
Einzig auf Firmenbriefbogen und Rechnungsformular sowie
auf der Homepage im Impressum muss die vollständige
Firmierung einschließlich Vor- und Zuname des Inhabers
(oder des Geschäftsführers) ersichtlich sein.

Bei allen anderen Sachen wie AGB, Visitenkarten, Flyern,
Rundschreiben, Plakaten oder Anzeigen und Fernsehspots
ist dieser Namenszusatz nicht erforderlich.

Da könnte auch ulmer hocker sich nur ulmer hocker nennen.
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ulmer_hocker
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Verfasst Mo 10.10.2005 12:23
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ok, überall war schlecht formuliert. Gemeint war: jederzeit jedem ersichtlich. Also nicht nur einem ausgewählten Kreis zugänglich, oder gar überhaupt nirgendwo zu finden.

Das z.B. im Seitenkopf, auf der Visikarte, auf Notizzetteln, Wasserzeichen nicht der Name stehen muss ist klar. Doch verstehe ich die Rechtslage so das eine Einzelperson die nicht in das Handelsregister eingetragen ist online zumindest im Impressum ihren Namen zu stehen haben muss - falsch?

Klar habe ich den Namen auf den die Domain regisrtiert ist mit einem simplen Klick bei der denic ermitteln können. Doch ich bin stinksauer das da jemand meine Urheberrechte verletzt, damit Geld verdient, und meint sich in der Anonymität des Web hinter einer Phantasiebezeichnung verstecken zu können.
 
 
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