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Thema: Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation vom 03.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation
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waldster

Dabei seit: 21.12.2004
Ort: Bielefeld/Stuttgart
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 14:14
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Zeithase hat geschrieben:
Shiva-chan hat geschrieben:
Manche Raumsituationen lassen eben nur WLAN zu.


Schon. Wenn man mit 60 allerdings weiß, dass es WLAN gibt, dann hindert auch nichts daran, das Handbuch zu lesen. *zwinker*

Shiva-chan hat geschrieben:
Aber kannst man sein WLAN danach auch wirklich sichern?


Klar.

Ich weiß ja nicht wie deine Eltern drauf sind, aber wenn ich meiner Mum nen Handbuch und die Anweisung geben würde, doch mal nen WLAN zu sichern... Nein.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 14:15
Titel

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waldster hat geschrieben:
Ich weiß ja nicht wie deine Eltern drauf sind, aber wenn ich meiner Mum nen Handbuch und die Anweisung geben würde, doch mal nen WLAN zu sichern... Nein.


Ehm, und? Kaeme Deine Mom auf den Trichter, sich ein WLAN selbst konfigurieren zu wollen? Das ist ja nun ein bisschen mehr, als nur die Verschluesselung zu aktivieren. Die kann dann vermutlich auch nicht den Router mit DSL-Zugangsdaten fuettern, wa? Ist naemlich auch kein Unterschied. So what?


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 03.06.2008 14:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 14:50
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aber mal ein anderes szenario. wie ist das denn rechtlich gesehen, wenn ich das wlan absichere und sicht jemand trotzdem unbefugt zutritt verschafft? ich mein, so ne normale WEP verschlüsslung lässt sich ja mit mehr oder weniger viel zeitaufwand auch knacken. Im Grunde isses dann das selbe, wie wenn meine Kreditkartendaten bei nem Händler aufm Server liegen und sich jemand dort zugang verschafft und dann damit einkaufen geht. Bin ich rechtlich gesehen dann dafür verantwortlich, sofern ich keine Kenntniss davon habe?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 14:53
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
aber mal ein anderes szenario. wie ist das denn rechtlich gesehen, wenn ich das wlan absichere und sicht jemand trotzdem unbefugt zutritt verschafft? ich mein, so ne normale WEP verschlüsslung lässt sich ja mit mehr oder weniger viel zeitaufwand auch knacken.


Viel Spaß beim Nachweisen. Wenn Du dafuer Beweise hast, sollte das kein Problem darstellen. Wobei man hier auch sagen muss, dass die Urteile von Gericht zu Gericht doch arg abweichen.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 03.06.2008 14:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ExMD
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 15:03
Titel

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Zeithase hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
aber mal ein anderes szenario. wie ist das denn rechtlich gesehen, wenn ich das wlan absichere und sicht jemand trotzdem unbefugt zutritt verschafft? ich mein, so ne normale WEP verschlüsslung lässt sich ja mit mehr oder weniger viel zeitaufwand auch knacken.


Viel Spaß beim Nachweisen. Wenn Du dafuer Beweise hast, sollte das kein Problem darstellen. Wobei man hier auch sagen muss, dass die Urteile von Gericht zu Gericht doch arg abweichen.


seit wann bin ich in der beweispflicht, wenn ich angeklagt werde?

was ich aber vorhin schon gefragt habe, was gilt denn als sicher? noch mal, ich habe einen rechner marke uralt, keine treiberupdates, die wlan-karte beherrscht nur wep, was in 30 sekunden geknackt ist (mit überall runterladbarer freeware).
wenn rechner und router aufgrund ihres alters oder fehlender treiberunterstützung nicht mehr als wep können, habe ich doch mein mir möglichtes getan?
natürlich könnte ich ein hardware-update machen und geld ausgeben. aber das wäre theoretisch ne endlosspirale.
denn dann könnte man sagen, wap ist nicht sicher genug, stellen sie noch ne hardware-firewall auf.
hardware-firewall ist auch nicht sicher genug, klemmen sie noch diverse software etc. dahinter.

also, ab wann wäre ich meiner pflicht zur genüge nachgekommen?

was die unwissenden leute angeht, die froh sind, wenn ihre hardware nach dem einstecken ohne große einrichtung läuft, angeht: sagen wir mal, ein techniker der telekom übernimmt das und richtet alles "sicher" ein. den service bieten sie ja gegen aufpreis an.
gerade die nicht so bewanderten leute denken dann, "hey, jetzt fahr ich auf der sicheren seite, es hat ja einer von der telekom eingerichtet und gesagt, das netzwerk ist jetzt sicher".
dann kommt der erste crack zu WAP, die erste software, die es genauso schnell knackt wie zur zeit WEP usw.
wer hält die leute auf dem laufenden?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 15:08
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ExMD hat geschrieben:
seit wann bin ich in der beweispflicht, wenn ich angeklagt werde?


Wie gesagt: es gibt da unterschiedliche Urteile zum Thema Haftung des Anschlussinhabers. Wenn allerdings nachgewiesen ist, dass von Deinem Anschluss etwas passiert ist, Du alleine wohnst und dann behauptest, Dein WLAN waere gehackt worden, ist das Dein Problem, das ganze glaubhaft zu machen. Das liegt aber - wie gesagt - immer auch am jeweiligen Richter, was jetzt als "ausreichend" gilt und was nicht. Bei Heise findest Du einige Urteile, auch fuer Mitbewohneraktivitaeten und Eltern-Kind-Szenarios.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 03.06.2008 15:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Shiva-chan

Dabei seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 03.06.2008 15:09
Titel

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Zitat:
was die unwissenden leute angeht, die froh sind, wenn ihre hardware nach dem einstecken ohne große einrichtung läuft, angeht: sagen wir mal, ein techniker der telekom übernimmt das und richtet alles "sicher" ein. den service bieten sie ja gegen aufpreis an.
gerade die nicht so bewanderten leute denken dann, "hey, jetzt fahr ich auf der sicheren seite, es hat ja einer von der telekom eingerichtet und gesagt, das netzwerk ist jetzt sicher".
dann kommt der erste crack zu WAP, die erste software, die es genauso schnell knackt wie zur zeit WEP usw.
wer hält die leute auf dem laufenden?

Das hat doch der zeithase schon gesagt: Einfach immer den Technikteil in der Zeitung lesen und nicht vergessen, die Sendungen zu gucken, die im Fernsehen laufen *Thumbs up!* Kannst dir natürlich auch alle Zeitschriften über das Thema abonnieren oder alle 2 Wochen bei deinem Anbieter anrufen... * Applaus, Applaus *
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ExMD
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 15:30
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Zeithase hat geschrieben:
ExMD hat geschrieben:
seit wann bin ich in der beweispflicht, wenn ich angeklagt werde?


Wie gesagt: es gibt da unterschiedliche Urteile zum Thema Haftung des Anschlussinhabers. Wenn allerdings nachgewiesen ist, dass von Deinem Anschluss etwas passiert ist, Du alleine wohnst und dann behauptest, Dein WLAN waere gehackt worden, ist das Dein Problem, das ganze glaubhaft zu machen. Das liegt aber - wie gesagt - immer auch am jeweiligen Richter, was jetzt als "ausreichend" gilt und was nicht. Bei Heise findest Du einige Urteile, auch fuer Mitbewohneraktivitaeten und Eltern-Kind-Szenarios.


moment... wenn es heißt, von meinem anschluss wurde das und das runtergeladen, reicht das in meinen augen noch nicht, dass ich dran schuld bin.
eigentlich müsste nachgewiesen werden, dass es zumindest auch von meinem pc aus geschehen ist. ergo sollte auch die pc-ip oder mac-adresse vorhanden sein, wenn nicht sogar die festplatte sichergestellt werden, um die daten aufzuspüren und nachzuweisen.

wenn ein drogendealer im selben mietshaus wohnt wie ich und beobachtet wird, wie der im türeingang des treppenhauses sein zeug vertickt, sind ja auch nicht automatisch alle mitschuldig. *zwinker*

ich bin einfach der meinung, es ist nur durch die anschluss-ip nicht genügend bewiesen, dass der inhaber auch der täter ist. wenn ich sage, ich habe nix, müssen die mir nachweisen, dass ich das doch habe. und dann läge die vermutung nahe, dass es jemand von außerhalb getan hat.
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