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Thema: Fernseher als Betriebsausgabe? vom 29.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fernseher als Betriebsausgabe?
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Achim M.

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Verfasst Mo 29.11.2010 14:34
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cyanamide hat geschrieben:
Als Werbedisplay kannst du einen TV eigentlich
in fast jedem Betrieb absetzen.

Bei einer Betriebsprüfung sollte der dann allerdings
auch irgendwo im Betrieb zu finden sein *zwinker*


Sehe ich auch so. Als Betriebsausgaben kannst Du sowieso alles angeben, wozu du lustig bist. Entscheidend ist erst, ob das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung dies auch Betriebsausgaben akzeptiert. Letzlich hat da jeder Betriebsprüfer auch Entscheidungsspielraum.

In einem Büro, wo der Fernseher im Konferenzraum steht, dürfte der Fernseher weniger Zweifel erregen, als bei einem Homeoffice, wo der Fernseher im Wohnbereich herumsteht.

Gruß

Achim
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swick
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Verfasst Di 30.11.2010 01:22
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Naja, ich bin Student und wohne in einer 1-Zimmer-Wohnung Grins
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swick
Threadersteller

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Verfasst Do 09.12.2010 18:38
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Achso,

was ist denn wenn ich sage, dass ich den Fernseher als Monitor nutze? Weil ein vergleichbar großer Monitor kostet ein Vermögen und übersteigt mein Budget.


*hehe* *Thumbs up!*
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koi-sh

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Verfasst Do 09.12.2010 18:47
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swick hat geschrieben:
Achso,

was ist denn wenn ich sage, dass ich den Fernseher als Monitor nutze? Weil ein vergleichbar großer Monitor kostet ein Vermögen und übersteigt mein Budget.


*hehe* *Thumbs up!*


wenn mich nicht alles täuscht ist es doch so, dass große Monitore günstiger sind als vergleichweise TV in der Größe ...??!
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Do 09.12.2010 18:48
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swick hat geschrieben:
Achso,

was ist denn wenn ich sage, dass ich den Fernseher als Monitor nutze? Weil ein vergleichbar großer Monitor kostet ein Vermögen und übersteigt mein Budget.


Meine Güte, versuch's halt. Wenn du das Ding trotzdem als TV benutzt (und in einer 1-Zimmer-Wohnung wohnst und bei der GEZ gemeldet bist), musst die Privatnutzung raus rechnen und versteuern. Aber das ist ja wohl klar.

b.
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instinkt

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Verfasst Fr 10.12.2010 09:05
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blindtext hat geschrieben:
swick hat geschrieben:
Achso,

was ist denn wenn ich sage, dass ich den Fernseher als Monitor nutze? Weil ein vergleichbar großer Monitor kostet ein Vermögen und übersteigt mein Budget.


Meine Güte, versuch's halt. Wenn du das Ding trotzdem als TV benutzt (und in einer 1-Zimmer-Wohnung wohnst und bei der GEZ gemeldet bist), musst die Privatnutzung raus rechnen und versteuern. Aber das ist ja wohl klar.

b.


Den Fernseher musst Du im Regelfall eh per AfA abschreiben => daher wird das Finanzamt
hier bereits einen gewissen Privatanteil berechnen. Bsp.: meine DSLR durfte ich nur zu 50%
abschreiben, da sie von einer gewissen Privatnutzung ausgehen.

Aber... besser wie nichts ^^


Zuletzt bearbeitet von instinkt am Fr 10.12.2010 09:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Fr 10.12.2010 10:38
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es ist auch immer eine Sache des Verhältnis - bei einen Nebenberuflichen Umsatz von 10.000€ im Jahr werden die wohl eher drauf gucken als wenn es jemand im Vollerwerb 500.000€ im Jahr umsetzt. Dann wird auch nicht mehr die DSLR nur zu 50% angerechnet...
 
qualidat

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Verfasst Fr 10.12.2010 10:44
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Nenn' das Ding "Großbildmonitor" nicht Fernseher, gib aber die korrekte Typenbezeichnung an (z.B. Panasonic THX-315-PR oder so). Weckt keine "schlafenden Hunde" und ist trozdem nicht gelogen.
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