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Thema: Falscher EAN Code, Kunde gibt trotzdem frei vom 12.01.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Falscher EAN Code, Kunde gibt trotzdem frei
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makakee
Threadersteller

Dabei seit: 12.01.2016
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Verfasst Di 12.01.2016 16:44
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Falscher EAN Code, Kunde gibt trotzdem frei

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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.
Ein Kunde bekommt ein Etikett von mir gemacht. Darauf ein EAN Code.
Die Druckfreigabe erfolgt über den Kunden und mit meinem ausdrücklichen Hinweis nochmals
alles zu überprüfen. Nun stellt sich nach dem Druck heraus das der EAN Code Falsch war.
Der Kunde möchte nun 50% der Druckkosten von mir erstattet haben. Die Betriebshaftpflicht
würde zwar übernehmen aber ich bin nicht gewillt mir diesen Schuh anzuziehen.

Bevor ich weitere Schritte gehe würde ich hier um einen Einschätzung bitten.

beste Grüße,
D
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 12.01.2016 17:39
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Wie kam der Fehler zustande? Wurden korrekte Daten geliefert und dir ist der Fehler beim erstellen unterlaufen?
 
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Di 12.01.2016 17:40
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50% find ich durchaus ein faires Angebot, da haben beide gepennt.

Dass man den Auftraggeber Telefonnummern, Registernummern oder so freigeben lässt ist die eine Sache.

Eine EAN-Prüfziffer gegen zu checken dürfte man aber m.R. durchaus auch dem Dienstleister zutrauen, erst recht, wenn der den Barcode selber generiert und nicht geliefert bekommt.
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Zoro

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Verfasst Di 12.01.2016 18:33
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Er geliefert? Er zahlen.
Du generiert? Du zahlen.
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makakee
Threadersteller

Dabei seit: 12.01.2016
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Verfasst Di 12.01.2016 19:31
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Danke für die Info. Das macht es nun doch klarer für mich.
Der Kunde hat mir ca. 20 EAN Codes geliefert. Bei einem Etikett habe ich einen falschen EAN Code
platziert, der eigentlich zu einem anderem Produkt gehörte.
Werden sehen ob die Haftpflicht das etwas machen kann.

Danke nochmal!
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Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Di 12.01.2016 21:12
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Ach so … die Info hättest du vielleicht beim Eingangsposting mitliefern sollen. Für mich las sich das eher so, als wäre ein falscher Code erstellt worden (im Sinne von 7411 statt 4711) und das fiel erst nach dem Druck auf.


Falsch platzierter Barcode ist, meines Erachtens nach, ganz klar dein Verschulden. Die Zuordnung einer EAN-Nummer zu einem Produkt ist eine ganz klare Anweisung, die umzusetzen dem Dienstleister durchaus zuzutrauen ist, gerade weil man das durch die Prüfziffer sehr leicht machen kann, vor allem bei gerade mal 20 Produkten …

Zudem kann man sowas ja auch über Datenzusammenführung basteln.


Ich stelle mir gerade vor, ich müsste einem meiner Auftraggeber (Plattenfirma) mitteilen, dass ich den Barcode vertauscht/falsch zugeordnet hätte … dann wäre die komplette Tonträgerproduktion im Eimer, sämtliche Verkaufsunterlagen incl. der Vertriebskataloge.


Rechtlich fundiert kann ich leider nicht mit dienen, ich würde lediglich empfehlen: Zahl die 50% und gut ist.


Zuletzt bearbeitet von Asi Prollowski am Di 12.01.2016 21:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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