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Thema: Faktor für Abtretung des Rechts auf Bearbeitung? vom 22.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Faktor für Abtretung des Rechts auf Bearbeitung?
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marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
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Verfasst Di 29.03.2011 10:54
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Tja, das stimmt grundsätzlich. Bloß...

Erstens will dieser neue Vorstand eine verständliche und transparente Kalkulation von mir. Ich kann also nicht einfach eine beliebige Summe nennen, die ich aus der Luft gegriffen habe. Idealerweise sollten meine Zahlen auf anerkannten oder zumindest branchenüblichen Berechnungen beruhen, die auch nachgeschlagen und nachvollzogen werden können. Dann habe ich höhere Chancen auf eine problemfreie Abwicklung. Denn...

Es wäre auch möglich (das ist mein "zweitens"), dass der neue Vorstand meine bisherige Arbeit komplett über den Haufen wirft und alles neu machen lässt. Das geschieht wahrscheinlich, wenn meine Berechnungen zu hoch oder zu undurchsichtig sind.

Es ist also gewissermaßen ein Pokerspiel. Höhere Chancen hätte ich, wenn ich irgendwelche Richtlinien vorlegen könnte. Beispielsweise eben jene vom AGD. Da kommen aber eben keine Bearbeitunsgrechte vor. Oder hab ich da was übersehen?
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marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
Ort: Wien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.03.2011 10:57
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Bei der Differenz geht's eben leider nicht bloß um 200,- Euro... Ich hab im Laufe der Zeit ein komplettes C.D. Package entwickelt. Bei der Berechnung der Rechte geht's also schon um höhere vierstellige Summen.
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Di 29.03.2011 11:04
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marcchristopher hat geschrieben:
Es ist also gewissermaßen ein Pokerspiel. Höhere Chancen hätte ich, wenn ich irgendwelche Richtlinien vorlegen könnte. Beispielsweise eben jene vom AGD. Da kommen aber eben keine Bearbeitunsgrechte vor. Oder hab ich da was übersehen?

Du musst das nicht immer alles so wortwörtlich nehmen und danach suchen. Denn es stimmt, beim AGD wird kein "Bearbeitungsrecht" aufgeführt.

So weit ich es verstanden haben, wollen die ja mit den Daten ja letztendlich das machen können, was Sie wollen ohne jede Einschränkung und hier kommt dann das "exklusive bzw. auschließliche Nutzungrecht" als Nutzungsart ins Spiel. Faktor 1,0
wobei du aber nie das Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang unbeachtet lassen solltest, und da kann schon mal ein größerer Nutzungsfaktor dabei rauskommen... Wer viel will zahlt viel, wer weniger will zahlt weniger... so what... * Keine Ahnung... *

marcchristopher hat geschrieben:
Erstens will dieser neue Vorstand eine verständliche und transparente Kalkulation von mir.

Besorg dir den Vergütungstarifvertrag Design vom AGD. Frag den Kunden was er genau braucht. Leg ihm ein Angebot entsprechend der Berechnung vom AGD vor, so kannst du das wenigsten belegen...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Di 29.03.2011 11:08, insgesamt 3-mal bearbeitet
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marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
Ort: Wien
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.03.2011 11:12
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Ja, genau, sie wollen mit den Daten im Grunde machen können, was sie wollen. Was mir nicht klar ist, ist, ob dieses umfassendste Nutzungsrecht bereits die Bearbeitung mit einschließt.

In den meisten Auftragsbedingungen (auch in meinen) sind Absätze enthalten, die etwa folgendes ausdrücken: "Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. (..) Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde."

Für mich bedeutet das, dass auch das Bearbeitungsrecht bezahlt werden muss. Das aber ist nicht explizit in den Richtlinien angeführt. Oder habe da was falsch verstanden? Bedeutet "exklusive Nutzung mit Weiterübertragung" bereits auch Bearbeitung?
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 29.03.2011 11:15
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Was ich mich gerade (mal wieder) frage, wurde nicht vor Arbeitsbeginn über eben diese Nutzungsrechte geredet?

Und wenn du die Faktoren aus dem AGD vorlegst? Dann haben sie ihre Zahlen und können die schlucken.

Ist denn überhaupt schon Geld geflossen oder hast du auch noch Sorge, dass sie dir nicht mal deine Arbeitszeit bezahlen, sollten sie alles von dir erstellte doch nicht verwenden? Was natürlich nicht geht, den Aufwand müssen sie erstatten, wenn sie es dann nicht nutzen natürlich kein Nutzungsrecht, aber alles andere auf jeden Fall.
 
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 29.03.2011 11:15
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marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
Ort: Wien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.03.2011 11:21
Titel

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Ja, bisher war alles ganz prima und korrekt. Bezahlt wurde bisher alles, auch die Nutzungsrechte.

Allerdings habe ich im Sinne einer guten und langfristigen Zusammenarbeit die Nutzungshonorare runtergeschraubt. Bearbeitungsrechte waren nie notwendig, schließlich wurde bei jeder Änderung ich beauftragt.
Nun hat der Vorstand überraschend gewechselt, von nun an wird es keine Zusammenarbeit mehr geben. Bearbeitungsrechte werden also zum ersten Mal Thema.

Und, ja, die Richtlinien vom AGD lege ich denen gerne vor. Aber da sind eben keine Bearbeitungskosten enthalten... Genau dafür bräuchte ich also etwas, das ich vorlegen kann.
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