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littbarski
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst Mi 10.02.2021 11:52
Titel Exklusive Rechte auch für einzelne Details eines Bilds? |
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Hallo,
wenn ich jemandem für ein von mir gezeichnetes Bild (nicht nur ein Logo, sondern einige Elemente, also ein Gesamtbild) die exklusiven Rechte verkaufe, wie genau wird hier die Grenze der einzelnene Elemente vs. Gesamtbild gezogen?
Angenommen, ich zeichne eine Blumenwiese mit Bienen, in der ein Imker steht (ist nun nur eine erfundene Idee). Kann ich dieses von mir selbst gezeichnete Bild dann als Ganzes exklusiv verkaufen (Nutzungsrechte), und dennoch z.B. für andere Kunden dann die Art und Weise der Blumen und Bienen anbieten? Oder kann der erste Kunde dann sagen, er hat doch die exklusiven Rechte für das ganze Bild, also auch für die einzelnen Bienen?
Es geht hierbei nicht darum, dass ich die Blumen und Bienen kopiere für einen anderen Kunden. Aber man hat ja einen eigenen Stil, und natürlich sind die Blumen und Bienen dann immer ähnlich bis hin zu fast gleich.
Danke für jeden Tipp!
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Mi 10.02.2021 13:42
Titel
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Ich würde, wie auch oft vor Gericht angewandt, die Analogie zum analogen Kunstwerk suchen.
Dort ist ein gemaltes Bild natürlich immer exclusiv, aber es gibt ja durchaus Künstler die Serien gemalt oder eben auch per Drucktechniken(Kupferstich, Rdierung, Siebdruck, ...) Kleinserien erstellt haben.
Wenn da ein Künstler quasi die Kopie eines eigenen Werkes erstellt hat, wird ihm das niemand zur Last legen können, auch der Besitzer des Erstlings. Bei Kleinserien, sind die ja in der rEgel durchnummeriert und der Umfang der Serie auf dem Werk verzeichnet. Wenn dort vom Künstler nachproduziert wird, gab es auch schon erfolgreiche Klagen von Käufern, für den Fall, dass nicht explizit auf eine neue Auflage hingewiesen wurde.
Wenn also dein digitaler Imker nicht ganz konkret Merkmale aufweist, die der Auftraggeber für sein Werk exclusiv gefordert hat, ("Der soll auf seinem Imkeranzug das Wappen meines Ortsvereins tragen!“) dann liegt es wohl in deinem Ermessen, den bei dir selbst auszuleihen.
Man macht sich das Leben dabei natürlich selber unnötig schwer, wenn man ihn, auch wenn er keine konkret bestellten Merkmale aufweist, nicht ein wenig abwandelt.
Weiteres Abgrenzungsmerkmal bei solchen Fragen ist das künstlerische Zitat. Wenn ein Künstler einen anderen zitiert, ist das in bestimmten Rahmen ja durchaus zulässig, und manchmal als Verbeugung vor dem Vorbild sogar von beiden Seiten gewünscht und tolleriert. Was also als Zitat deines Werkes durch einen anderen durchginge, müsste demnach auch dir selbst erlaubt sein.
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Mi 10.02.2021 13:50
Titel
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Kommt auch immer drauf an, was der Kunde damit vorhat, und was mit der Kopie geschieht. Hättest du das Emblem der Penatencreme mit Schäfer und Schaf gezeichnet, konkret nach einem entsprechenden Auftrag, und würdest das Motiv jetzt anderweitig vermarkten, wäre in Deutschland die Frage vor Gericht, inwieweit beeinflusst bzw. mindert das den Wert des Erstkäufers.
Landet es auf einer einmaligen, privaten Wandtapete, kann Penaten sicherlich nicht auf viel Rücksicht beim Richter hoffen, hängt diese allerdings im Foyer der Schäferinnung und landet so in der Presse, wird das Eis schon dünner, verkaufst du es einer Wollfirma, wirds ganz dünn, bei einem direkten Konkurrenzprodukt würde es bereits nicht mehr den Tatbestand der Fahrlässigkeit erfüllen, sondern Vorsatz.
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littbarski
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2014
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Verfasst Mi 10.02.2021 16:35
Titel
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vielen Dank für deine Antworten. Das hat mir wirklich weitergeholfen, auch die Analogie zur Kunst.
Natürlich ergeben sich immer Abwandlungen bei neuen Bildern, aber ich zeichne nicht fotorealistisch, sondern eher in Richtung Clipart, da ergeben sich natürlich Ähnlichkeiten.
wie gesagt, bei einem Logo wäre das anders (und bei mir auch schon als nicht unproblematisch im Hinterkopf), aber bei größeren Zeichnungen, wie die erwähnte Wiese mit z.B. 5 Blumen und 3 Bienen, da kann es natürlich schon sein, dass ich für einen Garten-Betrieb auch mal solche Blumen zeichne, die sich zwar unterscheiden, aber eine Ähnlichkeit aufweisen. Da aber gerade das ja andererseits meinen Stil ausmacht und meine Arbeit, geht ja der Kunde dieses "Risiko" auch bewusst ein. Zum Glück hatte ich bisher erst zwei Mal den Fall, dass ein Kunde ein Bild als Bildmarke eintragen lassen wollte, und es hat sich jeweils zerschlagen. Da dachte ich auch schon, dass ich so ein Bild nicht mehr benutzen darf für andere Kunden (ähnlich).
Aber wie gesagt, mir hat das schon weitergeholfen.
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