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Thema: Euer Rat! Logo gestaltet - Firma nicht mehr gemeldet! vom 18.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Euer Rat! Logo gestaltet - Firma nicht mehr gemeldet!
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Margit
Threadersteller

Dabei seit: 15.05.2005
Ort: Österreich
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.04.2007 13:55
Titel

Euer Rat! Logo gestaltet - Firma nicht mehr gemeldet!

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Liebe Leute und Kollegen,

Ich habe (leider nun schon vor einem Jahr) ein Logo für ein Projekt einer etablierten Firma gestaltet.
Da ich von einer Kunstuniversität komme, habe ich keinerlei Ahnung über meine Rechte auf Bezahlung diesbezüglich, und möchte Euch deswegen den Fall kurz schildern, und um Euren Rat bitten:


Ich habe mehrere Logos und davon auch noch mehrere Mutationen entwickelt.
Der Leiter der Firma hat mir telefonisch zugesichert, dass er das Logo für das Projekt verwenden wird.
Es hat ihm auch sehr gut gefallen, er meinte damals nur, dass die Produktionsbedingungen für das Projekt an sich noch nicht ganz geklärt sind, und er wird sich nach Klärung bei mir melden.

Es kam nie wieder ein Anruf oder eine Nachricht von ihm, und ich war so beschäftigt, dass ich auch nie dazugekommen bin, die Angelegenheit zu klären.

Es war jedoch damals sehr viel Arbeit, und das Ergebnis konnte/kann sich wirklich sehen lassen.

Nun möchte ich den Firmeninhaber natürlich deswegen belangen: Also ich will mein Geld für die Logogestaltung.

Aber wie stelle ich das an???
Ich hab noch nie eine professionelle Rechnung ausgestellt, bzw. hab ich keine Ahnung, wie ich nun ein Mail oder einen Brief an ihn professionell formulieren soll, damit das nicht sowieso gleich so klingt, als ob ich keine Ahnung vom "Geschäft" hätte, und er mich schlichtweg ignorieren kann, und ich gar nicht erst probieren brauche, um mein Recht zu kämpfen.

Könnt Ihr mir Tips geben wie ich das angehen soll? (je detailreicher desto besser)

Vielen Dank
und liebe Grüße,

Margit


Zuletzt bearbeitet von Margit am Mi 18.04.2007 13:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 14:03
Titel

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Gibt es irgendwas schriftliches?Auftrag? Vetrag? Vereinbarungen über zu leistende Tätigkeiten?

Wenn nicht, kannste es direkt mal als Lehrgeld verbuchen.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 14:40
Titel

Re: Euer Rat! Logo gestaltet - Firma nicht mehr gemeldet!

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Margit hat geschrieben:

Es hat ihm auch sehr gut gefallen, er meinte damals nur, dass die Produktionsbedingungen für das Projekt an sich noch nicht ganz geklärt sind, und er wird sich nach Klärung bei mir melden.


Dann ruf ihn doch erstmal an und frag, was Sache ist?
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Margit
Threadersteller

Dabei seit: 15.05.2005
Ort: Österreich
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.08.2007 13:08
Titel

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Liebe Leute,

Danke für Eure Hilfe, und entschuldigt die späte Rückmeldung; sowas ist ja immer unangenehm, und man schiebt es natürlich selbst gerne bis ganz nach hinten auf, wenn man viel zu tun hat.

Ich hab dem damaligen Auftraggeber jetzt ein Mail geschrieben, das folgendermassen lautet:
Sehr geehrter Herr [],

Ich habe letztes Jahr ein Logo für Sie entworfen [Produktname].

Sie haben mir bei unserem letzten Telefongespräch eine verbindliche Zusage gemacht, dass Sie das von mir für Sie persönlich gestaltete Logo und den Schriftzug kaufen werden.
Damals haben Sie allerdings gesagt, dass die Aufgabenbereiche der Foto- und Videoproduktionen noch nicht geklärt sind.
Wir sind dabei verblieben, dass Sie mich kontaktieren, sobald die [Produktname]-Produktion geklärt ist.

Ich habe nun lange nichts mehr von Ihnen gehört, und frage hiermit an, wie es mit der Produktion der [Produktname]-Serie aussieht, und wann Sie die von mir geleisteten grafischen Arbeiten bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen,


Er hat sich natürlich nicht zurückgemeldet.

Findet Ihr den Text okay? Hätte ich gleich eine Rechnung mitschicken sollen?
Wie soll ich weiter vorgehen?
Kann ich in der Angelegenheit gar nichts machen (Auftragsbestätigung hat es überhaupt nur telefonisch/mündlich gegeben, und schriftlich auch nur ein E-Mail mit dem lapidaren Text
> > > > > wie sieht es mit unserem Logo aus?
> > > > > Haben Sie schon einen Entwurf?
> > > > > Würde mich freuen wieder einmal von Ihnen zu hören.

?

Würd mich freuen, wenn Ihr mir Eure Einschätzung dazu sagt...

Liebe Grüße,

Margit


Zuletzt bearbeitet von Margit am Mo 13.08.2007 13:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.08.2007 13:52
Titel

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Wenn nix verbindlich Schriftliches existiert, würd ich an seiner Stelle auch nach deinem Brief nix zahlen. Wofür denn ? *ha ha*
Lass es lieber. Du machst dich nur lächerlich damit.

Hör auf Nimroy und verbuch es erstmal als Lehrgeld. Das Logo ist ja auch nicht verloren, da es ja immer noch voll und ganz dir gehört. Vielleicht kannst du es ja anderweitig verkaufen *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 13.08.2007 13:56, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.08.2007 14:29
Titel

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Kein Vertrag, selber Schuld.
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.08.2007 14:41
Titel

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Wenn du irgendwo schriftlich einen Auftrag bekommen hast, könntest du klagen. Lohnt sich aber nur wenn das Logo sehr oft verwendet wird. Z. B. neues Produkt etc.

Ansonsten gibt es auch noch diese professionellen Geldeintreiber, die recherchieren den Fall und fahren zum Teil auch knallhart vor Ort vorbei und sprechen die Schuldner vor Kunden und Co. an. Die nehmen allerdings auch ne Provision von dem eingetriebenen Geld.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.08.2007 14:45
Titel

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indikatoren für einen auftrag gibt es ja, verjährung greift gem. §195 BGB auch nicht... von daher zwei Möglichkeiten:

a) Anwalt aufsuchen (ist für Studenten in der Erstberatung recht günstig...)
b) Brief per Einschreiben hinschicken und Versuchen im Guten zu einigen

natürlich ist mein beitrag keine rechtsberatung.. ich darf das nicht, kann das nicht und mach das sowieso nur freitag abends mit herrn schäuble beim bier...
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