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Thema: Ersteller der Website aus Impressum gelöscht vom 29.01.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ersteller der Website aus Impressum gelöscht
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eazee-designstudio
Threadersteller

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Verfasst Do 29.01.2015 11:32
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Ersteller der Website aus Impressum gelöscht

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Hallo liebe Gemeinde,

wie ist die Rechtslage, wenn ein Kunde dich einfach aus dem Impressum einer Website löscht,
obwohl darüber nichts im Vertrag stand.
Da die Seite sehr oft besucht wird und für uns etwas Werbung und einen starken Backling darstellt
würden wir gerne aufgelistet bleiben.


Danke für die Antwort!
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 29.01.2015 11:53
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Was waren die Beweggründe eures Kunden? Vlt kann man im Gespräch die Löschung rückgängig machen.
 
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KingCoconut

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Verfasst Do 29.01.2015 11:57
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Re: Ersteller der Website aus Impressum gelöscht

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eazee-designstudio hat geschrieben:

wie ist die Rechtslage, wenn ein Kunde dich einfach aus dem Impressum einer Website löscht,
obwohl darüber nichts im Vertrag stand.


Was steht denn über die Erwähnung im Impressum im Vertrag?
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eazee-designstudio
Threadersteller

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Verfasst Do 29.01.2015 12:36
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Die Beweggründe des Kunden sind uns nicht bekannt, auch das Gespräch wollten wir erst suchen, wenn wir uns über die Rechtslage im klaren sind.

Im Vertag steht steht eben nichts über Erwähnung.
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KingCoconut

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Verfasst Do 29.01.2015 12:40
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Dann habt ihr aus meiner Sicht auch kein Anspruch darauf. Reden kann man ja trotzdem.
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eazee-designstudio
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Verfasst Do 29.01.2015 13:22
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Ok, das hab ich mir fast gedacht...
Danke euch trotzdem!
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 29.01.2015 14:08
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KingCoconut hat geschrieben:
Dann habt ihr aus meiner Sicht auch kein Anspruch darauf. Reden kann man ja trotzdem.

Wenn wir hier von einem Fall reden, den das Urheberrecht betrifft (ist ja bei Grafik/Webseiten etc. immer so die Frage), dann hat er sehr wohl Anspruch auf Namensnennung, § 13 UrhG. Dazu muss nichts weiter vereinbart werden.

Natürlich ist das keine rechtsverbindliche Auskunft.
 
Benutzer 62312
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Verfasst Do 29.01.2015 16:11
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Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eazee-designstudio hat geschrieben:
Die Beweggründe des Kunden sind uns nicht bekannt, auch das Gespräch wollten wir erst suchen, wenn wir uns über die Rechtslage im klaren sind.

Das muss für ein Gespräch auch nicht wichtig sein. Man könnte auch ohne Recht eine Einigung erzielen.
 
 
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