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Thema: Erlaubt oder nicht erlaubt? Machen oder sein lassen? vom 18.08.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Erlaubt oder nicht erlaubt? Machen oder sein lassen?
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.08.2013 21:20
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Wäre natürlich die Frage, was für Muster und von wo?
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.08.2013 21:33
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Wenn ihr die Stoffe bestellt habt, müsstet ihr doch Unterlagen haben ...
Warum fragt man bei soetwas nicht gleich?
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst So 18.08.2013 22:08
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kaddrina hat geschrieben:
Na hellsehen können wir alle nicht. Ich dachte vielleicht halten sich hier Leute auf die das Risiko relativ gut einschätzen können. Oder schon Erfahrungen gemacht haben.


Wohlgemerkt: Es geht dir nach wie vor um das Risiko, bei etwas erwischt zu werden, von dem du selbst annimmst, dass es nicht erlaubt ist.

Wie hoch ist dein Risiko, bei einem Ladendiebstahl erwischt zu werden? Vermutlich nicht sehr hoch. Riskierst du es deswegen? Riskierst du es, wenn dir hier genug Leute sagen, dass sie selbst noch nie erwischt wurden? Wie viele von uns müssen das sagen, damit du morgen klauen gehst?
 
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 18.08.2013 22:59
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Wie gesagt, Wahrscheinlichkeit basierend auf natürlichen Häufigkeiten dürfte recht gering sein.
Entscheiden musst du selbst. Und guck dich einfach mal bei uns in der Rubrik Recht durch - es sind Leute schon wegen weniger oder absurderem abgemahnt worden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 18.08.2013 23:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.08.2013 09:41
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Ich stelle mir jetzt generell die Frage, ob man überhaupt Fotos, die man selbst gemacht hat, für seine eigenen Arbeiten benutzen darf.
Hier sind offensichtlich die meisten der Meinung, dass ich belangt werden könnte, würde ich ein Foto von einem gemusterten Vorhang in einem Flyer verwenden.

Ich persönlich würde mir bei der Verwendung aus einem ganz einfachen Grund keine Sorgen machen:
- Wer soll der Urheber/Rechteinhaber eines Stoffmusters sein? Zumal praktisch alle heute vorhandenen Muster oder Webarten, (auch von Modernen Stoffen) auf Vorlagen basieren, die einige Jahrzehnte/Jahrhunderte auf dem Buckel haben.

Edit: Vielleicht sollte ich noch erwähnen, wie ich auf diese Behauptung komme:
Ich hatte in den letzen Jahren das Glück, mit einer sehr netten Frau zusammen zu arbeiten, die verschiedenste Stoffmuster aus aller Welt für ihre Handschuhmanufaktur zusammen getragen hat. Ich sollte davon Scans machen, woraus wiederum neue Stoffe entstanden sind. Das älteste Tuch, das sie dabei hatte, kam aus Persien und war 800! Jahre alt. Das Muster würe man aber eher einer Tapete aus den 70er zuordnen.


Zuletzt bearbeitet von Odin_333 am Mo 19.08.2013 09:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 19.08.2013 12:19
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Ich bin eher der Meinung, dass man sich grundsätzlich mit dem Risiko auseinandersetzen muss, jemand anderes sei der Meinung man könne belangt werden.

Ob man tatsächlich was zahlen muss, ist ja erst das Ergebnis eines Rechtsstreites. Worüber man sich im klaren sein muss und eine Entscheidung treffen muss, ist die Tatsache, dass jemand anderes meinen könne, es wäre einen Rechtsstreit wert und will man sich in diese Situation begeben?

Frag zum Beispiel mal ein Unternehmen wie Burberry, wieviel sie pro Jahr in Rechtsstreitigkeiten wegen Kopien ihres Musters ausgeben. das wird schon nicht unerheblich sein.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 19.08.2013 15:19
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Odin_333 hat geschrieben:

Ich persönlich würde mir bei der Verwendung aus einem ganz einfachen Grund keine Sorgen machen:
- Wer soll der Urheber/Rechteinhaber eines Stoffmusters sein?


Abgesehen davon: "Auch einem Stoffmuster als Werk der angewandten Kunst kann urheberrechtlicher Schutz zuerkannt werden, wenn es sich um eine Schöpfung individueller Prägung handelt, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, daß nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (...) - BGH - I ZR 177/80 - ist natürlich grundsätzlich derjenige der Rechteinhaber, der sein Stoffdesign mit den entsprechenden gewerblichen Schutzrechten schützt - in Deutschland mit dem Geschacksmusterschutz des DPMA, in Europa mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim HABM in Alicante und international, für eine Reihe von Staaten, bei der WIPO in Genf.

Das eingetragene Geschmacksmuster ist ein Recht mit absoluter Sperrwirkung - im Fall einer Verletzung dieses Rechts stehen dem Inhaber also unter anderem Unterlassungs-, Schadensersatz-, Vernichtungs- und Überlassungsansprüche zu.

Und nun muss man eben herausfinden, ob für Designs, die man verwenden will, ein Schutz besteht.
 
 
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