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Thema: Erlaubnis zum Fotografieren anderer Leute vom 06.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Erlaubnis zum Fotografieren anderer Leute
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kronex
Threadersteller

Dabei seit: 30.04.2009
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.07.2009 09:56
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Erlaubnis zum Fotografieren anderer Leute

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Hi Leute,
ich soll für eine kleine Firma Fotos machen die hinterher in Broschüren und I-net Seite und sowas rein sollen.
Mus ich mir sowas wie eine Einverständniserklären (oder wie sowas heißt) von den einzelnen Personen geben lassen.

Und wenn wie formuliert man sowas ungefähr oder was mus rein?

Danke schoneinmal
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 06.07.2009 10:02
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Was denn für Fotos... Kann ja alles mögliche sei nach deiner Beschreibung, ENten, Menschen bei ne rDemo, den Stadtpark, einzelne Personen als Porträt, das sind schon Unterschiede...
 
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.07.2009 10:10
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Diese Serie solltest du dir mal durchlesen
http://www.law-blog.de/156/fotorecht-spezial-teil-1-recht-am-bild/
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 06.07.2009 10:10
Titel

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Such mal nach Model Release. Da solltest Du einige Beispiele finden
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kronex
Threadersteller

Dabei seit: 30.04.2009
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.07.2009 10:40
Titel

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Illumaus hat geschrieben:
Was denn für Fotos... Kann ja alles mögliche sei nach deiner Beschreibung, ENten, Menschen bei ne rDemo, den Stadtpark, einzelne Personen als Porträt, das sind schon Unterschiede...


sollen hauptsächlich die Mitarbeiter drauf auf den Bildern
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.07.2009 12:05
Titel

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kronex hat geschrieben:
Illumaus hat geschrieben:
Was denn für Fotos... Kann ja alles mögliche sei nach deiner Beschreibung, ENten, Menschen bei ne rDemo, den Stadtpark, einzelne Personen als Porträt, das sind schon Unterschiede...


sollen hauptsächlich die Mitarbeiter drauf auf den Bildern


Wenn sie sich fotografieren lassen ist das gleichzeitig deren Einverständniserklärung.
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SIMoshON

Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.07.2009 12:14
Titel

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type1 hat geschrieben:
kronex hat geschrieben:
Illumaus hat geschrieben:
Was denn für Fotos... Kann ja alles mögliche sei nach deiner Beschreibung, ENten, Menschen bei ne rDemo, den Stadtpark, einzelne Personen als Porträt, das sind schon Unterschiede...


sollen hauptsächlich die Mitarbeiter drauf auf den Bildern


Wenn sie sich fotografieren lassen ist das gleichzeitig deren Einverständniserklärung.


Stimmt aber nur wenn die betroffenen Personen wissen, dass sie fotografiert wurden und wofür.
Sind die Personen nur schmückendes Beiwerk (z.B. Architekturaufnahmen, öffentliche Veranstaltungen etc.), dann ist ein Einverständnis nicht erforderlich.

Ich würde mich da absichern. Formulieren würde ich das so:

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, Abbildungen mit meiner Person für <DEIN VERWENDUNGSZWECK> zu verwenden.

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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 06.07.2009 12:20
Titel

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Bei Portraitfotos kannst du dir ziemlich sicher sein, dass die Leute wissen, dass sie fotografiert werden.
Und dass sie dann nachfragen zu welchem Zweck sie abgelichtet werden ist eben so sicher.

Es sei denn du hast na Kamera wie James Bond und das fotografische Talent jemanden heimlich so zu fotografieren, dass es hinterher doch wie ne Studioaufnahme mit Kameralächeln wirkt.
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