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Thema: Entwurf gekl...? vom 10.06.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Entwurf gekl...?
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Peter Kastl
Threadersteller

Dabei seit: 19.05.2007
Ort: Bayern
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.06.2013 22:04
Titel

Entwurf gekl...?

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Hallo zusammen,

für den Firmenwagen eines Kunden habe ich ein Logo mit Beschriftung entworfen. Diesen Entwurf habe ich ihm zukommen lassen. Nachdem alles fertig war, hat er sich gemeldet und meinte, er lasse jetzt den Wagen doch nicht bekleben. Ein halbes Jahr später sehe ich den Wagen mit meinem Entwurf 1:1. Sprich, er hat den Wagen nach meiner Vorlage von jemanden anderen bekleben lassen.
Inwieweit kann ich mein Urheberrecht geltend machen, bzw. kann ich ihm im nachhinein noch in Rechnung stellen?

Habe hier schon im Forum gesucht, aber keine wirkliche Antwort gefunden.


Grüße Peter
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 10.06.2013 22:10
Titel

Re: Entwurf gekl...?

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Peter Kastl hat geschrieben:

Habe hier schon im Forum gesucht, aber keine wirkliche Antwort gefunden.


Ach komm, erzähl doch nix. Das Thema gibt's hier in allen Variationen ständig....

Mit dem Urheberrecht wirst du hier aller Wahrscheinlichkeit nach überhaupt nicht weiter kommen, da Logos in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind (Suche benutzen!). Ansonsten hast du ja sicher einen Vertrag auf den du verweisen und die erbrachte Leistung in Rechnung stellen kannst. Was du allerdings längst hättest tun können/sollen, weil die Leistung - die Logoentwicklung - ja erbracht wurde.
 
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.06.2013 22:10
Titel

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Schick ihm einfach eine Rechnung mit nicht allzu überforderten Forderungen!
Erwähne das der Entwurf von dir ist, ggf. damalige Korrespondenz in Kopie beifügen.
Schreib nichts emotionales, sondern rein sachlich und biete deine Rechnung als Entgegenkommen
deinerseits an, um ganze ohne juristischen Umstände zu klären.
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