mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 06:34 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Entwürfe gefallen, Preis nicht, muss der Kunde zahlen? vom 10.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Entwürfe gefallen, Preis nicht, muss der Kunde zahlen?
Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
mergel-b
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2008
Ort: Königstein im Taunus
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 10.03.2008 23:51
Titel

Entwürfe gefallen, Preis nicht, muss der Kunde zahlen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich bin selbständige Diplom Kommunikationsdesignerin und habe folgendes Problem:

Über Xing hat mich jemand angeschrieben, er bräuchte ein CI. Er kam auf mich, da wir das gleiche Hobby teilen und wir kamen nett ins Gespräch. Somit habe ich mich auch darauf eingelassen, ihm Entwürfe zu erstellen bevor ein Vertrag zustande kommt.

Es gab ein Breefing, er hat mir Unterlagen zukommen lassen, hat mir von seinen Kunden im hohen Preissegment erzählt und wollte dass ich ihn unterstütze (alles schriftlich vorhanden).
Bei einem Treffen, bei dem ich ihm Entwürfe vorgelegt habe, waren wir uns einig über eine weitere Zusammenarbeit. Ihm hat meine Arbeit gefallen und so ging es nur noch um den Preis, nachdem er davor nie gefragt hatte. Da er aber immer einen auf "dicke Hose" gemacht hatte, dachte ich nicht dass das ein Problem werden würde wenn er erstmal von der Arbeit überzeugt wäre.
Mein Angebot war dennoch freundschaftlich niedrig angesetzt, trotzdem war er vom Preis sehr überrascht und wollte Bedenkzeit, Ich bin ihm nochmals entgegengekommen und er wollte weitere Bedenkzeit. Das ist jetzt einige Monate her.
Daher habe ich ihm nun wieder geschrieben und die bisher erbrachte Leistung in Rechnung gestellt. Er reagierte natürlich mit Unverständnis und ist nicht bereit zu zahlen.

Fakt ist, ich habe ihm angeboten Entwürfe zu machen vor einem Vertrag, da er darauf anspielte dass er das möchte.
Die Entwürfe haben ihm gefallen.
Danach fragte er erst nach dem Preis.
Der war ihm zu teuer und er wollte monatelang Bedenkzeit.

Sehe ich es richtig, dass wenn ich unverbindliche Entwürfe zeige, für diese Geld verlangen kann, sobald sie dem Kunden gefallen? Denn unverbindlich ist sowas ja nur, damit der Kunde nicht zahlen muss wenn es ihm nicht gefällt, oder?

Ich habe das Buch "Recht für Grafiker und Webdesigner", dem ich entnehme, dass ich auf der sicheren Seite bin, allerdings ist der beschriebene Fall dort etwas anders und ich wollte mich absichern.

Bin daher sehr dankbar für Beiträge.
Viele Grüße
Birgit


Zuletzt bearbeitet von mergel-b am Mo 10.03.2008 23:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.03.2008 23:54
Titel

Re: Entwürfe gefallen, Preis nicht, muss der Kunde zahlen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mergel-b hat geschrieben:

Sehe ich es richtig, dass wenn ich unverbindliche Entwürfe zeige, für diese Geld verlangen kann, sobald sie dem Kunden gefallen?.


Ich haette an seiner Stelle auch unverstaendlich reagiert. * Ööhm... ja? *
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.03.2008 00:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

[halbwissen]
Knackpunkt ist, ob er dich beauftragt hat (das kann auch formlos/stillschweigend geschehen).
Gab es dokumentierte Korrespondenz / ein Briefing? Sind die Entwürfe nach Maßgabe entstanden oder zeigen sie primär was so machbar wäre. Wurde irgendwann von deiner Seite aus geäussert, dass Du unverbindliche Vorschläge lieferst?

... nicht unbedingt so klar die Sache. Wurde ein Angebot unterbreitet oder hat er eine Konzeption angefordert.
Wenn es ausreichend schriftliche Belege gibt die eine stillschweigende Auftragserteilung nahe legen, lässt sich da vll. etwas machen.
[/halbwissen]

Ich würde aber in jedem Fall abwägen, ob sich der ganze Ärger lohnt. Falls dem so ist, solltest Du unbedingt einen sachkundigen Anwalt konsultieren bevor Du etwas unternimmst.

Abgesehen davon: Wer ohne klaren Vertrag arbeitet, der muss sich nicht wundern, wenn es nacher "Missverständnisse" gibt Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.03.2008 01:00
Titel

Re: Entwürfe gefallen, Preis nicht, muss der Kunde zahlen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mergel-b hat geschrieben:
Sehe ich es richtig, dass wenn ich unverbindliche Entwürfe zeige, für diese Geld verlangen kann, sobald sie dem Kunden gefallen?

*ha ha* *ha ha* *ha ha*

Nein, also wirklich... unverbindlich heißt unverbindlich und fertig. Er muss sie weder nehmen, noch bezahlen. =unverbindlich]Duden Definition "unverbindlich"
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mergel-b
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2008
Ort: Königstein im Taunus
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 11.03.2008 01:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Naja, vielleicht habe ich mich mit "unverbindlich" falsch ausgedrückt. Abgemacht war, dass ich ihm vor Abschluss eines Vertrags Entwürfe zukommen lasse, weil er es "unbürokratisch" wollte. Also kein Papierkram. Das heißt doch aber nicht, das alles umsonst ist... Bei dem Treffen hat ihm alles gefallen und es ging nur noch um den Preis. Ich denke, dass in dem Fall er die Pflicht gehabt hätte sich vorher zu erkundigen. Denn so wie ich es gelernt habe, kann man nach AGD-Vergütungstarif abgerechnet werden wenn nicht über den Preis gesprochen wurde.
Die Frage ist nur, kam ein mündlicher Vertrag zustande, wenn ihm meine Entwürfe gefallen haben, wir weitermachen wollten und ihm dann nur der Preis zu viel war?

Es gibt ein dokumentiertes Briefing, die Entwürfe sind nach seinen konkreten Wünschen entstanden.

Und sind wir mal ehrlich, wer von Euch bekommt Aufträge unterschrieben? Das ist doch eher selten der Fall.
  View user's profile Private Nachricht senden
remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.03.2008 02:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mergel-b hat geschrieben:

Und sind wir mal ehrlich, wer von Euch bekommt Aufträge unterschrieben? Das ist doch eher selten der Fall.


*Huch*

Der Regelfall sieht bei mir so aus, dass ich ein schriftliches Angebot erstelle in dem klar geregelt ist was für lau kommt, was zum Pauschalpreis und was zu welchen Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet wird. Anschliessend folgt ein Vertrag der Leistungen, gegenseitige Pflichten und einen Terminplan festlegt... alles andere ist Hobby.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.03.2008 07:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nö, also ich hätte auch unverständlich reagiert. Deinen Schilderungen nach habt ihr ja vorher nie über Geld geredet. Du hast da vorher mal was gemacht., okay. Aber das war doch deine eigene Entscheidung, wie weit du dich in die Aktion einbringst.

Ich meine auch, es gibt in der Rechtssprechung sowas wie den sog. Erklärungswillen. Soll heißen, dass man eine Willenserklärung nicht als Willenserklärung werten kann, wenn berechtigt davon ausgegangen werden kann, dass eine Willenserklärung bei voller Faktenkenntnis nicht abgegeben worden wäre.

Hätte der Herr vorher gewusst, dass er überhaupt und wieviel er bezahlen muss, hätte er nie eine Willenserklärung dahingehend abgegeben.

Fazit: Unsauber gearbeitet, selbst schuld.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.03.2008 08:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das kann ich nur so unterschreiben!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Kunde tritt vom Auftrag zurück - wieviel $ für Entwürfe?
Muss Kunde für Entwürfe bezahlen oder nicht?
Kunde will nicht zahlen?
Kunde will nicht zahlen
Kunde will Druckkosten nicht zahlen
mal wieder: kunde will nicht zahlen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.