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Thema: Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen vom 20.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen
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drosteman79
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Verfasst Do 20.12.2007 14:57
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Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen

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Eine Freundin hat während Ihrer Ausbildung für einen Betrieb das CD entworfen, und hatte vom Thema Nutzungsrechte noch keinen Schimmer.

Jetzt wurde sie nach ca. 6Monaten aufgefordert die Nutzungsrechte nochmal schriftlich einzuräumen. Ausschliesslich und uneingeschränkt. Das ganze war damals in einer eMail so vereinbart - "sind da auch die uneingeschränkten und ausschliesslichen Nutzungsrechte drin?" "Ja".

Entlohnung waren 240€... für ein komplettes, taugliches, handwerklich perfektes CD. Brauchte Geld, wie das bei Azubis eben ist.

So. Jetzt kriegt sie plötzlich Post vom Anwalt der die Nutzungsrechtevereinbarung "eintreiben" soll, und ist völlig baff, weil der erstmal knapp 600€ von ihr haben will.

Jetzt bin ich der Meinung sie sollte mit gleicher Münze zurückschlagen, und die angemessene Vergütung der Nutzungsrechte nachfordern.

Dazu sagt ja der §32 UrhG:

Zitat:
... eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Urhebers von den Absätzen 1 und 2 abweicht, kann der Vertragspartner sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


Bedeutet nach meiner Rechtsauffassung: sie kann die nachträgliche, angemessene Vergütung einfordern, und somit dem Anwalt gegen das Scheinbein treten, für die Nummer (man hätte sie einfach mal anrufen können!!!).

Oder? Meinungen, Anmerkungen, Links?


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 20.12.2007 14:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Verfasst Do 20.12.2007 15:27
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Re: Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen

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drosteman79 hat geschrieben:

Bedeutet nach meiner Rechtsauffassung: sie kann die nachträgliche, angemessene Vergütung einfordern, und somit dem Anwalt gegen das Scheinbein treten,


Was soll denn bitteschön der damit zu tun haben? Der hat ein Mandat erhalten und macht jetzt seinen Job. Was kratzt es den Anwalt, wenn Deine Freundin jetzt von Ihrem damaligen Auftraggeber nochmal Kohle haben will? * Keine Ahnung... *

Sie soll sich rechtlich beraten lassen, das hört sich alles etwas obskur an.

c_writer
 
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drosteman79
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Verfasst Do 20.12.2007 15:37
Titel

Re: Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen

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c_writer hat geschrieben:
drosteman79 hat geschrieben:

Bedeutet nach meiner Rechtsauffassung: sie kann die nachträgliche, angemessene Vergütung einfordern, und somit dem Anwalt gegen das Scheinbein treten,


Was soll denn bitteschön der damit zu tun haben? Der hat ein Mandat erhalten und macht jetzt seinen Job. Was kratzt es den Anwalt, wenn Deine Freundin jetzt von Ihrem damaligen Auftraggeber nochmal Kohle haben will? * Keine Ahnung... *

Sie soll sich rechtlich beraten lassen, das hört sich alles etwas obskur an.

c_writer


Das Schreiben vom Anwalt ist ein lächerlicher Wisch, und die Interpretation der Rechtslage durch ihn nachweislich falsch. Als Anwalt hat er zunächst mal die Pflicht seinen Mandanten über die Rechtslage aufzuklären, und sollte zumindest rudimentäre Kenntnisse des Urheberrechts haben.

Die sind hier definitiv nicht vorhanden. Jeder anständige selbstständige Grafiker mit Grundkenntnissen im Urheberecht lacht sich kaputt über das Schreiben. Ergo: Abzocke. Zumal Anwalt und AG verwandt sind.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 20.12.2007 15:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
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Verfasst Do 20.12.2007 15:46
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Re: Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen

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drosteman79 hat geschrieben:

Das Schreiben vom Anwalt ist ein lächerlicher Wisch, und die Interpretation der Rechtslage durch ihn nachweislich falsch.


Soso. Wenn Du so ein Jura-Profi bist, warum fragst Du dann noch in einem Forum nach? Kommt Dir das nicht ein bisschen albern vor? Auf den Rest inkl. "Abzocke"-Geschrei gehe ich erst gar nicht mehr ein ... lohnt nicht.

c_writer
 
drosteman79
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Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
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Verfasst Do 20.12.2007 15:49
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Re: Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen

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c_writer hat geschrieben:
drosteman79 hat geschrieben:

Das Schreiben vom Anwalt ist ein lächerlicher Wisch, und die Interpretation der Rechtslage durch ihn nachweislich falsch.


Soso. Wenn Du so ein Jura-Profi bist, warum fragst Du dann noch in einem Forum nach? Kommt Dir das nicht ein bisschen albern vor? Auf den Rest inkl. "Abzocke"-Geschrei gehe ich erst gar nicht mehr ein ... lohnt nicht.

c_writer


Ja, dann lass es doch. Ich hatte eh eher auf kompetente Antworten und Anmerkungen gehofft.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 20.12.2007 15:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Pielie

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Verfasst Do 20.12.2007 16:18
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wie hat sie denn als Azubi überhaupt eine Rechnung schreiben können?

wie errechnen sich diese 600 Euro

müssen diese auch gezahlt werden, wenn sie die Nutzungsrechte einräumt

gibt es einen schriftlichen Vertrag (s.o.)

240 Euro für ein CD - mhm


sie kann doch bei der Firma direkt anrufen, fragen warum ein Anwalt beauftragt wurde, das sie gerne in einem Schreiben die Nutzungsrechte einräumt, aber nicht bereit ist die 600 Euro zu zahlen…schließlich haben die ihre, von dir als hochwertig bezeichnete Leistung, schon zu einem außerordentlich günstigen Kurs bekommen.
Rein emotional gesehen würde ich sagen - weniger Stress mehr Freude…

Ich sehe das so, das die reinen Nutzungsrechte eigentlich immer mit Bezahlen der Rechnung enthalten sind…wenn ich eine Hose kaufe, will ich die ja auch ewig anziehen und damit machen was ich will…
Nur die rechte an den Daten die zugrunde liegen haben die natürlich nicht.


Wir machen das so: alles was ein Kunde beauftragt bekommt dieser später als Druckdatei (PDF) und kann damit machen was er will…gab noch nie Probleme und die Kunden kommen trotzdem auf einen zurück…
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Do 20.12.2007 16:21
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Re: Entgeld für Nutzungsrechte nachträglich neu berechnen

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drosteman79 hat geschrieben:

Ja, dann lass es doch. Ich hatte eh eher auf kompetente Antworten und Anmerkungen gehofft.


Dazu müsstest Du kompetente Fragen stellen.

c_writer
 
type1

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Verfasst Do 20.12.2007 16:22
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ich versteh das problem grad gar nicht.
kannst du das mal erläutern, dass man das auch versteht?
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Nutzungsrechte nachträglich - ja, schonwieder das Thema :)
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