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Benutzer 64901
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 23.01.2010 16:28
Titel Einzelunternehmen – mehrere Namen |
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Folgende Frage beschäftigt mich grad:
Ich bin Einzelunternehmer und kann mich ja nennen wie ich will, sofern mein eigener Name mit auftaucht.
Nun überlege ich mir für einen speziellen Bereich meiner Tätigkeit (halt Werbung/Gestaltung & pipapo) einen extra Namen zu verwenden. Sozusagen einen Teilbereich absplitten und unter anderem Namen führen. Kann ich beliebig viele Namen verwenden, sofern immer mein Name dabei auftaucht oder gibts da Grenzen? Und muss ich die Namen beim Gewerbeamt melden oder ist das Pumpe, weil mein eigener Name ja immer Bestandteil ist?
Hatte grad schonmal in diesem Fred gestöbert, aber so richtig beantwortet das meine Frage auch nicht. Die sonstige Suche hat auch nur ergeben, dass ich mich zwar nennen kann, wie ich will, aber nicht ob mehrfach. Ich möchte das ganze so simpel, wie möglich halten, ohne weitere Gewerbe anzumelden, da die Arbeit im Endeffekt artgleich ist, jedoch meine Zielgruppen und Kunden zum Teil so unterschiedlich sind, dass ich sie gern gezielter ansprechen möchte.
Hat da jemand Erfahrung? Besten Dank schonmal.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.01.2010 16:58
Titel
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es ist, wie du richtig sagst 'pumpe'.
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.01.2010 18:55
Titel
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Wenn sich die Gesetzeslage in den letzten 10 Jahren nicht grundlegend geändert hat, kannst du dich als Einzelunternehmer nicht nennen, wie du willst. Lediglich berufskennzeichnende Zusätze in Verbindung mit dem Namen sind erlaubt, keine abstrakten Marken. Das dürfen nur GmbHs oder AGs. Beispiel:
erlaubt:
- Grafikdesign Schmitt
- Fleischerei Müller
- Neumann Dachdeckerei
- Druckservice Lehmann
nicht erlaubt:
- Dynamics Lehman
- Fireworks Company
- Design Cave
- Berliner Druckerei
Ob es die Gewerbeämter prüfen bzw. zur Kenntnis nehmen (Mangels Kompetenz der dortigen Mitarbeiter), steht auf einem ganz anderen Blatt ...
Zuletzt bearbeitet von qualidat am Sa 23.01.2010 18:58, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.01.2010 19:03
Titel
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Also in meinem Umfeld is es so das sich jeder nennt wie er will... halt nur nicht offizell beim Amt oder so!
Is immer der eigene echte Name dabei! Auf Visitenkarten is das Logo mit dem Kunstnamen aber drunter steht immer Max Musterman!
Ob das so 100 prozent rechtens ist
Sagt aber keiner was solange man unter seinem Namen Auftritt und sich nicht hinter diesem Firmennamen versteckt
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Benutzer 64901
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Sa 23.01.2010 20:25
Titel
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Besten Dank euch. Klingt ja doch einfacher, als ursprünglich befürchtet. Ich hatte Bedenken ob das Gewerbeamt darüber informiert werden möchte unter welchen (verschiedenen) Namen man agiert.
@qualidat: Frank bist du dir da sicher, denn ich hab jetzt in mehreren Quellen gelesen, dass Fantasienamen grundsätzlich kein Problem sind, solange der eigene Name mit auftaucht. (Bsp: Bling Bling Studio – Max Mustermann.)
Und so hab ich es bisher auch gehandhabt.
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.01.2010 22:01
Titel
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Hier ist das sehr ausführlich erläutert, wenn auch anstrengend zum lesen (Juristen eben):
Teil 1
Teil 2
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