mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 24.04.2024 03:36 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Einzelunternehmen – mehrere Namen vom 23.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Einzelunternehmen – mehrere Namen
Autor Nachricht
Benutzer 64901
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 23.01.2010 16:28
Titel

Einzelunternehmen – mehrere Namen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Folgende Frage beschäftigt mich grad:
Ich bin Einzelunternehmer und kann mich ja nennen wie ich will, sofern mein eigener Name mit auftaucht.
Nun überlege ich mir für einen speziellen Bereich meiner Tätigkeit (halt Werbung/Gestaltung & pipapo) einen extra Namen zu verwenden. Sozusagen einen Teilbereich absplitten und unter anderem Namen führen. Kann ich beliebig viele Namen verwenden, sofern immer mein Name dabei auftaucht oder gibts da Grenzen? Und muss ich die Namen beim Gewerbeamt melden oder ist das Pumpe, weil mein eigener Name ja immer Bestandteil ist?

Hatte grad schonmal in diesem Fred gestöbert, aber so richtig beantwortet das meine Frage auch nicht. Die sonstige Suche hat auch nur ergeben, dass ich mich zwar nennen kann, wie ich will, aber nicht ob mehrfach. Ich möchte das ganze so simpel, wie möglich halten, ohne weitere Gewerbe anzumelden, da die Arbeit im Endeffekt artgleich ist, jedoch meine Zielgruppen und Kunden zum Teil so unterschiedlich sind, dass ich sie gern gezielter ansprechen möchte.

Hat da jemand Erfahrung? Besten Dank schonmal.
 
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 23.01.2010 16:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

es ist, wie du richtig sagst 'pumpe'.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 23.01.2010 18:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn sich die Gesetzeslage in den letzten 10 Jahren nicht grundlegend geändert hat, kannst du dich als Einzelunternehmer nicht nennen, wie du willst. Lediglich berufskennzeichnende Zusätze in Verbindung mit dem Namen sind erlaubt, keine abstrakten Marken. Das dürfen nur GmbHs oder AGs. Beispiel:

erlaubt:
- Grafikdesign Schmitt
- Fleischerei Müller
- Neumann Dachdeckerei
- Druckservice Lehmann
nicht erlaubt:
- Dynamics Lehman
- Fireworks Company
- Design Cave
- Berliner Druckerei

Ob es die Gewerbeämter prüfen bzw. zur Kenntnis nehmen (Mangels Kompetenz der dortigen Mitarbeiter), steht auf einem ganz anderen Blatt ...


Zuletzt bearbeitet von qualidat am Sa 23.01.2010 18:58, insgesamt 4-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 23.01.2010 19:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also in meinem Umfeld is es so das sich jeder nennt wie er will... halt nur nicht offizell beim Amt oder so!

Is immer der eigene echte Name dabei! Auf Visitenkarten is das Logo mit dem Kunstnamen aber drunter steht immer Max Musterman!

Ob das so 100 prozent rechtens ist * Keine Ahnung... *

Sagt aber keiner was solange man unter seinem Namen Auftritt und sich nicht hinter diesem Firmennamen versteckt Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 64901
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 23.01.2010 20:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Besten Dank euch. Klingt ja doch einfacher, als ursprünglich befürchtet. Ich hatte Bedenken ob das Gewerbeamt darüber informiert werden möchte unter welchen (verschiedenen) Namen man agiert.

@qualidat: Frank bist du dir da sicher, denn ich hab jetzt in mehreren Quellen gelesen, dass Fantasienamen grundsätzlich kein Problem sind, solange der eigene Name mit auftaucht. (Bsp: Bling Bling Studio – Max Mustermann.)
Und so hab ich es bisher auch gehandhabt.
 
qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 23.01.2010 22:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hier ist das sehr ausführlich erläutert, wenn auch anstrengend zum lesen (Juristen eben):

Teil 1
Teil 2
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen 2. Firmenname bei Einzelunternehmen
Namensgebung bei Einzelunternehmen
Logo Einzelunternehmen? HILFE!
Einzelunternehmen gründen so einfach?
Schonmal Werbung für Einzelunternehmen gemacht?
Frage zu eingetragenem Namen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.