Dabei seit: 14.08.2008 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mo 04.05.2009 15:16 Titel
Einnahme-Ausgabe -Rechtlich?
Hallo allerseits,
habe eine kurze Frage! Darf ich als Kleinunternehmer Aufgaben an andere Kleinunternehmer verteilen, die mir dann eine Rechnung schreiben und diese dann in meine Einnahme-Ausgabe-Rechnung integrieren?
Also folgender Fall:
Ich als Kleinunternehmer habe ein Großprojekt erhalten: 100h
Ich gebe Kleinunternehmer A Arbeit von 50h ab! Er schreibt mir eine Rechnung darüber!
Habe ich dann bei der Steuererklärung nur meine 50h verdient??? (100h-50h = 50h)
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Di 05.05.2009 06:21 Titel
ja natürlich darfst du als kleinunternehmer auch andere dienstleister beauftragen, die für dich jobs übernehmen. das ist im grunde wie der einkauf von waren zu betrachten. wenn der dir dann eine ordentliche rechnung stellt, ist das kein problem. beachte allerdings, das du mit der beauftragung eines dienstleisterst evtl. auch der ksk-abgabepflicht unterliegst.
ein problem könntest du allerdings bekommen, wenn dein dienstleister kein kleinunternehmer ist und somit seine rechnung mit umsatzsteuer ausweist. da musst du nämlich den vollen bruttobetrag überweisen.
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