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Thema: Eingetragenes Design - Neuheit? vom 02.02.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Eingetragenes Design - Neuheit?
Autor Nachricht
kramsen
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2008
Ort: im Anschnitt
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.02.2018 02:17
Titel

Eingetragenes Design - Neuheit?

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N'Abend!

ich verkaufe seit Anfang 2017 einen Möbelgegenstand aus Papier/Karton. Diesem liegt eine relativ aufwendige Origamifaltung zugrunde. Sie macht auch hauptsächlich das Erscheinungsbild des Gegenstandes aus, weniger die Funktion. Nun hat sich ein freundlicher Herr aus den Niederlanden gemeldet und das Möbelstück mit sehr ähnlichem Design für sich beansprucht.

Es besteht keinerlei Eintragung eines Designs/Geschmacksmusters.

Diese würde ich auch für fragwürdig halten, da es eine ziemlich bestimmte, verbreitete Falttechnik ist die hier angewendet wird. Das er hier von seinem geistigen Eigentum spricht ist fraglich. Lediglich die Verwendung dieser bestimmten Faltart als ein Möbelstück war neu.

Nun meine Frage: Wäre es mir gestattet das Design in DE einzutragen. Auch wenn Kenntnis über eine Verwendung in NL vorliegt, dort aber keine Eintragung besteht?


Besten Dank für eure Einschätzung!


Zuletzt bearbeitet von kramsen am Fr 02.02.2018 02:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.02.2018 04:23
Titel

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Bei solchen juristischen Fragen würde ich auf Nummer Sicher gehen und mich besser von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen anstatt hier im Forum.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 02.02.2018 10:12
Titel

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Wenn noch nichts eingetrage ist, steht es dir frei etwas eintragen zulassen. Kenntniss hin oder her. Das Datum der Eintragung zählt.
 
RA Peter Kraus

Dabei seit: 12.07.2009
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.03.2018 20:54
Titel

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Ich möchte GreenMan zustimmen, Nefliete hingegen nicht.

Mit einer nachträglichen Eintragung - mag sie auch gelingen - kann man nicht etwa solche Rechte "toppen", die beim Niederländer schon entstanden sind. Ob solche Rechte entstanden sind, ist eine Frage des Einzelfalls. In Betracht kommen insbesondere
- Urheberrechte,
- Rechte aus eingetragenen oder nicht-eingetragenen Designs,
- Ansprüche aus sogenanntem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.

Auf meiner Website habe ich schon mehr dazu geschrieben (wobei der Link hier vielleicht als böse Werbung verboten ist):

https://www.rakraus.de/designschutz.htm
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.03.2018 09:33
Titel

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Da es hier der fachlichen Klärung dient, ist es keine Werbung. Lächel

Zitat:
Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom DPMA geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Das habe ich von der DPMA-Seite und nicht weiter hinterfragt. Daher meine Aussage. Außerdem prüft das DPMA nicht ob die Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllt sind.

Zitat:
§ 2 Designschutz
(1) Als eingetragenes Design wird ein Design geschützt, das neu ist und Eigenart hat.
(2) Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Designs gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
(3) Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs berücksichtigt.

Da habe ich wohl Dummfug erzählt. Wem jetzt was "offenbart" werden muss, weiß ich aber immer noch nicht.
 
 
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