Autor |
Nachricht |
FreShEviL
Threadersteller
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 04.11.2007 00:49
Titel ehemaliger Provider gitb Domain per KK nicht frei :D |
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Hallo,
hab nen Kunden der von seinem ehemaligen Webseitenbastler (sie sieht das ganze auch aus) nicht mehr betreut wird. Da er die ganzen Vertröstungen satt hat, suchte er einen zuverlässigen engagierten Menschen wie mich.
Die Seite will er komplett haben und den Rest auch von mir, Domain auf einen anderen Server hosten da der Server seinen ehemaligen gehört.
Nun gibt der ehemalige die Domain nicht frei, Inhaber ist mein Kunde. Naja er macht das jetzt übern Anwalt da er den Typen satt. Ich denke einfach er ist gefrustet einen Kundenzu verlieren.
Meine Frage hierzu: Wielange dauert in der Regel sowas bis die Domain denn übertragen wird?
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 04.11.2007 00:54
Titel
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Wer ist denn Admin-C der Domain? Auch Dein Kunde? Das kann schnell und lang dauern.
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FreShEviL
Threadersteller
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 04.11.2007 01:08
Titel
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Zeithase hat geschrieben: | Wer ist denn Admin-C der Domain? Auch Dein Kunde? Das kann schnell und lang dauern. |
Japp klaro nur Tech-C und Zone-C ist sein ehemaliger Provider/Webbastler
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 04.11.2007 01:34
Titel
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Ja sowas kenne ich nur allzu gut. Dabei sollte er doch eigentlich am besten wissen das er die Domain rauszurücken hat wenn er nicht als owner eingetragen ist. Normalerweise hilfts energisch mit dem Anwalt zu drohen aber da habt ihr ja wohl schon.
Wennz zu lange dauert könnt ihr ja erst mal mit forwarding arbeiten – falls es nicht anders geht
ZIM
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braunerbaer
Dabei seit: 01.09.2007
Ort: Hamburg / Bremen / Amrum
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst So 04.11.2007 01:42
Titel
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Zitat: | Sollte sich nach mehr als einer Woche immer noch keine Änderung ergeben haben, können Sie sich direkt an die DENIC wenden. Dies muss dann schriftlich, per Brief oder Fax, jeweils mit Ihrer Unterschrift versehen, erfolgen. Dabei ist der bisherige Schriftverkehr mit Zustellungsnachweis (z. B. Faxbericht) beizufügen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Willenserklärung vom Domaininhaber bzw. dem administrativen Ansprechpartner (admin-c) rechtsverbindlich unterschrieben ist. Bei Firmen und Organisationen (z. B. GmbH, AG, e.V. usw.) ist eine Kopie des Auszugs aus dem Register beim Amtsgericht beizufügen. Der Eingang Ihres Schreibens wird Ihnen von uns bestätigt. Wir werden dann vermittelnd tätig werden, wobei Sie mit einer Zeitdauer von ca. zwei bis drei Wochen rechnen müssen, bis Sie weitere Nachricht erhalten, da wir alle Beteiligten um Klärung und Unterstützung bitten. |
DENIC-FAQ
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FreShEviL
Threadersteller
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 04.11.2007 01:46
Titel
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Mir ist das zum erstenmal passiert. Aber ich denke es wird spannend, da der Kunde auch noch Solvent ist und demnach auch einen entsprechenden Anwalt für Internet Recht hat.
Aber Typen gibts immer wieder und es wird nie langweilig
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FreShEviL
Threadersteller
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.11.2007 16:46
Titel
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sooo es gibt neues
Die Domain gibt er jetzt frei ..sagt er.
Leider hat er nieeeee eine mitteilung per Fax oder Email bekommen und er wüsste von garnichts.
Aber er gibt Sie frei sobald er denn eine Mitteilung bekommen würde.
Laut dem neuen Provider wurde ihm bereits vor fast einer Woche die Mitteilung gesendet das die Domain freizugeben ist.
Mein Kunde hat Ihm natürlich auch ein Fax gesendet wie vorgegebn (KK Antrag)
Bahh ich hab die Schnauze soo voll ich würde den den Arsch soooweit aufreissen das es darin nieee wieder finster wird.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.11.2007 17:00
Titel
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braunerbaer hat geschrieben: | Zitat: | Sollte sich nach mehr als einer Woche immer noch keine Änderung ergeben haben, können Sie sich direkt an die DENIC wenden. Dies muss dann schriftlich, per Brief oder Fax, jeweils mit Ihrer Unterschrift versehen, erfolgen. Dabei ist der bisherige Schriftverkehr mit Zustellungsnachweis (z. B. Faxbericht) beizufügen. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Willenserklärung vom Domaininhaber bzw. dem administrativen Ansprechpartner (admin-c) rechtsverbindlich unterschrieben ist. Bei Firmen und Organisationen (z. B. GmbH, AG, e.V. usw.) ist eine Kopie des Auszugs aus dem Register beim Amtsgericht beizufügen. Der Eingang Ihres Schreibens wird Ihnen von uns bestätigt. Wir werden dann vermittelnd tätig werden, wobei Sie mit einer Zeitdauer von ca. zwei bis drei Wochen rechnen müssen, bis Sie weitere Nachricht erhalten, da wir alle Beteiligten um Klärung und Unterstützung bitten. |
DENIC-FAQ |
Zuletzt bearbeitet von Mac am Di 06.11.2007 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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